Der Psychologe Dr. Sponsel fragte am 6.9.13 mahnend bei der DGPPN an, ob es bei ihr „so etwas wie ein Berufs-, Schieds- oder Ehrengericht (gebe), das sich mit potentiellem Fehlverhalten von forensischen psychiatrischen Sachverständigen befasst, .. ggf wie und von wem diese Institution in Anspruch genommen werden“ (könne). Konkret (gehe) es um den Fall Mollath und seine Gutachter…“
Ihm antwortete 22.10.2013 für die DGPPN der Psychologe Gabriel Gerlinger, die Fachgesellschaft habe „sich mit den Entwicklungen der letzten Monate intensiv auseinandergesetzt.Zum einen hat sie sich schriftlich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen zu den öffentlichen Diskussionen der forensischen Psychiatrie geäußert. Zum anderen hat sie eine unabhängige wissenschaftliche Expertenkommission gegründet, welche zur Beratung und Aufklärung der in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Pressewesen Tätigen zur Verfügung steht (http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/reform-des-m.html).
Nicht zuletzt hat die DGPPN am 11.09.13 einen Presseworkshop für Journalisten zum Thema forensische Psychiatrie ausgerichtet, und engagiert sich gegenüber der Politik für eine Maßregelreform“… Bitte beachten Sie jedoch, dass weder die DGPPN noch die Expertenkommission sich in laufende Verfahren einmischen können. Deshalb werden sie auch in der Sache des Herrn Mollath keine Beurteilung der psychiatrischen Sachverständigengutachten vornehmen, die Gegenstand der noch andauernden Verfahren sind…
i.A. Dipl. Psych. Gabriel Gerlinger M. A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (DGPPN)“.
Die abwiegelnden, schönfärbenden Äußerungen der DGPPN wurden in GEP-Rundbrief 1/13,4.3 in Auszügen wiedergegeben und kommentiert. Ausreden in aktuellen berufsethischen Belangen bekommen wir von dieser Fachgesellschaft seit 40 Jahren vorgesetzt. Bei besagter Gelegenheit hätten ihr zumindest allgemeine Worte der Betroffenheit, der Mahnung an die Kollegen zu unabhängiger, gewissenhafter Begutachtung wohl angestanden, anstatt großtönende Redensarten abzugeben. Nur bezüglich der Verbrechen der Nazi-Psychiater schlägt sich die Fachgesellschaft jetzt alle Nasenlängen an die Brust, nachdem alle zu Lebzeiten von ihr gedeckten, ja hofierten Täter tot sind.
Daß berufsverwandte, letztlich berufsfremde Psychologen die Diskussion zentraler ethischer Fragen der Psychiater übernehmen, ist eine Sache, daß die psychiatrische Fachgesellschaft die Beantwortung dieser Fragen Berufsfremden überlässt, eine andere. Ihr Befremden über ihre Fachgesellschaft konnten manche deutschen Psychiater über die Jahre nur schwer ertragen.
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer, GEP