Stellungnahme der GEP zum Verhalten der DGPPN im Fall Mollath

 

 Der Psychologe Dr. Sponsel fragte am 6.9.13 mahnend bei der DGPPN an, ob es bei ihr „so etwas wie ein Berufs-, Schieds- oder Ehrengericht (gebe), das sich mit potentiellem Fehl­ver­halten von forensischen psychiatrischen Sachverständigen befasst, .. ggf wie und von wem diese Institution in Anspruch genommen werden“ (könne). Konkret (gehe) es um den Fall Mollath und seine Gutachter…“

 Ihm antwortete 22.10.2013 für die DGPPN der Psychologe Gabriel Gerlinger, die Fach­ge­sell­­schaft habe „sich mit den Entwicklungen der letzten Monate intensiv auseinander­ge­setzt.Zum einen hat sie sich schriftlich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen zu den öffent­li­chen Diskussionen der forensischen Psychiatrie geäußert. Zum anderen hat sie eine unab­hän­gige wissenschaftliche Expertenkommission gegründet, welche zur Beratung und Auf­klärung der in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Pressewesen Tätigen zur Verfügung steht   (http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/reform-des-m.html).

Nicht zuletzt hat die DGPPN am 11.09.13 einen Presseworkshop für Journalisten zum Thema forensische Psychiatrie ausgerichtet, und engagiert sich gegenüber der Politik für eine Maß­re­­gelreform“…  Bitte beachten Sie jedoch, dass weder die DGPPN noch die Experten­kommis­sion sich in laufende Verfahren einmischen können. Deshalb werden sie auch in der Sache des Herrn Mollath keine Beurteilung der psychiatri­schen Sachver­stän­di­gen­gut­achten vor­nehmen, die Gegenstand der noch andauernden Verfahren sind

 i.A. Dipl. Psych. Gabriel Gerlinger M. A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (DGPPN)“.

 Die abwiegelnden, schönfärbenden Äußerungen der DGPPN wurden in GEP-Rundbrief 1/13,4.3 in Auszügen wiedergegeben und kommentiert. Ausreden in aktuellen berufsethischen Belangen bekommen wir von dieser Fachgesellschaft seit 40 Jahren vorgesetzt. Bei besagter Ge­le­genheit hätten ihr zumindest allgemeine Worte der Be­trof­fen­heit, der Mahnung an die Kol­le­gen zu unabhängiger, gewissenhafter Begutachtung wohl angestanden, anstatt groß­tönende Redensarten abzugeben. Nur bezüglich der Ver­brechen der Nazi-Psychiater schlägt sich die Fachgesellschaft jetzt alle Nasenlängen an die Brust, nachdem alle zu Leb­zeiten von ihr gedeckten, ja hofierten Täter tot sind.

 Daß berufsverwandte, letztlich berufsfremde Psychologen die Diskussion zentraler ethischer Fragen der Psychiater übernehmen, ist eine Sache, daß die psychiatrische Fachgesellschaft die Beantwortung dieser Fragen Berufsfremden überlässt, eine andere. Ihr Befremden über ihre Fach­gesellschaft konnten manche deutschen Psychiater über die Jahre nur schwer ertragen.

 Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer, GEP

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