Der Fall Mollath

Nachträglich überarbeitete Ausführungen zu der
Veranstaltung der Münchner Medizinstudenten am 13.12.2013

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, meine Damen und Herren,

für die Einladung zu diesem Symposium danke ich Ihnen, Herr Engel, auch im Namen der Mitdiskutanten sehr. Ist doch die Universität für diesen  psychia­trischen Skandalfall ein unverzichtbarer Ort, von dem eigentlich auch eine erhellende, wegweisende Antwort erwartet wurde. Aber sind wir hier noch richtig? Als früher häufig zu Vorträgen geladenen Besucher Ihrer Alma Mater haben mich neben der Irritation über das Schweigen der wissenschaftlich eigent­lich für den Mollath-Fall zuständigen Klinik hinaus jüngst fast Orien­tierungsstörungen befallen. Bei einem meiner letzten Besuche sah ich nämlich am Haupteingang der psych­iatrischen Klinik schräg gegenüber von hier ein aufwändig hergestelltes Schild mit der Inschrift: „Königliche psych­iatrische Klinik München“. Abgesehen da­von, daß es einen kapi­talen Schreib­fehler enthielt, königliche schrieb, statt adverbiell königlich, seiner­zeit „kgl.“, also abgekürzt gebraucht, könnte man meinen, die Zeit sei seit 1918 an der namhaftesten bayerisch-psych­iatrischen Klinik vorbei gegangen, mu­tierte Bayern damals doch zum Freistaat.

Erstmals kommt das Thema Mollath bei Ihnen hier in einem größeren medizinischen Kreis zu ernsthafter Diskussion. Aus der Psychiatrischen Klinik verlautete zu Gustl Mollath bisher nur, das Problem sei gewesen, „daß er mit den Gutachtern, die regelmäßig seinen Zustand über­prü­fen sollten, nicht mehr sprechen wollte“ (Interview Prof. Falkai mit der Südwest Presse vom 13.8.2013). Das Problem war dabei ein ganz anderes. Mir scheint, es fand auch keiner der Mit­ar­beiter seiner Klinik, obwohl Flugblätter zur Genüge im Areal verteilt worden wa­ren, den Weg über die Straße hierher zu uns in den Hörsaal der Chirurgischen Universitätsklinik. In Anlehnung an ein Wort in Shakespeares Hamlet (1,4) – Something is rotten in the state of Denmark  – legt es den Schluß nahe: Etwas ist faul im Freistaat Bayern, nicht zuletzt in seiner Psychiatrie.

Ist der Skandal Mollath nur ein Einzelfall? Mitnichten! Ich war selbst kürzlich als Gutachter mit dem Fall Eberhart Herrmann konfrontiert. Durch leichtfertig-haltlose Atteste des Direktors der Klinik „schräg gegenüber“  wurde dessen blühende geschäftliche Existenz in der Münchner Theatinerstraße ruiniert. Der Fall ging durch die Münchner Presse – wenn auch merkwürdig kleingehalten. Psych­ia­trie­mißbräuche passieren leider nicht ganz selten. Ja, sie haben, auch weil von den Medien oft abgedeckt,  quasi Tra­di­tion, in Bayern insbesondere seit dem spektakulären Fall von König Ludwig II,, gewiß aber nicht nur hier. Ich zitiere aus einem Aufruf in der Neuen (pardon:) Preußischen Zeitung (Kreuzzeitung) vom 9.7.1892:

Auf keinem Gebiet unsers Rechtslebens ist dem Irrthum, der Willkür und der bösen Absicht ein solcher Spielraum gewährt, als auf dcm der Irrsinns-Erklärung. Eine An­zahl Fälle sind in den letzten Jahren ans Tageslicht gekommen, in welchen Leute, die nach der Auffassung weiter Kreise durchaus bei Verstand waren, für geistcskrank er­klärt oder gar ins Irrenhaus gesperrt worden sind, z. B. Fürst Sulkowski, Hermann, Dr. Struve, Ahrens, Dr. Brozeit, Draak, Powitz, de Jorge und andere.

Dem als geisteskrank Angeschuldigten ist die Vertheidigung so gut wie unmöglich ge­macht, dem im  Irrenhause Begrabenen ist sie vollständig genommen. In unserer durch die wichtigsten Fragen fortwährend bewegten Zeit können diejenigen, welche nach schweren Kämpfen dem offiziellen geistigen Tode entgangen sind, als Kämpfer für das in ihnen geschädigte allgemeine Recht naturgemäß nur wenig oder gar nichts ausrichten. Desto nöthiger ist es, daß sich zum Schutze der durch die jetzige Praxis bedrohten staatsbürgerlichen Rechte Männer vereinigen, welche aus den in die Oef­fent­lich­keit gedrungenen Fällen oder aus der über dies Gebiet vorhandenen Litteratur dic Ueberzeugung gewonnen haben, daß hier ein Schutz und eine Aende­rung der Gesetzgebung dringend erforderlich ist.[1]

In der Sache von Gustl Mollath habe ich am 8.2.2012 eine briefliche Eingabe an die damalige Justiz-, heutige Europa­ministerin Dr. Merk (man wechselt das Amt, behält das Gehalt) gerichtet und ihr empfohlen, ihre Staatsanwälte zu einem Wiederaufnahmeverfahren zu veranlassen, was die Ministerin an­gesichts des zunehmenden  öffentlichen Drucks und angesichts der nach­gewiesenen Falsch­gutach­ten Dr. Leipzigers bis Prof. Pfäfflins im Sommer 2013 endlich umsetzte.

Im Februar 2012 aber geschah nichts. Ein Ministerialrat der Ministerin versteckte sich wortreich hinter floskelhaften Bemerkungen von der Unab­hängig­keit der Gerichte und der Empfehlung, Herr Mollath solle sich doch endlich einer Psychotherapie unterwerfen. Da wurde einem u.a. der Ein­druck ver­mit­telt, daß die führenden Ministerialbeamten Bayerns tüchtige Psychiater sind, die sich auf jeden Fall fachlich zu äußern vermögen. Der alte Plinius (35,85) hätte sie alle zurechtgewiesen mit dem Wort: „ne sutor supra crepidam – Schuster, bleib bei deinem Leisten“.

Hier aber liegt ein weiteres Problem, das die Psychiatrie immer wieder trifft: Keiner käme auf die Idee, in ein körpermedizinisches Fach so unbedarft hin­einzureden. Aber alle glauben, dia­gnostisch und therapeutisch in der Psychiatrie mitreden zu können, eigentlich selbst die bes­seren Psychiater zu sein.[2] Frau Ministerin Dr. Merk konnte auch auf dem Hinter­grund des hier herrschenden Stimmengewirrs dar­auf bauen, daß die gericht­lich be­stellten Gut­achter, ihre „crème de la crème“, die bei Mollath das schwere Krank­heitsbild einer Wahnstörung bestätigten, als die einzig kompetenten Sachverständigen das Feld behaupten würden. Um mich, den lästi­gen Pe­tenten in der öffentlichen Anhörung im Maxi­milianeum zu diskreditieren, sagte die Ministerin : „Ein Herr Dieckhöfer“ verhalte sich mit sei++nem An­sinnen, Herrn Mollath  frei­zu­las­sen, „unwissenschaftlich“. In der schroffen Be­stimmt­heit schwingt aber offensichtlich noch das Anliegen der Mini­ste­rin mit, die amtlich bestellten Gut­achter, sei es auch rechtswidrig, gegen Privat­gut­achter und gar von nördlich des Weißwurstäquators hergelaufene Psychiater zu verteidigen. Sofern hinter dem Fall Mollath politische, amtlich-gutachtlich nur abgestützte In­teressen standen, wäre das natürlich einfühlbar.

Mollath aufgrund der amtlichen, nur falschen Begutachtung freizulassen, wie es mein damaliges Schreiben von der Ministerin verlangte, das hätte sie wohl Mut gekostet. Sie brauchte kurz vor der Bayernwahl dann solchen Mut nicht mehr aufzubringen. Denn es entschied im Juni 2013 MP Seehofer persönlich. Es mußte ja gehandelt werden. Der Fall Mollath drohte der CSU Stimmen zu kosten.

Es war aber keineswegs nur die die bayerische Justizministerin, die uns, mit mir auch Herrn Dr. Wein­berger, herunterriß. Mit seinem Gutachten vom April 2011 hat dieser die Kampagne für Mollath erst möglich gemacht. Er hat ihn so letztlich herausgepaukt. Seit rund 40 Jahren führt er die GEP, die einzige psychiatrisch geleitete Vereinigung, die seit Sowjetzeiten gegen Mißbräuche des Faches, also für ihre Op­fer eintritt und etlichen mit zur Freilassung verholfen hat. Wenn sich ein Dr. Strate heute als Anwalt für Herrn Mollath einsetzt, dann wird er in den Medien selbstverständlich als „rennommierter Strafverteidiger“ herausgestellt. Weinberger und andere in der GEP, die auch hierzulande etlichen Mißbrauchsopfern aus der Bredouille geholfen haben, hätten wohl „Anspruch“, als „renommierte“ Psychiater zu gelten. De facto wurden er wie seine Mitstreiter von den Medien tot­geschwie­gen, erdreistete sich Der Spiegel gar, sein lege artis verfaßtes, letztlich auch wirksames Gutachten für Mollath „indiskutabel“ zu nennen. Als Psych­iater können Sie sich für Ihre Mitmenschen noch so sehr einsetzen. Sie werden, merken Sie sich’s für Ihre Fach-Wahl, öffentlich verrissen, bestenfalls nicht wahrgenommen, es sei denn, Sie bringen es zum Ordinarius, mindestens zum Instituts- oder Klinikchef oder aber, Sie patzen derart, daß Sie wie die Herren Leipziger, Kröber, Pfäfflin damit Schlagzeilen machen. Niemand fragt sich, was es heißt, 40 Jahre lang, gut begründet, gut dokumentiert, dem psychiatrischen „Establishment“ zu widerstehen.

Weil ich gerade beim Mut war, kurz nochmals zum Juristischen: Die Zeiten, daß Richter brüllen, um An­geklagte zu entmutigen, dachten wir seit Tagen des „Volksgerichtshofs“, den Prozessen gegen die Männer und Frauen des 20 Juli 1944, hier in München gegen die Studenten Hans und Sophie Scholl und ihre Mitstreiter, hinter uns zu haben. Der Vorsitzende Richter am Land­ge­richt Nürnberg-Fürth, inzwischen pensioniert, brüllte, wie man hört, und drohte, Mollath aus dem Saal entfernen zu lassen, weil er von Schwarz­geld endgültig nichts mehr hören wollte. Weil Mollath Schwarzgeld­transfers mutig an­zeigte, de facto des­halb wurde ihm ärzt­lich die Diagnose Wahnstörung angehängt, wurde diese in der Fol­ge dann gerichtlich festgeschrieben und konsequent umgesetzt.

Nach siebeneinhalb Jahren ist Mollath aufgrund des breiten Engagements im Land im August 2013 freigekommen, wird sein Fall im Sommer 2014 gericht­lich neu aufgerollt. Sehen wir zu, daß unsere Bemühungen um eine humane Psychiatrie, ins­beson­dere die Absicherung der Grundrechte in ihr und auch gegen sie, über den Fall Mollath hinaus heute nicht wie anno 1892 wieder im Sande ver­laufen. Achten wir darauf, daß und wie die schönen Ankün­di­gungen von Verbesserungen, die die Politik jetzt macht, umgesetzt werden.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer                          Bonn, 22.2.2014
2. Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft
für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP)

 


[1]  Fortsetzung des Aufrufs von 1892: Die unschätzbaren Güter des Verstandes, der Rechtsfähigkeit und der Freiheit bedürfen eines wirksameren Schutzes als das freie Ermessen des Richters und das Gut­ach­ten der von ihm oder von der Polizeibehörde beauftragten „Sachverständigen.“ Einen solchen Schutz können wir nur darin erblicken, daß hierbei nicht juristische und medizinische, sondern lediglich die prak­­ti­schen Gesichtspunkte der erwiesenen Hülfosigkeit oder  Gefährlich­keit ausschlaggebend sein dürfen. Es muß die Entscheidung über jede Entmündigung wegen Geistes­krank­heit und über jede Internirung in eine Irrenanstalt, bei der es sich nicht um einen plötzlich in gefahrdrohender Weise hervortretenden Ausbruch von Geistesstörung handelt. in die Hand einer Kommission unabhängiger Männer gelegt werden, die das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen. In den erwähnten dringenden Nothfällen der sofortigen, von der Polizei oder den Nächstbetheiligten vorzunehmenden Ueberführung in ein Irrenhaus wird eine nachträgliche Prüfung stattzufinden haben. Endlich halten wir eine schärfere Kontrolle der Irrenanstalten, insbesondere der privaten, für dringend geboten.

Da gegen eine solchc Reform eine starke Strömung vorhanden ist, so müssen wir auf die öffentliche Meinung zu wirken su­chen, denn sie ist großentheils noch blind gegen Gefahren, vor denen bei irgend welchen Kollisionen doch niemand sicher ist. Wir beabsichtigen daher Bestrebungen in Litteratur und Presse, welche auf eine Reform der Gesetzgebung in der an­ge­ge­benen Richtung hinzielen, zu unterstützen, sowie durch Petitioncn an dic gesetzgebenden Faktoren auf eine solche hinzu­wirken. Dazu bitten wir alle, denen eine solche Reform wünschenswerth erscheint, um ihre Mithülfe.“

Den Aufruf gab ich erstmals in meinem Artikel Antipsychiatrie in Med.hist.J. 19, 100-111 (1984) wieder. Unter den mehr als einhundert Personen, die den Aufruf  unterzeichnet haben, dominieren Offiziere und Angehörige des Hoch­adels. Mitglieder des preußischen Herrenhauses sind weit zahlreicher vertreten als Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Gruppe der Bür­gerlichen (einige Professoren, Zeitungsredakteure, evangelische Pfarrer, Gymna­sial­direktoren und -lehrer) ist dagegen klein. Die Liste enthält auch so bekannte Namen wie die der Juristen Otto von Gierke, Rudolf van Ihering, des Hofpredigers Adolf Stoecker, des Historikcrs Heinrich von Treitsc­hke und des Volkswirtschaftlers Adolph Wagner. Die Kreuz­zeitung war das Blatt des Hochadels, der ostelbischen Junker o.ä. Daß sich just ihre Klientel um die psychiatrisch Entrechteten sorgte, nimmt sich im Vergleich zu heute sonderbar aus.

[2] Insbesondere Psychologen glauben das und fordern „Gleich­berechtigung“ in der Psychiatrie. In der Heilkunde haben sie selbständigen Platz auf dem Gebiet der Psychotherapie gefunden. Diese wird auch “kleine Psych­­ia­trie“ genannt. Der „normale“ Psychiater (ohne Zusatztitel) ist hier mit ihnen, Nicht-Ärzten, nicht „gleich­be­rech­tigt“. Mit den Berufs- und Fach­grenzen wird oft gehadert. Wir alle, die wir staunend den Sternenhimmel be­trachten, reden mit­unter zwar darüber. Astronomen reden darüber, aber doch kompe­tenter.

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