Aktuelles – JHV

GEP-Jahresversammlung 2018 in Nürnberg, 28.4.2018 – Jahresbericht

Willkommen, liebe Mitglieder, liebe Gäste, die Sie zu unserer Jahresversammlung aus nah und fern angereist sind. Zuerst gebe ich meinen Jahresbericht. In der dann folgenden Diskussion – etwa zwei Stunden – können einzelne Punkte näher geklärt werden. Hinterfragen Sie meine Aussagen bitte gründlich. Die dann folgende Mitglieder­versammlung ist, wie das Wort sagt, den Mit­gliedern vorbehalten. Alle zusammen treffen wir uns dann zu gemütlichem Beisammensein und privatem Austausch bei sicher gutem Appetit im Bratwurst-Röslein. Ende offen.

Zuerst nun zu den neuen, aktuellen Fällen, dabei zuerst zu Herrn Z. Er ist hier anwesend, ein Freiberufler, Vater von fünf Kin­dern, in meiner weiteren Umgebung wohnhaft. Sie verstehen, daß ich seine Daten abdecke. Er kennt mich durch das TV-Interview im Kulturstudio (RB 2/16,2.9) und suchte so seit einem Jahr öfters das Gespräch mit mir. In seiner großen Ursprungsfamilie kam es kürzlich einmal zu einem heftigen Streit, worüber ein benachbarter, mir wohlbekannter Nervenarzt herbeigerufen wurde. Dieser veranlaßte eine psychiatrische Einweisung! In dem Kuddelmuddel rief Herr Z. mich an. Ich erklärte dem Kollegen am Telephon, daß der Mann doch gewiß nicht psychotisch, nicht gefährlich sei. Es half nichts. Er wurde polizeilich abtransportiert. Am nächsten Vormittag rief mich zum Glück die Ärztin des Bezirkskrankenhauses an, sah durch mich ihren eigenen Eindruck bestätigt und entließ Herrn Z. wieder. Er hatte Glück. Auch in Bayern gibt’s noch Psy­chia­ter/innen mit Augenmaß. Der Fall zeigt freilich, wie rasch hier Scha­den entstehen kann. Um ein Haar wäre der Mann doch für sein Leben beruflich ruiniert gewesen. Als nächstes zu Frau Welz. Sie verließ im Rosenkrieg 2010 mit ihren Kindern (jetzt 20 und 13) das eheliche, hälftig ihr gehörende Haus im schönen Allgäu. Bald darauf war Scheidung. In der gerichtlichen Aus­­einandersetzung um das Haus mußte sich Frau Welz 2014 von einer Gerichtspsychiaterin untersuchen lassen. Diese verfaßte ein zwei­einhalbseitiges „Gutachten“. Darauf sich stützend, erklärte der Amtsrichter Frau Welz für prozeßunfähig und sprach dem Ex das Haus zu – wenn auch noch nicht endgültig. Auf der Suche nach einem widerständigen Gutachter recherchierte Frau Welz im Internet und stieß auf mich – gut, daß wir, von den Medien über vier Jahrzehnte totgeschwiegen, wenigstens im Netz auffindbar sind. Viele solcher Begehren lehne ich ab, wenn ich im Vorgespräch Fragwürdiges rieche. Frau Welz bekam ein Gutachten, ein auch nicht viel längeres, als das vorherig ge­richtspsy­ch­iatrische, aber ein das Wesentliche enthaltendes. Der hier zuständige Amtsrichter wollte es, wie 2011 der Bayreuther Vollstreckungsrichter Kahler in Mollaths Fall partout nicht anerkennen. Vom BVerG wurden er und das ihm folgende OLG Bamberg dafür entsprechend abgerieben (RB 1/13,6). Frau Welz hatte jetzt aber einen schnei­di­gen Anwalt an der Seite, der schließlich das Münch­ner Oberlandesgericht anrief. Dieses äußerte „Zweifel an der Unvoreingenommenheit des (Amts-)Richters“. Er mußte sich jetzt für „befangen“ er­klären und das Verfahren abgeben. Der Prozeß ist noch nicht zu Ende, hat aber schon eine neue Wende genommen.

Als nächstes berichteten wir hier bereits über den Fall von Frau A., einer ihres Kindes „tiefenpsychologisch“ beraubten jüdischen Mutter, zogen ihn aber rasch wieder zurück, da er in der Wiedergabe von Details u.U. das informelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen tangierte. Nur Bruchstücke davon können im Folgenden vorerst veröffentlicht werden. Um so gravierender könnten die später noch mitgeteilten prozessualen Einzelheiten des Falles sein.

Ein Wort vorher aber noch zu Frau Rödel (RB 1/17). Mit ihr gab es im Herbst, vielen hier bekannt, eine Kontroverse um ihren auf die Nazi-Psy­chiatrie anspielenden Plakatprotest vor dem Psychiatrischen Welt-Kon­greß in Berlin[2]. Auf meine Aufforderung zurückzutreten verließ Frau R. die GEP. Schlagmann[3] folgte ihr. Daß sich zudem manche erst bescheiden Hilfe Suchende flugs zu lauten Gegnern wandeln, wenn wir sie nach un­entgeltlicher Prüfung ihres Falles als Mißbrauchsopfer nicht anerkennen, ja, daß selbst solche, die wie Mollath auch uns ihre Freiheit verdanken, davon kaum Notiz nehmen, ist allzu menschlich. Warum ma­chen wir uns für Got­­tes Lohn nur die Mü­he, die dann nur Ärger einbringt? Gerade als Ärzte spüren manche halt, daß es sein muß.[4] Es half dabei, daß uns viele wie Sie an die Seite traten, manche auch neu uns stützen. Psychiatrie steht immer in der Kritik. Oft werden zu Recht oder Unrecht Mißstände, Unverhältnis­mäßig­keiten in psychiatrischen Behand­lun­gen beklagt vor allem von sog. Antipsychiatern. Mißbräuche des Fachs aber sind etwas anderes.[5] Sie tref­fen gesunde Menschen, zu Unrecht „psychia­tri­sierte“. Ihnen widmen wir uns in erster Linie. Niemand sonst im Land tut es. Weil solchen Fällen u.a. bei Gericht nur mit Fachkennt­nissen beizukommen ist, braucht es auch hier Fachkundige, also Psy­ch­iater. Sie machen sich da freilich rar. Die Mehrheit von ihnen lehnt Kri­tik am Fach, gleich was Be­troffenen zustößt, als Nestbeschmut­zung ab. Zum Glück gesellten sich uns von Anfang an auch Berufsfremde zu, die ihr einfach menschliches Urteil mit einbrachten, uns manch organisatorische Arbeit abnahmen und unsere GEP zu einer Vereinigung von „Profis“ und „Laien“ machten. Von allen Seiten trifft uns seit über 40 Jahren so gemeinsam heftigster Widerstand, vom Establishment, u.a. den Kollegen, aus eben genannten Gründen, von den Antipsy­ch­iatern aber, weil sie be­­sagte Mißstände durch uns nicht genügend bekämpft sehen. Wir besitzen gewiß kei­nen „Stein der Weisen“, sind nur eine Gruppe irrtumsanfälliger, redlich aber bemühter Fachärzte und anderer wacher Bürger, die einigen Fehlentscheidungen vor Irrtum auch nicht gefeiter Staats­­instanzen wehrten und dabei mitunter auch einige Inkonsistenzen im „System“ dingfest machen konnten. Daß das gesamte Establishment, voran, wie gesagt, die verehrten Fachkollegen[6], uns, die wir für eine ehrliche psychiatrische Leh­re und Praxis eintreten und ggf. auch sie verteidigen, grimmiger noch hassen als et­wa die An­­­ti­­psy­­ch­iater, ist an sich grotesk, aber auch verständlich. Was wir an vorkommenden Mißbräuchen aufzeigen, ist ja für sie, letztlich alle direkt-indirekt Beteiligten, hochnotpeinlich. Im Fall Mollath erlaubte sich die damalige baye­rische Ju­stiz­mini­ste­rin Merk, die berufliche Quali­fi­ka­tion Prof. Dieckhöfers in Frage zu stel­len; die Dame gehört jetzt keinem bayerischen Ka­binett mehr an. Mollaths Verteidiger Stra­te, der alte Maoist, bekennende 68er jetzt, der dessen angekündigten „erstklassigen Freispruch“ ver­­siebte, riß mich nachträglich in seinem von einer Ghostwriterin geschrie­benen Buch noch her­unter. Die linke Presse lobte ihn. Daß Kre­thi und Plethi da­bei sind, wenn jemand von solch „Eta­­blierten“ nieder­gemacht wird, ist ver­ständlich. Wenn wir die drei Fälle, die ich eben anriß, weiter verfolgen, steht uns neue Miesmache ins Haus. Un­sere Fall-Einsätze und die daraus gezogenen Schlußfolgerungen waren und sind es an­dererseits, die un­sere GEP über mehr als vierzig Jahre unverbrüchlich zusamme­­­hielten. Hier ist mit der Zeit so eine ganze Reihe detailliert ausgewiesener „Psycho-Miß­brauchs­fälle“ zusammengekommen – was die Etablierten, nicht zuletzt die system-liierten Mainstream-Me­dien, die SZ u.ä, erst recht gegen uns aufbringt. Interne Kontroversen gab es erstmals um 1990 mit dem damaligen Dachverband IAPUP (RB 2/91,8 und 1/11,2.5). Erst mit den Jahren entpuppte er sich als eine amerikanisch finanzierte Frontorganisation („NGO“), als wir nach Abstellung der Psychiatriemißbräuche in der vormaligen Sowjetunion weiteren „Reformen“, Um­krem­­pe­lungen der internen Verhält­nisse dort nach amerikanisch-neomar­­­­xi­sti­sch-neoli­be­ralen Vorgaben nicht dienen wollten. Nach deren Muster war die Psychiatrie-Reform ja hierzulande gelaufen. Nur durch den Rückzug von IAPUP 1991 konn­ten wir die Mißbräuche des Fachs in der ehemaligen DDR aufspießen[7], nur so dann den Mißbräuchen im eigenen Land einschließlich der soeben vorgestellten wehren. Die Frage, ob privat organisierte, dabei immer vergleichsweise schwach ausgestatte Kritik gegen die psycho-ju­sti­ti­ellen Institu­tionen des Staats aufkommen kann, wird von den erfol­greich vertretenen (Ausnahme-)Fällen da und dort bestätigt. Wurden die Freiheitsrechte der Bürger seit der Magna Charta von 1215 immer durch pri­vate Initiativen gegen den Staat erkämpft, hat dieser inzwischen freilich auch durch die Psychiatrie sei­ne Macht­mittel verfeinert. Die Mißbrauchsfälle, die wir über die Jahre anzeigten, wurden in der Regel von meist hochgestellten psychiatrischen Staatsbeamten, Staatshörigen verbrochen[8]. Nicht von ungefähr ist unsere kleine GEP der freien nerven-ärztlichen Praxis entsprungen, dem Ort, an dem psychia­trisch kompetente, unabhängige Urteilsbildung zwar nicht garantiert, aber immer noch am ehesten möglich ist. Zurück vom Allgemeinen zum Fallbezogenen. Der Fall A. zeigt erneut, wie zer­stö­re­risch der Staat mittels Seelenheilkunde heute gar nicht so selten ins Leben Einzelner eingreift, insbesondere in die Beziehung zwischen Eltern(-teilen), Müttern, Vätern und Kin­dern. (…) Das Grundgesetz sagt in Art. 6, Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der einfache Gesetzgeber, jeweils demokratischer Wahl des Volks entsprungen, hat inzwischen viele Paragraphen geschaffen, die es dem Staat auch unter Rückgriff auf Pseudowissenschaft ermöglichen, Erziehungskompetenz und –rechte an sich zu ziehen und manch Gewieften erlauben, Profite zu machen. Bis zur Eherechtsreform von 1977 galt bei Scheidung das Schuldprinzip. Damit war auch das Sorgerecht für die Kinder entschieden. Nach dem seitdem geltenden Zerrüttungsprinzip, das Eheleute ihren mitunter wech­­­selnden Gefühlseinstellungen zu einander überläßt, sind sie bei Scheidung „Psychis“, Psychologen oder Psychiatern preisgegeben. Diese, vielfach Jugendämtern und Gerichten verbunden, entscheiden jetzt meist „tiefenpsychologisch“, wer von ihnen, Mutter oder Vater oder auch öffentliche Träger, zur Kindererziehung die oder der Ge­eignetere sei. 1998 lieferte das Kind­schafts­reformgesetz ab §1666 BGB weitere Para­gra­phen, mit denen solch tiefenpsycho­lo­gi­sche „Entscheidungshilfen“ umgesetzt werden[10]. Als Gegengutachten gegen das seiner Sachverständigen beachtete das OLG Hamm nur das eines Kinder­psy­chiaters, den A.s Anwältin beigezogen hatte. Bei Familiengerichten soll es allein ja um das „Kindeswohl“ gehen. Obwohl eigentlich die Gesundheit der Mutter in petto stand und die Begutachtung Erwachsener gar nicht in die kinderpsychiatrrische Zulassung fällt, nahm das Gericht mein Gutachten nur am Rande wahr. Es folgte ganz der Expertise seiner Sach­ver­ständigen und erklärte, auf sie gestützt, Frau A. damit zur psychisch Kranken. Es hängte ihr flugs eine „Persönlichkeits­stö­rung“ an (RB 1/14.5), da­zu auch noch die ge­nannten, fraglich krankheitswertigen Ver­haltens­auffälligkeiten des Sohnes! Es schloß sich damit voll auch den Glaubensätzen der „Tiefenpsychologie“ = Psychoanalyse an, die, seit hundert Jahren umstritten ist, heute mehr denn je, auch heute aber ihre sektiererischen Anhänger hat. Von Amerika aus, genauer von ihren (neu-) lin­ken Anhängern dort und bald auch hier wurde die Psychoanalyse nach ’45 hierzulande mit neuem Schwung verbreitet, in der Folge zunehmend von der Deut­­schen Ärzteschaft und 1975 mit der Psychiatrie-En­quête[11] offiziell von der Bundesregierung anerkannt. Gleich­wohl blieb sie mit ihren täuschungsdienlichen Decknamen wie „Tiefenpsychologie“, „Psychodynamik“ und eigenen diagnostischen Aufstel­lungen, etwa der Operationalisierten Psycho­dynamsichen Diagnostik (OPD) – Möhrle stützte sich voll auf sie – international umstritten. Sie kam insbesondere ab den 1970ern gar unter massiven Druck, wurde mit vielen Varianten[12] just in angloamerikanischen Ländern in akribischen, umfänglichen Abhandlungen als schichte Schwin­delwis­senschaft ausgewiesen, gewann andererseits aber doch weiteren Einfluß. Bowlby und Ains­worth etwa, an sie anlehnend hierzulande K. und K. Grossmann fügten ihr mit der sog. Bindungs­theorie interessante Aspekte, aber auch weitere Fragwürdigkeiten hinzu, u.a. „Skalen“, „Meß­in­stru­men­te“, mit denen angeblich die „Feinfühligkeit“ von Müt­tern wie Vätern und damit ihre Erziehungsfähigkeit oder ‑un­fä­hig­­keit (diese aber eigentlich nur für das Kindesalter von ein bis drei Jahren) genau festzustellen seien. Die Lehren Freuds u.a. vom Oedipus-Komplex, nach dem Knaben zwischen zwei und acht Jahren generell ihre Mutter beschlafen und ihre Va­ter umbringen wollen, waren mit seltsamem staatlich-politi­schen und medialen Rückenwind weithin ins Ge­­sell­schafts­leben eingedrungen. Jetzt aber führte diese er­weiterte „Tiefenpsychologie“ still und leise, weithin selbst von der Fachwelt unbemerkt zu einer neuen Privat-Definition von psychischer Gesundheit. Bei Familiengerichten, nicht zuletzt dem OLG Hamm, steht die OPD offensichtlich hoch im Kurs. Der 2015 verstorbene, gerade in Sorgerechtsfragen hoch anerkannte Bethel-Bielefelder Psychologie-Profofessor Wolfgang Klenner äußerte zu den Begriffen „Erziehungsfähigkeit“ und „Kindeswohl“, sie lägen „abseits jeglicher Wissenschaft[13]. Er monierte auch, wie schon die alte „Fürsorge“ nach amerikanisch neu-linkem Vor­­bild auf „emotio­nale Di­stanz“ getrimmt, zum emotionslosen „social engineering“ verwandelt worden ist.[14] Ähnlich die „Reform“, die vom neu-lin­ken bis neo-liberalen „tiefen Staat“ Amerikas aus dort wie international die Psychiatrie und Kinderpsychiatrie besetzte, wenn auch immer noch nicht endgültig (vgl. E.F. Torreys Buch FREUDS BETRUG). Klenners Worte könnten, sollten aufgeblasenem, je­dem Rechtsempfinden wie dem Grundgesetz hohnsprechenden Gestelze ideologisierter Gutachter/innen a priori den Boden entziehen. In den Worten seiner Sachverständigen M. schreibt das OLG Hamm in seinem Urteil, es liege beim Sohn A. „eine äußerst schwerwiegende und tiefgreifende psychische Schädigungals sogenannte reaktive Bindungsstörung vom gehemmten Typ“ vor. Sie weise „bereits die Qualität einer Persönlichkeits­­entwicklungsstörung mit einer Borderlineorganisation[15] und narzißtischen sowie antisozialen Zügen“ auf. Der Sohn habe „keinen Zugang zu seinen Emotionen“. Auf Grund der elterlichen Persönlichkeitseigen­schaf­ten, vor al­lem der mütterlichen „Erziehungs­de­fi­zite“ sei es „für das Kind un­mög­lich gewe­sen, so­ge­nannte sichere Selbst- und Objektrepräsentanzen zu entwickeln.“ „Seine gesamte Ich-Ent­wick­lung sei zutiefst beeinträchtigt“. Auch an der Mutter erkannte das Ge­richt „eine tiefgreifend be­ein­träch­tig­te narzißtische Persönlichkeitsstruktur[16]. Sie zei­ge dem Sohn gegenüber „ein zeitüber­greifend un­einfühliges und vor allem unre­spon­sives Verhalten“. Frau Möhrle aber bezeichnet das OLG Hamm als „besonders qualifizierte Sachverständige“. Man sieht der Diktion an, wie sehr sich hier Richter und Gutachterin auf der gleichen ideologischen Schiene bewegen[17]. Diese aber wurde, schändlich genug, von der Deutschen Ärzteschaft gelegt. 1977 hat der Deut­schen Ärztetag, der Enquête der Bundesregierung folgend, die „Tiefenpsychologie“ als beweiskräftige Wissenschaft anerkannt. Inter­na­tio­nal ist sie seit über hundert Jahre immer wieder, in jüngeren Jahrzehnten gar wissenschaftlich weiter vertieft als grotesker, unerhörter Schwi­n­del ausge­wie­sen worden[18]. Nur übergeht man diese Kritik hier­zulande schamlos. Mit besagten „tiefenpsycho­­logischen“ Theorien und „Meß­in­stru­men­ten“ zur „Erziehungsfähigkeit“ läßt sich, wenn Richter mitspielen, die mensch­liche Realität auf den Kopf stellen. Auch im Fall Kuwalewski war es so. Mein Gutachten für sie überzeugte keinen Richter, zum Glück aber einige gestandene pfälzische Polizeibeamte, die, darauf gestützt, sich bei einem begleiteten Umgang der Frau mit ihren vier Kindern weigerten, diese gewaltsam ins Heim zurückzuschaffen. Sie wachsen seit vier Jahren jetzt gesund wieder bei Muttern auf. Mein Gutachten (RB 1/14,5) wurde , wie Frau Kuwalewsky kürzlich mitteilte, obergutachtlich inzwischen bestätigt. Wo aber soll das Grundgesetz in Sachen Kindererziehung, fragen wir auch im Fall A., überhaupt noch gelten, wenn einer Mutter wie der Frau A., einer in geordneten Verhältnissen lebenden Lehrerin, die just im derzeitigen Alter ihres Sohns stehende, zum Teil gar erziehungs­schwie­rige Kinder (in Inklusion) unterrichtet und die eine Be­rufung zur Lehrer-Aus­bilderin (Seminarlehrerin) erwartet, mit solch abge­ho­be­nen, bizarren Sprüchen wie den zitierten ihre Erziehungsfähigkeit für das eigene Kind abgesprochen werden kann? Vor­reiter der Staatserziehung war Trotzki, Lew Bronstein, nach Lenin der zweite Mann in der frühen Sowjet­union, der Gründer der Roten Armee, „Schlächter der Kronstädter Matrosen“, derjenige, der Marxismus und Psychoanalyse als erster po­li­tisch zusammenspannte, um so den „neuen (Sowjet-)Men­schen“ zu schaffen. Auch nachdem Trotz­ki von Stalin ins Exil abgeschoben und in seinem Auftrag 1941 in Mexiko mit einem Eispickel erschlagen worden war, lebten seine Ideen fort, wurden sie just in Ame­rika und nach ’45 dann zunehmend auch bei uns von seinen An­hängern in der „neu­en Linken“ weiter aus­gebaut. Mit dem „Marsch durch die Institutionen“ drangen sie mit der 68er Kul­turre­vo­lution in alle Gesellschafts­bereiche, speziell die „Seelenheilkunde“ und offensichtlich auch die Justiz ein, von den Altparteien, CDU, CSU, SPD und FDP gehätschelt[19]. Sind Freuds Doktrinen heute auch umfänglich als Schwindel ausge­wiesen, so leben sie, in den Mar­xismus eingebettet, als Neo- oder Freud-Marxismus doch munter fort, wer­den sie weithin gar als un­hinter­fragbare Selbst­ver­ständ­lichkeit genommen. Frau A. ist, was die Elternrechte betrifft, im heutigen Deutschland offensichtlich da gelandet, wo sie aus dem seinerzeitigen Kasachstan her­gekommen ist, in einer sozialistischen Teil-Re­publik. Nicht in allen psycho-justitiellen Skandalfällen ist Ideologie leitend. Die Fälle Herrmann, Mollath[20], Welz entsprangen fehlerhafter Anwendung weithin anerkannter diagnostischer Grundsätze wie der ICD[21]. Sie entsprechen sozusagen dem „gewöhnlichen“ Zusammentreffen von böser Absicht und beruflicher Fahrlässigkeit. Die Fälle von Frau Kuwalewsky wie jetzt von Frau A. aber entsprechen sy­stematischem Mißbrauch der „Seelenheilkunde“. Sie entsprangen wie die alten sowjetischen Fälle einer zu politischen Zwecken gezielt verboge­nen Pseudo-Wissenschaft, durchaus vergleich­bar mit jener Snesch­new­sky­schen Lehre von der „Schi­zo­phre­­nie ohne Symptome“, die damals, auf die Sowjetunion beschränkt, die üb­rige Welt damals empörte oder auch belustigte. Die an Frau A. „dia­gno­stizierten“ gesundheitlichen Mängel wurden nach dem privaten Diagno­sesystem der „OPD“ festgestellt, die sich die Freudianer zurecht­gebastelt haben[22]. Diese aber ist Teil des Freud-Mar­xis­mus, der als übergeordnetes Ziel „die Eroberung der Lufthoheit über die Kinderbetten“ (Olaf Scholz) verfolgt und sie weithin nun erreicht hat. Die Dinge sind im Grund seit Jahrzehnten, just seit dem Jahr unserer Vereinsgründung, politisch gelaufen. Mir war 1977 als Gast auf dem Deutschen Ärztetag in Saarbrücken noch Rederecht eingeräumt worden. Ich machte die Delegierten mit aller Eindringlichkeit auf den pseudo-wissenschaftlichen Charakter der Psy­choanalyse-Tie­fen­psychologie aufmerksam. Ich ging in einem Orkan von Buhrufen und Pfiffen un­ter. Die Kollegen vertraten da erstmals offen Freuds lang ihnen anerzogene Schwindellehren, denen Frau A. und viele andere jetzt zum Opfer fallen. Damals fielen die Würfel. Mir aber stieg furchtbar die Er­innerung hoch, daß die deutschen Ärzte, die Psychiater auch dem ungeschriebenen Befehl Hitlers folgten und freiwillig über 200.000 der ihrem Schutz anvertrauten Kranken umbrachten. Weit über die Psycho-Fächer hinaus breitete sich in der Folge die Marx-Freud’­sche „Denke“ der 68er aus. Bei Fa­­milien­ge­rich­ten ist sie offenkundig jetzt Richtschnur. Sie ist es heute aber auch in der UNO, der WHO, der UNESCO etc. zu Haus. Spä­te­stens das Gender-Main­­strea­ming verdeutlicht es. Vom Freud-Mar­xisten Wilhelm Reich entwickelt, wurde es von ihm unter Trotzki in der Sowjetunion ausprobiert und 1995 dann von Hillary Clinton bei der Welt-Frauen­kon­ferenz in Peking in der WHO befestigt. Widerstand gegen so hoch verankerte Vorlagen des Establishments ist natürlich schwierig. Unser Mitgründer und Ehrenpräsident Prof. Walter von Baeyer hat uns solchen Widerstand aber mit auf den Weg gegeben. Als Vizepräsident des Weltverbands für Psychiatrie erhob er 1971 gegen dessen große Mehr­heit allein seine Stimme gegen den (damals sowjetischen) Mißbrauch des Fachs. Ich muß die AfD noch ansprechen, die heute ja gegen viele von „oben“ kommende Vorgaben Widerstand leistet, vor allem gegen Merkels illegale Massenzuwanderung. Viele sehen eine Gefährdung des Lands in ihr. Auf unserem kleinen Fachgebiet erkannten wir solche Gefährdung lange vordem in der saloppen Hinnahme von Pseudowissenschaft durch die Ärzteschaft. Sie wa­r für das breite Publikum nur lange nicht erkennbar, ist es für viele Rechte selbst heute noch nicht. Die schneidende Ausgrenzung, die ihnen das Establishment entgegensetzt, gleicht dabei dem, was wir seit über 40 Jahren erleben. Natürlich versuchen diese Einflußreichen das öffentliche Denken – Psychiatrie, Psychologie sind erstrangige Mittel dazu – zu lenken, zu kontrollieren. Manchen ihrer Deutungen des Welt­geschehens widerspricht die AfD, manch lang tabuisierte Themen bringt sie im Parlament neu gar zur Sprache. Nur tabuisiert sie selbst, was im Psychiatrischen an Mißbräuchen abgeht, tabuisiert insbesondere, was das System ideologisch trägt und in ihm die Kor­rum­pie­­­rung des Fachs wie des Rechts­staats besorgt, der Freudismus, „Freud-Marxismus“. Eigentümli­­cher­weise wehrt gar das Gros der rechten „Promis“ Kri­tik am Freudschen Lügengebäude mit Nachdruck ab[23], so offen dessen zerstörerischen Fol­gen in der 68er Werte- und Gesellschaftsänderung allgemein, im Einzelnen aber in vielen Rechtsskandalen wie dem von Frau A., vor uns liegen. [24]. Fürs Kulturpolitische, das doch den Untergrund politischer Grundüberzeugungen liefert, scheint diesen Rechten jeder Sinn abzugehen. Wer im Inneren aber vor der seelenheilkundlichen Zerstörung des Rechts­ die Augen verschließt, wie will uns so jemand vor il­le­galen Zu­stän­den an den Außengren­zen und deren Fol­gen bewahren? Manche halten der AfD zu Gut, daß sie wie „Die Linke“ nicht gegen Rußland mithetzt. Ob ihrer Mißachtung der psycho-ju­sti­zi­el­len Vorgänge im Land halten viele sie dennoch schon für eine „Fake-Al­ter­­­­na­tive“, vom System ge­duldet, damit die aller­größ­te Em­pö­rung im Volk abrauchen kann. Ich muß weiter noch ins Detail gehen, speziell zur CSU. Zur Zeit wird breit der vom neuen Kabinett Söder vorgelegte Entwurf eines Bayerischen Psychisch-Kran­ken-Hilfe-Ge­setzes (BayPsychKHG) diskutiert. Über manch monströsen Details dieses Entwurfs kam diesmal breiter Protest[25] auf. Der Entwurf sah vor, die Daten auch wegen Depression Un­tergebrach­­ter über fünf Jahre zu speichern, behandelte sie insgesamt „als künftige Straftäter“. In Bayern obliegt ein Großteil der „Seelenheilkunde“ den Bezirken[26]. Ihr Prä­sident Mederer und die Medien empörten sich kräftig mit. Söder, vor einer Landtagswahl stehend, strich gnädig einige anstößige Details. Den dicksten Pferdefuß in dem Entwurf aber hielten er wie die Medien schön versteckt. Ihn verkaufen sie dem Volk weiter als „nachhaltige Verbesse­rung der psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychosozialen Versorgung in Bayern“, die Einrichtung nämlich neuer millionen­teurer „Kri­sen­­dien­ste“. Die Bezirke würden sie bezahlen, sagt süß lächelnd Bezirkstagsprä­sident Mederer (CSU), als hätte für öffentliche Projekte je jemand anderer gezahlt als der Steuerzahler. Fast hätte Söders Gesetzesvorhaben – zum Kreuz immerhin steht er – Sie, Herr Z., schon ereilt. Ich kehre an den Anfang meiner Ausführungen zurück. In Ihrer Ursprungsfamilie, zu der auch ein Psychologe zählt, gab es im Haus Ihrer Mut­ter kürzlich heftigen Streit, quasi eine „Krise“. Stellen Sie sich vor, es wäre da nicht, wie geschehen, ein einzelner „kleiner“ Ner­ven­arzt, son­­dern gleich ein ganzer Trupp von etwa sechs „Fachkundigen“, ein aus Psychiater, Psychologe, Sozialarbeiter, Krankenschw­e­ster etc. bestehender „mul­ti­disziplinärer Dienst“ vielleicht noch mit Blaulicht und Tatütata angerückt. Da wären Sie aus jener „Krise“, zumindest aus der Psy­chiatrie so schnell nicht mehr her­ausgekom­men. Da wäre das ganze gleich ein ho­heit­licher Akt gewesen. Der bayerische Ge­setzes­ent­wurf beruft sich wieder auf hohe Instanzen, die UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­vention und das BVerG. Das Ganze aber ist ein weiteres, zerstörerisches Eindringen des Staates in potentiell unser aller Privatleben, unser aller persönliche Freiheit. Mit solch perfiden Verzeichnungen, groben Täuschungen der Öffentlichkeit betreiben Establishment, rechte wie linke Politiker und Presse, seit der Enquête die Verstaatlichung des Fachs auf Kosten unser aller Rechts­sicherheit. Wie ich höre, enthält der Entwurf zur nächsten Ausgabe des amerikanischen Diagnosen-Manuals DSM – die WHO hinkt ihm mit ihrer ICD immer getreulich nach – schon die neue Krankheitsdiagnose „Übermäßiger Oppositionsgeist gegen die Obrigkeit“. Und die AfD, an sich bisher von den neu-linken Gaunereien im Fach unberührt, halftert die mit ab, die fachvertraut allein im Land solche absurden Monstrositäten noch beanstanden. Wie seit Jahrzehnten die Altparteien, die Ärztevertretung und mancher Psy­cho-Lümmel würdigt sie uns keiner Antwort mehr. Die AfD-Oberen scheuen, ja schämen sich nicht, ihre eigenen Mitglieder, Mütter, Väter, Kinder dazu, über die linke „Psycho-Klin­­ge“ springen, sie abservieren zu lassen. Was die Psycho-Fächer betrifft, hat der Teufel offensichtlich auch vielen Rechten schwarz- rot „ins Hirn geschi elt“. Den Politikern hab’ ich’s vor 45 Jahren schon deut­lich gesagt – im offiziellen Organ[27] der Deutschen Ärzteschaft gar, die damals noch nicht gleich­­geschaltet war. Das war dann aber auch der Be­ginn unserer Ausgrenzung vom Main­stream-Staat. Weil seine Schranzen im Psycho-Din­gen immer so ver­drückt-ver­logen vorgingen wie besagter Bezirkstagspräsident, konnten wir über die Jahre argumentativ gegen sie zwar bestehen. Nur gab es mit ihnen bald kein Gespräch mehr. Zum Glück gibt es un­­ter den vernünftig Rechten aber auch heu­te noch unabhän­gige Geister, unter ihnen Myriam Kern, die Initiatorin von „Kandel ist überall“, Mitglied auch bei uns. Hoffnungszeichen in Österreich: Nach einer Mitteilung von standard.at sind die Gerichte dort jetzt ver­pflichtet, von den Streitparteien eingebrachte Privatgutachten, meist wohl psychiatrische, als „qualifizierten Parteivortrag“ zu berücksichtigen. Weiter sollen audiovisuelle Aufzeichnungen von den Hauptverhandlungen möglich werden, hoffentlich auch von den Be­gut­ach­tun­gen. Im Zivilprozeß sollen künftig „gegen unrichtige Beweiswürdigungen“ der Erstinstanz leichter Rechts­mittel ein­zulegen sein. Welchen Gewinn bedeutete eine solche Regelung für Sie, für die hier anwesenden Betroffenen! Letztlich war’s mein Gutachten, durch das Mollath freigekommen ist. Wäre etwa in seinem Fall der Bayreuther Vollstreckungsrichter Kahler 2011 gehalten gewesen, es ernsthaft zu prüfen, wäre der Geschundene zwei Jahre früher frei gekommen und dem Freistaat Bayern blie­be jetzt viel Haftentschädigung erspart[28]. Im familienrechtlichen Bereich stehen in Österreich https://www.youtube.com/watch?v=Yo5xPSeTaNQ im Übrigen ähnliche Probleme an. Das psycho-justitielle Hauptproblem bleibt hierzulande die Psychoanalyse / Tiefenpsychologie. Kritik an ihr wurde vielfach mit dem Vorwurf, öfter noch der Unterstellung von Antise­mitismus gekontert. Darf ein solches Argument in Fragen wissenschaftlicher Redlichkeit überhaupt ein Kri­terium sein? Vor­gestern gedachten der Deutsche Bundestag und alle in ihm vertretenen Parteien des 70. Jahrestags der Staatsgründung Israels. Sein Existenzrecht legten sie auch in deutsche Verantwortung, gab dabei keinen Freibrief ab für Übergriffe auf Palestinenser-Gebiet. Antisemitismus ist übel, Anti-antisemitismus mitunter bizarr. Psychoanalyse trifft mit ihren Weite­rungen grausam auch jüdische Frauen und Kin­der wie eben Frau A. und ihren Sohn. Auch wurde die Freud-Kritik von An­fang an auch von jüdischen Gelehrten vor­ge­bracht. Die heutige inter­na­tio­nale Kritik an Freud ist strikt sachlich, überparteilich, da­bei so vernichtend, daß ein Festhalten an Freud für all seine Fürsprecher unter Ärzten, Juristen, Medien einschließlich der Fachpresse, für die alten wie neuen Parteien, die Bun­des­re­gierung, wie die Opposition, nur mehr blamabel ist. Hier noch ein Link von Chaim Noll eines früheren Opfers des DDR-Psychiatriemiß­brauchs zur aktuellen geistigen Auseinandersetzung in Deutschland. Wir erhoben vor über 40 Jahren als Einzige im Land die Stimme gegen gehäuft damals aus der Sowjetuni­on gemeldete, vom Establishment weithin geleugnete, zuletzt von Gorbatschow bestätigte Mißbräuche der Seelenheilkunde und wurden darob aus dem Diskurs ausgegrenzt und beschimpft. Nach der Wende zeigten wir solche Mißbräuche in der Ex-DDR auf. Sie wurden noch aufwändiger geleugnet und wir noch strikter ausgegrenzt und beschimpft. Wir zeigten Fälle eviden­ter Psychiatriemißbräuche dann im vereinig­ten Vaterland an, einige der vorgestellten noch offen, einige von uns mit abgestellt. Von der Realität wurden wir erneut bestätigt, von jenen Etablierten, durch und durch Blamierten, aber er­neut, jetzt gar noch schäbiger ausgegrenzt und niedergemacht, von Krethi und Plethi natürlich da­zu. Insgesamt waren unsere Einsätze über mehr als 40 Jahre gegen all diese Mißbräuche mitsamt der fach­lichen Hintergründe dennoch lohnend. Sie haben nicht wenigen Menschen existentiell geholfen, haben die potentielle Fehlerhaf­tigkeit alles Menschlichen auch im psycho-justitiellen Getriebe verdeutlicht und haben einige Mitbürger zum Widerstand gegen auch hier aufkommendes Unrecht ermutigt. Endnoten: [1] Es gibt auch Fälle, in denen das Jugendamt sein Wächteramt angemessen wahrnimmt, nur das Gericht offensichtlich säumt. [2] Sie stand da zwischen zwei Schildern, von denen eines lautete „Psychiater: staatlich geschützte Verbrecher“, während das andere, von Mollath getragen, Nazi-Zeit aufgreifend, sie als „Mörder“ bezeichnete. Mollath steht das frei. Nur einem GEP-Vorstandsmitglied steht nicht an, das Fach en bloc zu verleumden. [3] Klaus Schlagmann begründete seinen Austritt mit meiner anfangs irrtümlichen Aussage, Frau R. habe eines der Plakate gehalten, was den Kern des Vorwurfs aber nicht tangiert. Indem sie sich zwischen die diffamierenden Schilder stellte, identifizierte sie sich mit deren Inhalten. Mit seinen Beiträgen zur Freud-Kritik stand Schlagmann lange an unserer Seite und zu uns, als Psychologe dann aber doch zu Rödels pauschalen Psychiatrie-Verleumdungen. So war auch sein Austritt fällig. Daß Schlagmann mit seiner Freud-Kritik weiter mithelfen würde, seinen Psychologie-Kollegen aus der Sackgasse Freudscher „Tiefenpsychologie“ herauszuhelfen – dogmatisch nicht beengte Psychotherapie braucht es ja -, die Hoffnung hat sich vorerst leider zerschlagen. [4] Bezüglich Justiz-Unrechts habe ich zu einem rührigen Schweizer Verbindung knüpfen können – s. www.trial-watch.com sowie http://justizalltag-justizskandale.info/?cat=51 Internationale Verbindungen tun not. Viele, auch hochkarätige Juristen sind im Kampf gegen das psycho-justitielle System über die Jahre schon auf der Strecke geblieben. [5] Den Begriff Mißbrauch wollen manche nur solchen Fällen vorbehalten, hinter denen explizit ein staatliches Interesse nachweisbar ist. Je mehr der „Tiefe Staat“ in den Blick kommt, desto mehr zerfließen auch die Konturen. [6] In jungen Jahren war ich in Bayern einmal 2. Vorsitzender ihres Berufsverbands, geriet aber zu den sonstigen Vorsitzenden, feigen Mitläufern im Mainstream, rasch in Konflikt und wurde abgewählt. Ein Ergebnis davon war die GEP. [7] L. Tiedtke (RB 2/09,7.1), der sich als Opfer des DDR-Psychiatriemißbrauchs sieht, hat dazu ein anschauliches Buch herausgebracht, das solchen Mißbrauch in seinem Fall u.E. aber nicht bestätigt. [8] Noch etwas. Es gibt durch den Fall Mollath gerade hier in Nürnberg und Umgebung viele weitere „Rechts- und Seelenkenner“, den „Unterstützerkreis“ eben. Von ihnen haben außer dem verstorbenen Richter a.D. R. Heindl nur wenige ernsthaft die Proble­me weiter verfolgt. Ich habe so auch keinen von ihnen zu unserer heutigen Sitzung geladen. [9] Auch dieses Amt stellen wir natürlich nicht generell in Frage. [10] Dazu gibt es dicke psychologische Bücher, die, von Familienrichtern hoch geschätzt, welche die GG-Art6,Abs.2-feindliche-Tendenz stützen, etwa Josef Salzgebers FAMILIENPSYCHO­LOGISCHE GUTACHTEN, C.H. Beck 2011 oder Westhoff und Kluck PSYCHO­LO­GISCHE Gut­achten. Der erwähnte Dr. Dr. Salzgeber unterhält in München eine große, international tätige Gutachterfirma, die ob ihres Finanzgebarens öfters gar publizistisch hinterfragt wurde – vergeblich. [11] In ihrem Enquête-Bericht verkündete die Bundesregierung (Drucksache 7/4200, Seite 292f) u.a.: „Psychisch bedingte Erkran­­kungen sind aus der lebensgeschichtlichen Entwicklung verstehbar. Die jeweilige Umwelt … prä­­gen das Verhalten. Diese Prägung erfolgt nach psychoanalytischen Vorstellungen über die Bildung intrapsychischer StrukturenBeratung und Therapie müssen so früh wie möglich einsetzen, um der Chronifizierung von Krisen und Krankheiten… vorzubeugen… Die Be­handlung wendet sich dabei… an Gruppen, insbesondere Paare und Familien mit Kindern und Jugendlichen mit krankheitserzeugenden interpersonellen Konflikten.“ Diese und ähnliche gestelzte Behauptungen, Teil- bis Unwahrheiten aus der Freudschen Mottenkiste, „stützen“ Möhrlesche Diagnosen. Sie ermöglichen dem Staat beliebige Eingriffe in das Leben der Bürger. [12] Eine davon, die „neo-analytische“ von Schultz-Hencke und Dührssen legte, politisch unterstützt, einen täuschenden „Wirkungs­nach­weis“ vor und ge­wann mit ihm die Anerkennung der deutschen Ärzteschaft für die Tiefenpsychologie. Er wirkte dann für wei­tere mehr oder minder Freud­sche Varianten als Türöffner zu Anerkennungen, d.h. den Geldtöpfen der Krankenkassen. Just besagter Wirkungsnachweis erwies sich bei näherer Nachprüfung aber als dreiste Augenwischerei (RB 2/02,5.2). Daß Psychotherapie, frei von absurder Dogmatik, in der Heilkunde unverzichtbar ist, bestreitet niemand. [13] In Klenners Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste, Anlage zu einem persönlichen Anschreiben von Mitte November 2014, kurz vor seinem Tod 1/15. [14] An anderer Stelle weist Klenner auf die Uneinigkeit der „Erziehungswissenschaftler“ hin, hie der psychoanalytisch-bin­dungs­­­­theo­re­tisch, da der „systemisch“ orientierten hin (hie um Lempp, da um Fthenakis gruppiert). Er unterstreicht damit nochmals die Fragwürdigkeit einseitig Position beziehender Gutachten und darauf bauender Familiengerichtsurteile. Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Famlienrechtsverfahren – Entwurf eines Fehlererkennungsystems. [15] Der Ulmer Kinderpsychiatrie-Ordinarius Prof. Fegert stellte dazu fest, daß eine solche Störung in dem Alter noch gar nicht diagnostiziert werden kann. Eine stationäre Untersuchung durch ihn, wie die Mutter sie wünscht, lehnt das Gericht ab, auch hier seiner SV Möhrle folgend. Von A. Anwältin Bauer konsultiert, antworte Prof. Fergert ihr rasch und verständnisvoll, auf mei­ne höfliche, den Hintergrund des Falles er­klä­rende Einladung zu unserer heutigen Versammlung mir aber nicht. [16] Mit der Diagnose „Narzißmus“ schmeißen deutsche Psychis heute gern um sich, hängen sie, wenn links gestrickt, dem US-Präsidenten Trump an (RB 1/17,4) an, wenn wie neuerdings Maaz rechts-se­gelnd, der „derzeitigen deutschen Bundesregierung“. [17] Das OLG Hamm sieht sich für gutachtliche Qualität wohl als besonders zuständig an. Unter sei­ner Leitung und dem Schutz des NRW-Justiz-Ministeriums wurden 2014 von einigen Psychologen „Standards“ bzw. „Qualitätsmerk­­male in der Familienrechtspsychologischen Begutachtung“ festgelegt, möglicherweise heute gar im ganzen Land verbindlich. Zumindest das Gutachten A. spricht aller Qualität Hohn. In seinem Buch Einspruch moniert Ex-Bundesminister Blüm die just an Fami­lien­gerichten vorkommenden Skandalurteile. [18] Eine Literaturübersicht dazu in RB 1/14, Fn 13. Eine breitere Bibliographie gibt Michel Onfray, ehedem Pressesprecher Mitterands, in seinem 2010 (auf deutsch 2011) erschienenen Buch ANTI FREUD. Er hinterfragt Freuds fragwürdige po­litische Hal­tung einmal von links her. Erst 2017 kam neu das 700-Seiten-Buch von Frederick Crews FREUD (FrAud) – The MAKING OF AN ILLUSION heraus. Blieb das von uns angeregte INFC (International Network of Freud-Critics) auch stecken, so schreitet diese Kritik doch unaufhaltsam fort, ist ihr Erfolg letztlich vorgezeichnet, ist gesichert. [19] Auch die neue Familienministerin Giffey will, „daß sich der Staat schon früh in die Erziehung einschaltet“ (CICERO 4/18) [20] Im Film von arte zum Fall Mollath wurden Strukturen und Umgangsformen in der forensischen Psychiatrie erneut aufgezeigt, einiges dabei auch verzeichnet. Der Film beleuchtet die an Mollath übeltätigen Psychiater eindrucksvoll, unterschlug aber wie­der, daß auf Bitten einiger mitfühlender Mitmenschen ein Psychiater, ich nämlich, Mollath gegen alle etablierten politischen juristischen und medizinischen Torhüter 2011 in der Bayreuther Klapse aufsuchte, ihn un­­ter­­­suchte, ihn gut­achtlich für gesund er­klärte und damit den Grund legte, daß Herr Ka­s­pe­ro­witsch von den Nürn­ber­ger Nach­richten den Fall aufgriff, womit die Kam­­­­pagne für Mollath begann, an deren Ende dieses Gutachten auch noch die gerichtliche Voraussetzung für dessen Freilassung war. Das scheint auch ihm selbst noch nicht ganz klar geworden zu sein. [21] Einzelne Positionen sind auch an ihr mitunter zu hinterfragen. Entsprechend wird die ICD immer wieder novelliert. [22] Die falsche Diagnose erkannte im Fall A. auch der Ordi­narius für Kinderpsychiatrie der Universität Ulm Prof. Fegert in einem persönlichen Schreiben an A.s seinerzeitige Anwältin. Mit der Aufteilung der Recht­sfindung auf „Psycho“ und Justiz, zwei unterschiedliche Wissens­­bereiche, läßt sich die Verantwortung für die resultierenden Urteile famos verwischen, fällt sie um so leichter Ideologen zu. [23] Für Freud scheint manche Rechte einzunehmen, daß er (laut Onfray ANTI-FREUD) 1933 Mussolini einen „respektvollen Gruß“ bestellte, in diesem „Führer“ einen „Helden der Kultur“ erkannte und zudem die „Vermehrung unkultivierter Ras­sen und zurückgebliebener Schichten“ beklagte. Freud, an sich ein unpolitischer, rein auf seine Karriere, seinen Ruhm und sein Portemonnaie be­dachter, egomaner Schwindler, kann so Linken und Rechten als Idol dienen. Da es an Propagandisten und geistigen Verrenkungen im Land nie fehlte, wurdeFreud vor allem Idol der 68er. Auf unpolitisch machen viele Ärzte auch heute gern. [24] Die 68er ziehen in ihren 50. Jubiläumsjahr breit durch die Medien, so mit einem Bericht von B. Röhl durch den linken SPIEGEL vom 30.3. Die rechte JUNGE FREI­HEIT 14/18 führt in einem Interview den „CSU-Recken“ Gauweiler vor, wie er die „Grundlage der 68er kulturellen Hegemonie“, nämlich deren „nicht ehrlich aufgearbeitete Vergangenheit“, auch heute vernied­licht. Mit als er­stes zeigte diese sich in der Übernahme der „Seelenheilkunde“. Gauweilers CSU half dabei, die JF ebenso. Gemeinsam deck­ten das linke wie das rech­te Blatt auch jetzt ab, was die 68er Kulturrevolution und Gleichschaltung von der Frankfurter Schule her ausmacht: Marx UND Freud. [25] Auch hier nimmt der Protest mitunter links-groteske Züge an, auch bei manchen dem ehem. Unterstützerkreis Mollaths Angehörenden – s. http://www.sgipt.org/regional/Bayern/PAG.htm. An den vielfältigen Mißbräuchen der Psycho-Fächer, vor allem an Freud nehmen aber auch nur die wenigsten Rechten Anstoß. [26] Durch die Medien, die allgemeinen, hier die rote SZ, da den CSU-frommen Münchner Merkur (etwa am 26.4.18: Mehr psy­chische Probleme) und auch die Fachpresse, et­wa das Deutsche Ärzteblatt vom 16.4.18 (Warten auf einen Thera­pie­platz), läuft derzeit wieder der Hype der angeblich so argen Zunahme psychi­scher Stö­run­gen und der angeblich so argen fachli­chen Unter­versor­gung der Bevölkerung, der so dringendst durch mehr Psychia­ter, vor allem Psychotherapeuten abgeholfen werden müs­se. Welche der vielen Arten von Psycho­therapie benötigt wür­den – selbst die höchst an­er­kann­te Psychoanalyse ist wissen­schaftlich doch als Schwindel ausge­wiesen -, und was bei welchen Störungen die Erfolge dieser „Psychis“ wären, dar­über schweigen diese Medien beharrlich. Man könnte zum Schluß kommen, Psycho­therapie, so es sie über die staatlich lizenzierten, einzelnen Lehren und Methoden hinaus gibt, insbeson­de­re ihre Darreichung in staatlichen, kom­mu­nalen oder öf­fent­lich-rechtlich ge­tragenen „Beratungs­stel­len“ würden von den Agenturen des Staats deshalb so unentwegt ge­lobt, emp­fohlen und gefördert, weil dieser damit die Einstel­lun­gen seiner Bürger genauer er­fährt und er sie besser noch als etwa durch Schule, Zeitungen und Glotze steuern, ggf. auch disziplinieren kann. Schön hat das für die DDR ja K. Elmer im Kapitel „Ein Vertrauensverhältnis ist zu schaffen“ in J. Fuchs’ und K. Behnkes Rotbuch von 1995 ZERSETZUNG DER SEE­LE dargestellt. Die ehem. FDJ-Sekretärin für Agita­tion und Propaganda Merkel und ihr heutiger Anhang sollten darüber nicht Bescheid wissen? [27] Achillesferse Psychiatrie oder: Der Count­down einer Sozialisierung, DÄ 50/73. Der Betrag auf der GEP-Webseite unter Rundbriefe / Vorläufer noch nachlesbar. [28] Was die reinen Justizirrtümer betrifft, ist auf Wi­kipedia eine lange Liste einzusehen. Dabei sind da nur die Freiheitsentziehungen gelistet. Dr. med. F. Weinberger, Vorsitzender, GEP Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie

Postscriptum 5.5.2018:

Die Schäden, die, wie oben ausgeführt, Menschen „psycho-justitiell“ zugefügt werden, resul­tieren aus innerstaatlichen Maßgaben. Internationale Psychiatrie spielt in sie hinein. In ver­schie­­denen Län­dern versucht Kritik an Psychiatrie und Psychotherapie solche Schä­den abzu­wenden – leider unter einander meist unverbunden – s. die oben ange­führten Bücher von E.F. Torrey, F. Crews und M. Onfray, Fn 18). Um 1990 waren Auseinandersetzungen um Lehre und vor allem Praxis der Psychiatrie we­sentlicher Bestandteil der großen Auseinandersetzung zwischen Ost und West. Ihre Klärung bei der KSZE-Nachfolgekonferenz 1988 in Wien konnte unter unserer bescheidenen Mitwir­kung (RB 2/89, S.31) zu der damals gelingenden Entspannung zwischen den Machtblöcken ein wenig bei­tra­gen. Wie wünsch­ten wir, unser Bemühen könnte, nachdem sich alte Fronten wie­der so verhär­tet ha­ben, auch heute, dreißig Jahre später, helfen, nicht nur Be­schä­digungen einzelner unserer Mit­bürger, sondern wie damals auch gefährliche Konfrontationen auf internationaler Ebene abzufangen. W.

Folgend noch ein Schreiben an Prof. Dr. Dr. K. Dieckhöfer, AfD Pressestelle, Mitglieder der GEP und andere, eine vier Wochen nach der Jahresversammlung gezogene Bilanz quasi. Das Schreiben nimmt insbesondere Bezug auf das merkwürdige Unberührtbleiben der Rechten von der Thematik, die doch aus genannten Gründen gerade sie berühren müßte, von ihnen aber schroff abgewiesen wird. Der Brief beleuchtet das Problem der Falschspieler, vor denen wir im politischen Getriebe nie sicher sind.

Lieber Professor, die Arbeit der GEP, die vom Einsatz für einzelne Opfer psychiatrischen Miß­brauchs bis zur Ausleuchtung seiner politischen, geistigen Hintergründe reicht, hat vor allem durch nachhaltigen Einsatz unserer Mitglieder für solche Opfer neuen Auftrieb erfahren. Unsere Kol­le­gin Limberg-Diers etwa leistete großen Einsatz für die Lehrerin A., der unter absurder „tiefenpsychologischer“ Begründung der achtjährige Sohn entzogen wurde, dieser darunter schwer leidend. Der Vorfall ein wahres Exempel für Scholz’ „Er­oberung der Lufthoheit über die Kin­der­betten.“ Viele sehen das System nicht nur im Erziehungswesen auf chaotische, dabei totalitäre Ver­hält­nisse zulaufen. Das Traurigste aber: Die AfD, die „Rechten“ insgesamt, die an dem roten Bubenstück der Psych­ia­trie-En­quête, der daraus folgenden Reform-Psychiatrie und all den wieder daraus fol­genden Über­riffen im „psycho-justitellen“ Bereich an sich kei­nen Anteil haben, weisen alle Hinweise auf Ge­fährdungen zurück, die von den reformierten Mainstream-Psycho-Fächern für Freiheit und Rechtssicher­heit der Bürger ausgehen. Nicht aus dem Blick geraten soll gewiß, daß sie in großer Überzahl nach wie vor zu ihrer Sicherung beitragen. Es könnte aber die Angesprochenen auch bekümmern, wenn einer der Ihren, ein Freiberufler, aus nichtigem Anlaß auf diese Weise flugs in die Klapse kommt. Auch wenn wir da und dort fast sensationelle Erfolge erzielten, war gegen die Übermacht des „Systems“ über mehr als 40 Jahre nie wirklich aufzukommen. Sei­ne wirksamste Mittel waren die vielen Falschspieler, die lange glauben machten, sie setz­ten sich mit für Freiheit, Recht und Wahrheit ein, bis sich zeigte, daß auch sie dem Sy­stem zu­­spielten. Zwei solcher Falschspieler haben wir erst kürz­lich in den eigenen Reihen enttarnt und entfernt. Vereinzelt blitzt immer noch auf, daß „Wahrheit verbindet“, in Cicero 5/18, S. 114 etwa: „Karl Jaspers müßte der Philosoph der Stunde sein. Die maßgeblichen Intellektuellen der neuen Bun­­desrepublik hießen nun (aber) Adorno, Marcuse und Mao, bald Jürgen Habermas“. Herr Meuthen brach kürz­lich für die 68er, die Urheber aller Werteänderungen, gar eine Lanze. Sie hätten die Lie­bes­beziehungen der Men­schen von Ängsten befreit. Es waren aber die Ovulations­hemmer (Pincus 1960), die diese Be­ziehungen lockerten. Die 68er, die sich mit ihren Sprüchen dranhängten („Wer zweimal mit der Glei­chen pennt…“), lockerten vor allem die Beziehungen der Logik. Damit können jetzt auch Rechte die Menschen irreführen. Was bleibt noch? Besten Gruß Ihr Weinberger

*************************

Über Grafeneck hinaus

Unter dem Ti­tel Der tödliche Handgriff von Grafeneck erinnerte das Deutsche Ärzteblatt 5/18 anläßlich einer Gedenkveranstaltung am Ort des Grauens wieder an den Massenmord der Na­zis an den psychisch Kranken, über 200.000, den Auftakt zum Holocaust. Das freiwillige Be­dienen des Gas­hahns durch „Ärzte“ war auch uns vordem noch nicht bekannt. Die Auf­ar­bei­tung des Themas blieb ja bis weit in demokratische Jahr­zehnte hinein aufgeschoben. Und es wird heute auch mit anderen, miesen Zwecken verknüpft. Vor dem Welt­kongreß für Psychiatrie im Oktober 2017 etwa ver­suchten Demonstranten, den Nazi-Kranken­mord dem ganzen Fach zur Last zu legen. An anderer Stelle stellte bei jener Gedenkveranstaltung der Reut­lin­ger Land­­rat Reu­mann, gleichzeitig Prä­si­dent der Deut­­schen Kran­ken­haus­ge­sellschaft (DKG), die Behauptung auf, es seien heute „in mehreren Landta­gen ras­sistische Bemerkungen salon­fähig“ geworden. Der mit anwesende Landesärzte­kam­mer­prä­si­dent Cle­ver nahm es hin. Dabei hätte es da einiges wohl zu hin­terfra­gen ge­ge­ben. Wird doch u.a. im Bun­des­tag noch ge­stritten, ab wann etwas „rassi­stisch“ ist. Und ob „in mehreren Land­­tagen“ Rassistisches gar „salonfähig“ ge­­worden wäre, wird erst recht bezweifelt. Ob schließ­lich am Wi­der­­stand gegen Merkels Mas­­­sen­zu­wan­de­rung und dem Nazi-Massenmord etwas Verbin­dendes ist, auch darüber ge­hen die Mei­nungen noch auseinander. Gewiß, Vor­würfe des Ras­sismus muß auch Israels Mini­ster­­prä­siden­t Ne­tan­­ja­hu ertragen, weil er eri­treische „Asy­lsuchende“ ab­schie­ben will. Auch an­dere Län­­der, Ungarn, Polen, Tschechien, die Slowakei bekommen solches von unse­ren maß­geblichen, heu­te so ge­läu­terten Politikern angehängt. Aber der Ei­fer, mit dem nicht zu­letzt das Deut­sche Ärz­te­blatt bei pas­­­sen­­den wie un­pas­senden Ge­le­gen­hei­ten über­par­teilich emp­fun­de­ner Trau­er und Be­schä­mung des Volks und seiner Ärzte einen falschen Stem­­­pel auf­­­­drücken läßt, steht zumindest einem Blatt schlecht an, das zu partei­politischer Neutralität ver­pflich­­tet ist. Es ist eher eine neue De­mon­stra­tion ärzte­schaft­licher An­passerei an „oben“ Ge­wünsch­tes. Ich reich­te zu obigem DÄ-Be­richt einen entspre­chen­­den Leser­brief ein. Die Redak­tion teilte um­gehend mit, er würde infolge vieler anderer nicht zum Abdruck kommen, ein Bei­spiel wohl, wie heute mit der Mei­­­­nungs­­­­freiheit von Ärzten auch in der Ärztepresse umgegangen wird. Leserzu­schriften zu dem Beitrag sind bis heute, sechs Wochen nach seinem Erscheinen, noch nicht erschienen. Dr. med. F. Weinberger 20.3.2018

**********************

Psychiatriemißbrauch – Linke und Rechte

Unter dem Titel „Was für Helden“ verriß DER SPIEGEL 2/18 etliche der ehemaligen DDR-Bürger­rechtler, weil sie jetzt „rechts“ stünden. Darauf antwortete im Magazin CICERO vom 19.1.17 Angelika Barbe, die selbst jenem Kreis angehörte, unter dem (etwas ver­korksten) Titel: DDR-Bürgerrechtler- Früher „Konterrevolutionäre“, heute „Pa­tho­­logen“ und nochmals auf der Plattform der bekannten Publizistin Vera Lengsfeld Freedom is not free unter der Überschrift Unglücklich das Land, das keine Helden hat. Einigen Stellen und auch Lücken darin ist nachzuspüren.

Glücklich das Land, das solche Helden hat

Brachten zur Zeit der Wende viele im Westen ihren Landsleuten in der zusammenbrechenden DDR, mit ihnen den Bürgerrechtlern dort freudige Bewunderung entgegen, waren sie stolz auf diese Hel­den, die unter hohem persönlichen Risiko ihre Freiheit erkämpften und ihrem Land den Ruhm einer erfolgreichen, dabei friedlichen Revolution einbrachten, so verriß Der Spie­gel 2/18 sie jetzt als Rechte. „Rechts“, als Rich­tungs­an­ga­­be so gut wie „links“, sei aber, sa­gen Der Spiegel und andere Linke, etwas ganz, ganz Schlim­­­mes. Zu diesen Bürgerrechtlern, Rech­ten, zählt Der Spiegel u.a. nun den Psy­choanalytiker Hans-Joachim Maaz, der, in sozialistischer Psychotherapie auf­gewachsen, kurz vor der Wende flott auf Freud umsattelte und danach die ganze ost­deut­sche Bevöl­ke­rung auf die freudsche Couch legen wollte, weil sie nach Jahrzehnten kommu­nistischer Be­rie­selung immer noch nazistisch durchsetzt, quasi freudisch hirngewaschen nicht genug sei. Ähnlich tönt die po­liti­sche Klasse ja bis heute. An­dere im Land sind froh, daß just diese Ost­deut­schen in großer Zahl noch bei poli­tischen Ver­stand sind, Helden in unserer Zeit, die dem Druck der Elite standhalten. An deren Fehleinschätzungen hatte das Volk in den letzten hundert Jahren oft genug zu leiden. Einigen Grund hat Der Spiegel freilich, Herrn Maaz jetzt den Rechten zuzu­schlagen. Erklärt dieser doch „die der­zei­ti­ge deutsche Bun­des­re­gie­rung für psychisch gestört“ – die neue GroKo von der alten nicht allzu weit entfernt. Umge­kehrt hat Maaz allen Grund, sich jetzt an solch Rechte zu halten, um hier für seine Psy­cho­­analyse gut Wetter zu machen. Die Lin­ken hat er mit ihr ohnedies in der Tasche. Bei den Rechten gilt sie international weithin aber immer noch, ja heute gar immer mehr als linke Schwindel­wissenschaft. Daß Freud den Geist der 68er Bewegung, des Neo-Mar­­­xismus, „Freud-Marxismus“, ausmacht, er mehr noch als Marx nach ’45 die Umerziehung („re-education“) (West-)Deutschlands besorgte, ist Gemeingut. Wer’s immer noch nicht weiß, sei auf die Bücher von E.F. Torrey Freuds Betrug oder das von D. E. Zimmer Tiefen­schwin­del oder auch auf C. v. Schrenck-Notzings Charakterwäsche verwiesen. Trotz­ki führte Freud in der frühen Sowjet­union ein, um mit ihm den „Neuen (Sowjet-) Menschen“ zu schaffen und der Spiegel trommelte für ihn in den 1950ern bereits. Heilwirkung hat die Psycho­analyse („Tie­fen­psycho­logie“) über hundert Jahre zwar noch nie ge­zeigt. Aber die deutsche Ärzteschaft verkauft sie doch als Heil­­kunde teuer. So können auch aus­gewiesene Rechte wie Eva Herman heute den Wen­dehals Maaz stützen und ihn zum „re­nom­mierten Psych­ia­ter“ erheben. Liegt er jetzt doch ganz auf ihrer Linie. Seine mehrheitlich offen linkslastigen Kollegen streuen ihre Diagnosen eher in gegen­tei­lige Rich­tung, vor­nehm­lich gegen US-Prä­sident Trump. Bevor­zugt ihn erklären sie hüben wie drüben für psy­chisch (narzißtisch) gestört und be­zweifeln seine Re­gierungs­fähig­keit. Reichlich gab es den Miß­brauch der Psychiatrie zur Unterdrückung Anders­den­kender auch in der DDR. An ihm hatte der Hallenser Seeelenexperte Maaz nie ein Wörtchen aus­zu­set­zen. Nach der Wende wur­de ja öffentlich kaum darüber gesprochen. Dabei wurden allein in Thü­rin­gen 21 solcher Mißbrauchsfälle offiziell, wenn auch klamm­heimlich anerkannt und ent­schä­digt. Die poli­ti­schen Verbrechen in der DDR wur­den nach der Wende allge­mein her­unter­­gespielt, nicht zu­letzt vom damaligen Bundesbeauftragten Gauck, im Buch POLI­TISCH MISSBRAUCHT? speziell aber von sei­ner Beauftrag­ten Süß, einer Psy­ch­iaterin, die vor­dem für den linken Flügel des Demokra­tischen Auf­bruchs stand. Vertreter des rechten Flügels war Wolfgang Schnur, der bald als Stasi-IM aufflog. 2005 und nochmals ein Jahr später machte ich in Versammlungen der Re­präsen-tanten von Stasi-Opfern deren Dele­gierte in BSV[1] und VOS[2], unter ihnen auch Opfer besagten Miß­brauchs, auf die ausge­brem­ste Aufar­beitung ihrer Torturen (auch in der Psychiatrie), da­mit auf deren Vernied­li­chung bis Leug­nung durch die Elite aufmerksam. „Daß in der DDR der Psychiatrie­miß­brauch zum Tagesge­schäft ge­hörte, war allgemein bekannt und bedurfte keiner weiteren Bestätigung“, räum­te einer ihrer damaligen Vorsitzenden, eher ein Rechter, auch ein. Aber um den Be­schä­digten nach allen ausge­stan­­de­nen Qualen zu einer Entschädigung zu verhel­fen, lotste auch er sie zu einer rot-grü­n gefärbten Gut­achterin, die offensichtlich „von Oben“ ange­hal­ten war, die vor­mals re­strik­t­iven Be­gut­achtungen fortan etwas fairer zu gestalteten, dafür diese Leute aber zum Schwei­gen zu bringen. Wie Gauck und Süß verkündete die da als Gut­achterin wal­tende Psychia­terin Eb­bing­haus bei diesen und wei­­teren Op­fer-Versammlungen, zu­letzt bei der UOKG[3] kon­stant, es habe in der DDR-Psy­ch­iatrie keine Mißbräu­che gegeben. Einen der ein­drücklichsten Fälle schilderte 2004 gar BILD, den Fall der Sonja Lüneburg nämlich: Der West-Ber­linerin, die 1966 ihrem Lieb­haber in den Osten gefolgt und von ihm dann verlassen worden war, ent­wendete die Stasi ihre Iden­tität, über­trug sie auf eine Spionin im Bundes­wir­tschafts­mini­ste­rium und ließ die Betro­ge­ne in der Psychiatrie verrotten. Die bald nach der Wende ver­kündete Parole „DDR: No Systematic Abuse“ kam aber aus Ame­­­­rika. Dort war das Interesse jetzt groß, die mittel-öst­lichen Psych­iater und Psycho­lo­gen nicht mit etwaigem früheren Fehlverhalten zu kon­fron­tieren, son­dern sie nunmehr westlich zu ver­ein­nah­men und als Meinungsmacher gegen Rußland in Stellung zu bringen. So schnell sich die politischen Auffassungen vieler Menschen, besonders ihrer elitären De­le­gierten an (noch) „höhere“ Inter­essen anpassen und unsere Bürgerrechtler am Psycho-Mißbrauch selbst gegen ihresgleichen wenig Interesse zeigten, gibt es an der Basis zum Glück immer noch Unbeugsame, die sich gegen Urecht auflehnen – Hel­den wohl, vielfach, aber nicht alles rechte. F. Weinberger, GEP

[1] Bund stalinistisch Verfolgter [2] Vereinigung der Opfer des Stalinismus [3] Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, Dachverband der Vorgenannten

****************************

Dazu ein Link zu Ausführungen zur Situation allgemein: https://www.crash-news.com/2016/06/10/ddr-studie-beweist-wie-stark-politischer-druck-und-gehirnwaesche-menschen-beeinflusst/

*************************

Wenn Sie in Zukunft automatisiert per Mail über jeden neuen Rundbrief informiert werden wollen, können Sie Ihre Mail-Adresse an der folgenden Stelle (siehe rechts) im Blog eintragen. Ihre Mail-Adresse wird nur zum Mailversand für Hinweise auf aktuelle Blogeinträge der GEP e.V. verwendet und wird nicht an Dritte weitergegeben.

  <img class=“aligncenter size-full wp-image-1063″ title=“BlogEmailAbo3″ src=“http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/wp-content/uploads/2012/10/Bl