Debatte im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags zu Gustl Mollath

gemäß Landtagsbeschluß Drs. 16/10732 – Bericht nach Aufzeichnungen von Teilnehmern an der öffentlichen Sitzung am 8.3.2012 mit Kommentierungen von Friedrich Weinberger*

 

1. Im April 2011 hatte ich Gustl Mollath untersucht und begutachtet (RB 1/11,4). Es ging da vor allem darum, ob bei dem seit fünf Jahren im Maß­regelvollzug Untergebrachten weiter eine krank­heits­beding­te Gemein­gefährlichkeit vorliegt. Ein Vorgutachter (Dr. Simmerl) hatte 2007 bereits bei Mollath eine ernstliche psychische Störung, mit ihr eine Einschränkung seiner Geschäftsfähigkeit verneint. Ich fand bei ihm jetzt ebenso wenig Hinweise auf eine solche Erkrankung geschwei­ge eine Fremdgefährlichkeit. Das Gericht ver­warf auch mein Gutachten.

Am 15.12.2011 gab es zu dem Fall eine Anhörung im Bayerischen Landtag. Dabei tat die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk gleichwohl, als sei da alles aufs Beste bestellt. Daß dem nicht so ist, versuchte ihr Prof. Dieckhöfer in einem persönlichen Anschrei­ben zu verdeutlichen. Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN zi­tierten am 7.3.2012 daraus einige Passagen.[1] Dieckhöfer bemerkte zu den urteilsrelevanten Gutachten der Gegenseite (Dr. Leipziger, Prof. Pfäffllin), einige der da aufgestellten Behauptungen verbögen „wissenschaftlich fundiertes Denken, seien „geradezu grotesk“, seien  „hilfloses Wortgeplänkel“ zur Erzielung eines „pseudowissenschaftlichen Anstrichs,“ stellten „bisheriges wissenschaftliches Denken in der Psychiatrie offensichtlich bewußt auf den Kopf“. An der am Folgetag im Rechts­aus­schuß stattfindenden öffent­lichen Debatte am 8.3.2012 hatten wir so auch persönlich großes Interesse.

2. Frau Dr. Merk stellte hier erst einmal „zwei Komplexe“ einander gegenüber: 1.) die Unterbringung Mollaths wegen „brutaler“ Körper­ver­let­zun­gen seiner Frau, u.a. einer ihr am 12.8.01 zugefügten (eher erfundenen „blutenden“) Biß­wun­de [2] (die Frau setzte die Ehe über ein weiteres dreiviertel Jahr mit ihm fort) sowie „Sachbe­schädi­gun­gen in neun Fällen“ und  2.) seine Strafanzeigen gegen die Frau wegen Geldverschie­bun­gen.. Die beiden Komplexe hätten nichts mit einander zu tun

Eine nähere Beleuchtung der vielen fortbestehenden Fragwürdigkeiten zu 1.) wehrte die Ministerin mit Be­schwö­rung der Gewaltenteilung ab. Legislative und Exekutive haben die Judikative nicht zu hinterfragen. Dr. Merk betonte das Vorausgehen der Anzeige der Ehefrau vom 3.1.­2003, als spräche das schon ge­gen den Mann. Dieser habe An­zei­ge erst am 25.9.2003 bei der Hauptverhandlung am Amtsgericht erstattet bzw. habe hier 100 (de facto 106) Blatt Anlagen, angeblich ein „abstruses Sammelsurium von Schreiben an Theodor Heuß[3], den Papst“ u.a übergeben. Dr. Merk verzeichnete damit das Geschehen. Mollath reichte An­zeige gegen seine Frau am 11.06.2003 beim Amtsgericht ein,[4] be­sagte 106 Seiten aber bei der Haupt­­ver­handlung zu seiner Selbstverteidigung. Das macht die 106 Seiten in diesem Zusammenhang – Mollath war ohne rechtlichen Beistand – weit weniger „abstrus“, als Dr. Merk sie darstellte. Sie ent­hiel­ten einen persönlichen Lebenslauf, Schriften zu  seinem Engagement in der Friedensbewegung und schließ­lich auch gewichtige Angaben zu Geldverschiebungen, Offizialdelikten der Frau[5]. Sie führten wie schon die Anzeige zuvor nur zu keinen rechtlichen Schritten gegen sie, sondern zur An­ord­nung einer psy­ch­­­iatri­schen Un­ter­su­chung seiner selbst. „Ter­min­ge­recht“ hatte die Frau nämlich ein erst am 18.9.2003 aus­ge­stell­tes psy­ch­ia­tri­sches At­test vorlegt, das allein auf ihre Angaben hin den Verdacht auf eine bei ihm vorliegende Erkrankung und Gemein­ge­fährlichkeit äußerte. Mollaths Aussagen wurden jetzt von der Justiz nicht mehr ernst genom­­men. Dr. Merk aber tat, als zeige allein schon der Brief an Heuß [3]für alle erkennbar seine Gestörtheit.

Zu Punkt 2.) der Untermauerung von Mollaths „wahnhafter Störung“ und fortdauernder Gemeingefährlichkeit“ stellte Dr. Merk die “renommierten foren­si­schen Psych­iater,  Crème de la Crème“ heraus, die sich für seine weitere Internierung ausge­spro­chen ha­ben, außer Prof. Pfäfflin den bekannten Forensiker Prof. Krö­ber von der Charité Berlin. 2008 hatte dieser Mollath beurteilt, aber nicht un­ter­sucht. Das Gutachten Dr. Simmerls, der als Leitender Arzt des BKH Mainkofen Mollath 2007 unter­suchte und „kei­nen Hinweis für eine psychotische Erkrankung“ fand, überging Merk. Sie überging ähnlich, daß Mollath, obwohl von Dr. Leipziger schriftlich am 25.7.2005 als gemein­gefährlich beurteilt, am 21.3.2005 von ihm aus stationärer Begutachtung in Freiheit entlassen worden war und erst am 27.2.2006, also nach einem dreiviertel Jahr un­be­schol­tenen Lebens in Freiheit, ohne neuen Anlaß per einstweiligem Beschluß, eilbedürftig also, in Sicherungsverwahrung genommen wurde, die bis heute andauert. Dazu später nochmals.

Zu meinem Gutachten vom April 2011, das eine Gemeingefährlichkeit negierte, bemerkte Dr. Merk, es sei „ausdrücklich zum Gegen­stand der Anhörung des Gerichtssachverständigen Prof. Pfäfflin“ gemacht wor­den. Argumentativ zwar dürftig, aber drastisch hatte es dieser heruntergemacht und das Gericht war ihm gefolgt.[6] Entgegen Ent­schei­dun­gen des BGH vom 25.2. und 15.5.2009 hat das Gericht die konträren Gutachter nicht einander gegenüber gestellt. Wohl rechts­fehler­haft geriet dies in dem entscheidenden Punkt der Ge­mein­ge­fähr­lich­keit zu Mol­laths Nachteil. Das nach­prü­fen­de OLG Bamberg ließ es durchgehen. Dr. Merk, der Justiz­mi­ni­ste­rin, war es keiner Erwäh­nung wert – vgl. ihre o.g. Ausführungen zur Gewaltenteilung. Daß inzwischen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht ist, ließ sie ebenso unerwähnt.

Sie verwies auf den nächsten Prüftermin im Juni 2012 (jetzt auf Juli verschoben). Unter Punkt 2.), Mollaths Anzeigen der Geldtransfers seiner Frau, er­klärte Dr. Merk, es habe „auf Grund der Vorwürfe interne Ermittlungen“ in der Bank und einen „Sonderrevisionsbericht“ gegeben, die immerhin „Regelverstöße“ und einen bis 1998 laufenden „Effektenversand in die Schweiz“ ans Licht brachten,  der Frau aber die Kündigung eintrugen. Sie hätten aber nicht bestätigt, daß besagte „Praxis“ nach ’98 weitergeführt und „Wert­pa­pie­re oder Bar­geld von Mitarbeitern der Bank persönlich in die Schweiz gebracht“ wurden, so verbrei­tet Geldverschiebungen in Steuerparadiese auch danach allgemein waren. Daß Mollath in dem Zu­sam­men­hang mehrere Beteiligte nannte – wie sollte es solche nicht gegeben haben? -, brachte die Ministerin lapidar auf den Nenner seiner „Ver­­­schwö­rungs­theorie“.

In der folgenden Debatte widersprach

3.  Frau Abgeordnete Aures (SPD) der Behauptung ihrer Vorrednerin, Mollaths Anzeige sei „sehr unkon­kret“ gewesen. Sie meinte, sie sei „im Gegenteil mit um­fangreichen Unter­lagen“ gestützt worden.

4.  Der Abgeordnete Schindler (SPD), Ausschußvorsitzender, erinnerte nochmals, es sei dem Ausschuß verwehrt, die Gerichtsur­teile zu überprüfen. Können Entscheidungen, von denen Menschenschicksale ab­hängen, einer Überprüfung grundsätzlich enthoben sein? Schindler beteuerte, Gerichte und die Staatsan­walt­schaften seien für ihn kei­neswegs „sa­kro­sankt“. „Ge­nügend Urteile“ müßten ja „wegen Fehlerhaftigkeit auf­­ge­hoben“ werden.[7] Warum er im Fall Mollath Ge­rich­te und Staats­an­walt­schaft de fac­to sakrosankt setzte, dafür blieb seine eben genannte Be­grün­dung auf dem angeführten Hinter­grund etwas schwach. Schließ­lich monieren Ge­richte auch umgekehrt nicht selten und mit gutem Grund Entscheidun­gen der Le­gis­lative, heben mit­­­unter gar deren Gesetze auf. Bei allem Respekt vor der Gewaltenteilung ist wechsel­sei­tige Kon­trolle, Kritik, zu­min­dest Kom­men­tie­rung nicht nur ein erlaubtes, sondern gar ein lebensnot­wen­diges Ele­ment der De­mokratie.

Zudem untersteht die Staatsanwaltschaft in Deutschland, anders als etwa in Italien, politischer Wei­­­­sung und die Rich­terschaft, deren Mitglieder auch alle gern von Politikern befördert werden wollen, „untersteht“ ihnen indirekt auch. Schindlers Rede war eher eine Ausflucht, in besagtem Fall Kritik am Vorgehen der Gerichte wie vor allem der Staatsanwaltschaften schon im Ansatz auszubremsen. Schindler aber weiter: Mollath habe „jederzeit die Möglichkeit, sich begutachten zu las­sen, wobei er al­ler­dings an der Begutachtung auch selbst mitwirken müsse“ – eine Passage, die fast zynisch wirkt. Hat Mol­lath doch sowohl an den Begutachtungen durch Dr. Simmerl (2007), Prof. Pfäfflin (2010) und auch durch mich (2011) voll mitgewirkt, wurde Simmerls wie auch mein mißfallen­des Gut­achten nur von den Gerichten miß­ach­tet. Wie viele Gutachten, die al­le eine Menge Geld kosten, soll Mol­lath bei solchem Richter-Ver­fahren noch beibringen?

Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelt hat“, habe nichts mit der Frage der Recht­mä­ßig­keit der Unterbringung zu tun. Sie hat aber sehr wohl damit zu tun.[8] Der SPD-Mann mit der CSU-Justiz­mi­ni­ste­rin und der CSU-Fraktion gingen hier kon­form: Besagte 106 Seiten Selbstverteidigung, die wie Mollaths Anzeige trotz formaler Auffälligkeiten sehr wohl Substanz hatten, wurden gar nicht geprüft.

5.  Auf die von einander zu trennenden „Komplexe“, hier Anzeige, da Straftaten Mollaths, die eben doch zu­sam­men­hängen, ging auch der Abgeordnete Fi­scher von der FDP ein. Auch sein Abheben auf das „Ge­walten­tei­lungs­­­prinzip“ schmeckte ein wenig nach einem Versuch, näheres Ein­ge­hen auf auf­schei­nen­de Lücken bei Er­mitt­­­lun­gen, Begut­achtung und Urteils­findung aus­zu­brem­­sen. Unzutreffend meinte er, Mollaths Anzeige hät­ten „keine konkre­ten Tat­sachen entnommen werden können“. Der Rechts­staat habe funktioniert.

6.  Die Abgeordnete Stahl (Grüne) erinnerte daran, daß in den Jahren 2006 bis 2008 „370 Menschen zu Unrecht ver­urteilt worden“ seien. „Auch bei der Einweisung in eine psychiatrische Klinik könne es Fehler geben, so wie (an­drerseits) Menschen aufgrund falscher Gutachten fälschlich aus der Psychiatrie entlassen werden“ mit oft schlimmen Folgen. „Fragen müssen doch erlaubt sein“.

7.  Der Abgeordnete Streibl (Freie Wähler), der nach der Sendung von Report Mainz am 13.12.2011 die Diskussion im Landtag angeregt hatte, mahnte, die Form einer Anzeige, hier also ihre „Anreicherung“ durch Irrele­van­tes, dürfe „nicht vom Inhalt ablenken“. Er lobte die Staatsregierung aber, daß sie „um­fassend über den Fall Mollath berichtet“habe.

8.  Die CSU-Abgeordnete Guttenberger rügte ihre Kollegin Aures (SPD), „daß sie ihre eigene Beweis­wür­digung über (die) des Gerichts stelle“ – was diese, so weit ich sehe, nicht tat[9]. Auch die über Mollath er­stell­ten Gutachten dürften „vom Ausschuß nicht überprüft werden“. Mollaths Anzeigen hätten „keine An­halt­spunkte für den Verdacht einer Straftat“ der Ehefrau enthalten, wie sehr sie solche de facto ent­hielten.

9.  Ihr Fraktionskollege Heike (CSU) fügte den (nach vorliegenden Unterlagen) in ihrem Zustandekommen nie geklärten Tätlich­kei­ten Mol­laths gegen die Frau, ihren Verletzungen, aus hohler Hand noch „Schnitt­wun­den“ hinzu, drückte dem Mann nach­träg­lich so aus hohler Hand quasi noch ein Messer in die Hand. (Weil jene Tätlich­kei­ten über einen heftigen Ehe-Krach kaum hin­ausgingen und allein eine „Ge­mein­gefähr­lich­keit“ kaum begrün­deten, deshalb könnten – der Verdacht ist nicht aus der Welt – seinerzeit noch die Rei­­­fenstechereien inszeniert wor­den sein). Er, Heike, be­grüße, daß „der Fall öf­fentlich behan­delt“ werde. Allerdings wurde über die Sit­zung offiziell nur ein reichlich kastrierter Bericht verteilt.  „Halb­wahr­heiten“, so Heike, „würden nicht dazu beitragen, daß das Staats­wesen akzeptiert werde“, besorgte sich Heike. Wie die von ihm verbreitete Unwahrheit ankommen würde, besorgte ihn weniger.

10.  Der Abgeordnete Arnold (SPD) griff  bei aller beschworenen Gewaltentrennung Ju­stiz-Interna an. Er rügte den Schöffen Westenrieder (RB 1/12,2.4.3), der sich von dem 2006 er­gangenen Urteil des LG Nürn­berg distanziert hat. Ehrenhaft genug ist er  inzwischen aus dem weiterhin undurchsichtigen Spiel ausge­stie­gen, das Justiz und Psychiatrie hier geboten haben.

11.  Justizministerin Dr. Merk (CSU) nannte seinen Ausstieg „erschütternd“. In Bezug auf Frau Aures stieß sie nochmals ins Horn ihrer Frak­tionskollegin Guttenberger und des SPD-Manns Schindler. Die Stellungnahme von Prof. Dieck­höfer – sie nannte ihn „einen Herrn Dieck­hö­fer“ – wertete sie als „pole­misch“.[10] Es gelte hier das Gleiche wie für mein Gut­achten. Dieses „lasse wis­sen­schaft­liche  Standards ver­mis­sen“, stütze sich „ausschließlich auf die Angaben Mol­laths und berücksichtige die Fest­stel­lun­gen des Land­gerichts nicht“. Davon abgesehen, daß mir besagte Verteidigungsschrift-Anlagen, darunter der Brief an Heuß[3], nicht bekannt waren, ich ihnen nicht hatte nachgehen können, be­rücksichtigte mein Gutachten die vorausgegangenen Feststellungen des Gerichts sehr wohl, fand nur für eine (fort­be­ste­hende) Ge­mein­­gefähr­lich­keit Mol­laths keine Hinweise, was allein der urteilsentscheidende Punkt hätte sein sollen. Zudem mißachtete das Gericht bei seiner Entschei­dungsfindung das BGH-Urteil vom 15.5.2009 (IV ZR 57/08, NJW-RR 2009, 1192). Daß drei entlastende Gutachter drei belastenden gegenüberstehen, erwähnte die die Ju­stiz­mi­ni­sterin nicht.

12.  LMR Dr. Graul vom Justizministerium ging dann doch noch auf die Frage ein, was denn mit dem ausführ­li­chen, auf persönlicher Untersuchung stützenden Gutachten von Dr. Simmerl 2007 passiert sei, der Mollath Geschäftsfähig­keit atte­stierte. „Über eine ganze Seite hinweg“ habe, so Dr. Graul, das Land­ge­richt Nürn­berg-Fürth Stellung genommen, habe da nur auf das anders lautende, allein nach Akten­lage er­stellte Gut­achten von Prof. Kröber gesetzt.[11] Auch diese „ganze Seite“ ist uns bisher noch nicht zu Gesicht ge­kommen. Die Zu­rück­haltung re­levanter Unterlagen war fast bis heute eine arge Be­hin­derung seiner Vertei­digung. Mol­­lath selbst hat von dem Vorgang nie etwas er­fahren.

13. Die Abgeordnete Stahl (GRÜNE), selbst Anwältin, hielt der Justizministerin, der Parlamentariermehrheit tapfer stand.

14.  Der Abgeordnete Schindler (SPD) stellte„abschließend fest, daß in vielen Ländern die Psychiatrie miß­braucht werde“. Mit diesem Argument ver­such­te1974 schon der Deutsche Ärztetag die damals in der Sowjetunion aktuelle Angelegenheit zu zerstreuen. Die Gerichte seien „verpflichtet, die Werthaltigkeit eines Gutachtens zu überprüfen“, was sie im vorliegenden Fall nicht eben taten, zumindest nicht ausreichend. Dem erwähnten „Bericht von Report Mainz’“ sprach Schind­ler „jeg­li­che jour­na­listische Sorg­falts­pflicht“ ab. Erfreulicherweise traten zwischen den SPD-Ver­tre­te­r/in­ne/n Au­res, Arnold, Schindler in der Sache Mei­nungs­un­­ter­schiede zu Tage – was für die große Volks­partei SPD und das doch funktionierende demokratische System spricht. Insgesamt aber waren sich in ihren Fehleinschätzungen des Falles Mollath SPD-Mehrheit, CSU und FDP ein­ig.

15. Aus all den Vorträgen folgt, daß bezüglich der Vorgänge, die zu Gustl Mollaths jetzt über sechsjähriger Internie­rung führten, immer noch akuter Klärungs­bedarf besteht. Das Interesse der Öffentlichkeit, das Drängen von Mol­laths Unter­stüt­zer­kreis auf Aufklärung sind weiter begründet. Daß dazu die notwendigen, noch ausstehenden Unterlagen nicht beikommen wollen, schafft weiterhin Un­behagen. Bei meiner persönlichen Untersu­chung Mollaths im April 2011 wurde von irgendwelchen Absonderlichkeiten seines Denkens, wie sie aus o.g. Verteidigungsschrift samt Anla­gen heraus­ge­lesen werden können, nichts faßbar, von einer Gemeingefährlichkeit noch weniger. Zumindest weiteren Freiheitsentzug hielt und halte ich bei Gustl Mollath deshalb für ärztlich nicht zu begründen. Daß es in jüngerer Zeit mehrere Fälle unrechter „Psychiatrisierungen“ gegeben hat, gebietet darüber hinaus Auf­merksam­keit. Der Verlauf der Debatte im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags zeigt wohl die Schnod­d­rigkeit, Unbekümmertheit der Exekutive wie vieler Volks­ver­treter unterschiedlicher Parteien bei der Behandlung  psychiatrisch relevanter, einzelne wie das Gemeinwesen betreffender Fragen.

Dr. F. Weinberger, GEP

 

Stellungnahme zu weiteren ärztlichen Feststellungen

Mit den Landtagsdebatten wuchs der Bekanntheitsgrad Mollaths. Fest stand mit der Politik freilich der Justizapparat weiter gegen ihn. Für den neuen Prüftermin im Juli 2012 blieben damit in seinem Unterstützerkreis die Erwartungen gemischt. Dr. Schlöt­­­t­erer, CSU-Mitglied, mit der Führung seiner Partei seit lan­gem aber im Clinch, gelang es dann, eine engagierte Anwältin aufzuspüren, die erst­mals wirklichen Einsatz für ihren Klienten zeigte, als erstes bis dato noch fehlende Gerichtsakten beiholte, was sie allein schon viele Stunden Arbeit kostete, ein zähes Ankämpfen gegen nimmermüde Widerstände des „Sy­stems“.

Uns in der GEP ging so am 23.5.2012 endlich auch das Gutachten Prof. Kröbers vom 27.6. 2008 zu, das, wie von der baye­rischen Ju­stizmi­nisterin herausgestellt, für die fortdauernde In­ternie­rung Mollaths im­mer noch eine maßgebliche Rolle spielt. Bislang dem Links-Unterzeichneten  unbekannt, konnte es bei seiner Be­gut­ach­­tung Mollaths nicht näher berücksichtigen werden (RB 1/11,4).Das sei hier jetzt nachgeholt.

Prof. Kröber blieb in seiner Expertise voll in der Spur des Leipzigerschen Einweisungsgutachtens, des Ur­teils des Nürnberg-Fürther Landgerichts und – der Ehefrau. Er räumte vorab ein, daß er sein Gut­ach­­ten nur „an­­hand der Aktenlage erstattete“ und daß es zu Mollath selbst hier „nur eine recht dürftige Informationslage (gäbe), weil … auch die Ehe­­frau (von der Justiz[12]) wenig zur Person ihres Mannes befragt wurde.“ Seine Ausführungen zu diesem beruhten so „nur auf Zeugenaussagen der Ehefrau sowie handschriftlichen Aufzeichnungen“ des Mannes.

Nach dem Urteil des Nürnberger Landgerichts habe dieser „die objektiven Tat­be­stände dieser Rechts­­brü­che (Tätlichkeiten gegen die Frau, Reifenbeschädigungen) erfüllt“. Kröber aber schnurstracks im Brustton der Überzeugung weiter, Mol­laths „psychischen Stö­rungen“ seien von „dauerhafter Art, die un­behandelt sich eher ver­schlim­­mern würden“; „psycho­­tische Symptome ähnlichen Ausmaßes“ seien weiter zu befürch­ten. Bemängelte der Bayreu­ther Richter 2011 das Gutachten Weinbergers fälschlich, es habe sich zu sehr an die An­gaben Mollaths gehalten, so hielt sich Kröber wie vorher schon das Landgericht um einiges mehr noch an die Angaben der gegnerischen Ex-Frau und be­handelte sie, die „wenig Befragte“, als unhinterfragbare Wahr­heit. Wie es in ihrem Interesse liegen mußte, breitete Kröber die (angebliche) Geschäftsuntüchtigkeit Mollaths im Reifenhandel und OldtimerRe­stau­rierungsbetireb aus, „so­ daß die Ehefrau ausgleichen muß­te[13] Bezeugt ist dabei, daß Mollath ein anerkannter und gesuchter Ferrari-Spe­zialist war, was nicht ganz zu besagter Geschäfts­untüchtigkeit paßt.

Mollath war am 7.7.2004 bei gerichtlich bereits erhobenem Verdacht auf Gemeingefährlichkeit aus dem BKH Erlangen in Freiheit entlassen worden. Auch nach der erneuten Festsetzung zur Begutachtung vom 14.2.2005 bis 21.3.2005 im BKH Bayreuth – zwischen besagten Internierungen passierten die (ihm angelasteten) Reifenstechereien – wurde er, obwohl von Dr. Leipziger als gemeingefährlich beurteilt, wieder entlassen. Erst nach einem weiteren dreiviertel Jahr unbescholtenen Lebens in Freiheit wurde er, ohne daß es dafür einen neuen Anlaß gegeben hätte, per einstweiliger, auf einmal also eilbedürftiger gerichtlicher Entscheidung vom 1.2.2006 am 27.2.2006 wieder fest­ge­setzt,[14] fortdauernd über sechs Jahre bis heute. Leipzigers Gutachten war da bereits ein halbes Jahr alt. Wieso bestand da für das Gericht auf einmal Eilbedürftigkeit? Prof. Kröber brauchte auf solche Merkwürdigkeiten natürlich nicht einzugehen.

Er stellte in seinem Aktengutachten abnorme Verhaltensweisen Mollaths nach dessen Aufnahme im BKH Bayreuth im Februar 2005 heraus, u.a. seine Vernachlässigung der Körperpflege, vor allem aber Schrift­sätze, die 106 Seiten, die bei der ersten Hauptverhandlung beim Amtsgericht schon den Verdacht auf eine psychische Erkrankung erweckten – aber nicht belegen. Weinberger ging deshalb auf sie in seinem Gutachten vom 30.4.2011 auch nicht näher ein. Besagte Schriftsätze, darunter Mollaths Lebenslauf, Belege seines En­gagements in der Friedensbewegung (mit dem „Offenen Brief“ an „Papa Heuß“[3]) und zu den Geldverschiebungen der Frau, auch seiner eigenen anfänglichen Verstrickung in sie, waren als Unterlagen seiner Selbstverteidigung keineswegs so „dane­ben“, wie es zuletzt auch Frau Dr. Merk hinstellte (s.o.). Was aber nach der Zwangs­ein­wei­sung seine an­fängliche Ver­weigerung der Körperpflege betrifft, so könnten darin gut Protest, gewaltloser Widerstand gelegen haben. Gandhi ist Mollaths Idol. Aus solchem Protest gegen die Vorenthaltung elementarer Rechte sind manche seiner Verhaltensweisen bis heute zu verstehen ein­schließ­lich seiner Verweigerung einer Untersuchung durch Dr. Leipziger wie Prof. Kröber. Letzterem begründete er sie auch verständlich.

Von den Straubinger Ärzten zitierte Kröber noch die Feststellung, Mollaths „Grundhaltung (sei) antitherapeutisch verfestigt und von einer in paranoider Weise  die Realität verken­nen­den Ironie geprägt“ – so unangebracht die diagnostische (Ab-)Wertung dabei war. Die Straubinger hängten ihm im übrigen noch „fanatisch-querula­to­rische Per­sönlich­keitszüge“ an. Warum nicht auch das noch?

Im Handumdrehen wertete auch Prof. Kröber die allein aus den Akten entnommenen Angaben und Verhaltensweisen Mollaths als wahnhaft.[15] Um so mehr aber stößt das auf, als er das vorausgegangene sorgsame Gutachten Dr. Simmerls vom 26.9. 2007, der Mollath immerhin persön­lich korrekt untersucht hat, damit ab­fer­tigt, daß dieser Leitende Arzt des BKH Mainkofen die Angaben Mol­­­laths als „nicht wahn­haft, son­dern wahrheitsgetreu“ befand. „Insbesondere … die Annahme (Simmerls), daß Mollaths einstige Ehe­frau in großem Um­­­­­fang an Schwarz­­geld­verschie­bungen in die Schweiz beteiligt gewesen sei“, vermöge „Verwunderung zu erwe­cken“.

Prof. Kröber vermerkte, daß Dr. Simmerl hauptsächlich zu Mollaths Geschäfts­fähig­keit in ver­mö­gens­rechtlichen Angelegenheiten Stellung be­zog und hielt sich darüber auf. Er wußte Mitte 2008, daß mit der von Bayreuth eingeleiteten, von ihm nach­träglich noch befürworteten, von Simmerl aber verwehrten Be­treu­ung (= Entmündigung), Mollaths Haus, seine Ferraris etc. „über den Jordan gingen“. Dem Vor­mund­schafts­ge­richt hätte er aber, so Kröber weiter, „an­ge­raten, zur Frage der Geschäfts­­­fä­higkeit vielleicht doch einen kom­petenteren Sach­verstän­di­gen anzuhören“. Es lohnt, zu Mollaths Betreuung die Rolle ei­ni­ger an ihr Beteiligter einschließlich des Prof. Kröber anhand einiger Daten zu beleuchten.

5.4.2006: Dr. Leipziger, OA Dr. Zappe und ein weiterer Klinikarzt beantragen mit einem dreiseitigen  Schreiben Betreuung für Mollath, begründen sie mit seinem Wahn, ohne diesen näher auszuweisen.

7.4.2006: OA Zappe bittet (nochmals?) das Amtsgericht Bay­reuth „um schnells­tmögliche Errichtung einer Betreuung.“ Amtsrichterin Schwarz ordnet sie an.

24.4.2006: Verlegung Mollaths vom BKH Bayreuth ins „Hochsicherheits-BKH Straubing“.

4.7.2006: Mollath erfährt, daß sein Haus versteigert werden soll. Er bittet Amtsrichterin Schwarz, dies zu verhindern.

10.10.2006: Schreiben Mollaths:  „Als ich mich gegen die unglaublichen Zustände in der Anstalt von Dr. Leipziger (BKH Bayreuth) versuchte zu wehren, ließ der mich in einem Schnellverfahren  … einfach ent­­mündigen…“

18.10.2006: M. schreibt, er habe „heute erfahren, daß meine Entmündigung am 6.10.2006 geendet hat.“ Von dem von Amtsrichterin Schwarz bestellten „Berufsbetreuer, RA Ralph Gebessler… konnte ich mit Müh und Not er­reichen, daß er  2 mal à  17 + 20 Minuten mit mir gesprochen hat. Was er ‚für mich’ in die Wege geleitet hat, wollte er nicht genauer kundtun.

26.9.2007: Gutachten Dr. Simmerls.

4.12.2007: Die Ex-Frau ersteigert Mollalths Haus.

27.6.2008: Gutachten Prof. Kröbers.

13.11.2008: LG Bayreuth teilt dem „Beschwerdeführer“ Mollath mit, daß „vorläufige Betreuung am 6.10.2006 abgelaufen“ sei.

Dem „Über-Sachverständigen“ Prof. Kröber erscheint es zu guter Letzt „natürlich sinnvoll, Mollath auch gegen seinen Willen zu behandeln, um eine schließlich irreversible Verfestigung seines Wahns eventuell noch ab­zu­wenden zu können.“ Ohne (medikamentöse) Behandlung werde „hier keine Besse­rung zu erzielen sein.“ Solch horrendem Ansinnen hochragender deutscher Psychiater hat das Bundesverfassungsgericht am 12.10.2011 zum Glück einen Riegel vorgeschoben (RB 1/12,4.6). Scheinbegründungen werden unseren höchstgestellten Seelenexperten aber weiter locker in die Hand fließen.

An sich war das Landgericht Nürnberg-Fürth nach dem Gutachten von Dr. Simmerl gehalten, umgehend Mollaths Unter­bringung zu überprü­fen. Das ging ihm anscheinend gegen den Strich. So ließ es erst einmal ein weiteres dreiviertel Jahr ver­strei­chen und brachte dann, um gegen den so aus der Rei­he tanzenden Simmerl aufzukommen, den schwer­gewich­tigen Professor Kröber von der Berli­ner Charité, „crème de la crème“, in Stellung. Dieser befand Mollath, ohne ihn ge­sprochen zu haben, für krank, gemeingefährlich und weiter internierungsbedürftig.

Daß das Gericht Kröbers Akten-Gutachten folgte und Simmerls  Gutachten, das immerhin auf eingehen­der per­sönlicher Untersuchung beruhte, verwarf – den Wortlaut der Gerichtsentscheidung kennen wir bis heute nicht -, dafür gab wohl der gewichtige Name Kröber den Ausschlag. Oder gab ihn die Tatsache, daß Prof. Kröber sich eben auf der vorgegebenen Linie des Gerichts und des Establishments bewegte? Ohne viel Federlesens ließ ihm gegenüber jetzt auch die bayerische Justizministerin den korrekten Leitenden Arzt eines bayerischen Bezirks­­krankenhauses fallen. Ähnlich wog offensichtlich beim letzten Prüf­termin 2011 das Gewicht des Namens Prof. Pfäfflin die Widersprüchlichkeit seines Gutachtens auf (RB 1/11,4.6-8), stellte dieses auch „bisheriges wissenschaftliches Denken in der Psychiatrie … auf den Kopf“ (Prof. Dieckhöfer).

Inzwischen liegt im Hinblick auf den nächsten Prüftermin noch ein Bericht vom 15.4.2012 des BKH Bayreuth über Mollaths Zustand  vor. Seiner Bewertung wollen wir jetzt nicht vorgreifen. Nur so viel: Daß Gustl Mollath sich dem Klinikpersonal, Ärzten und Pflegern, verschießt, ihre “Therapie­angebote“, selbst Lockun­gen mit Lockerungen abweist, ist keineswegs als symptomatisch zu werten, sondern liegt im normal­psycholo­gi­schen Bereich gewiß bei ihm nicht minder, als es etwa bei den jüngst bekannt ge­wor­denem Fällen horrender Fehlurteile, Fehlbe­gutachtungen (bei Ralph Witte und Horst Arnold[7] ) der Fall war. Gewiß nicht jedermann, aber gerade ein charakterstarker Mensch wird in ähnlicher Si­tuation ähnlich handeln. Die  Therapie-Angebote der Klinik haben unter den Vorzeichen, unter denen sie Mollath unterbreitet werden, den Charakter von Erpressungs- und Nötigungsversuchen.

Zusammenfassend stehen wir im Fall von Gustl F. Mollath vor einem neuen Justiz- und Psychiatrie­skandal,  der sich an ungut jüngst bekannt gewordene Fälle anschließt und doch alles Bisherige über­steigt, weil er weit noch ins Politische reicht. Der MÜNCHNER MERKUR be­rich­tete am 22.5.2012 von Bayerns aktueller Justiz unter der Schlag­zeile „Gute Umfragewerte, schlechter Ruf“. Die deutsche Psych­iatrie aber haben „größte Namen“ schon in Ver­ruf ge­bracht. Mollaths nächstem Prüftermin beim Land­gericht Bayreuth voraussichtlich Ende Juli 2012 sehen wir gespannt entgegen. Wir wollen unseren Glauben an den Rechtsstaat Deutschland nicht verlieren.

Dr. med. Friedrich Weinberger                           Prof. Dr. med. Klemens Dieckhöfer

Garmisch-Partenkirchen und Bonn, 20.6.2012

 

 


*  Der Bericht nimmt verschiedentlich Bezug auf vorausgegangene Rundbriefe (RB) der GEP.

[1]  Der Artikel von P. Kasperowitsch in den Nürn­­berger Nachrichten wurde von der Zeitung nicht ins Netz gesetzt. Darüber nachzulesen ist unter www.gustl-for-help.de, Prof. Dieckhöfer war in seinem Brief an die Justizministerin ins­gesamt zu ähnlichen Schlußfolgerungen ge­kom­men wie ich in meinem Gutachten vom 30.4.2011.

[2]  Eine Nürnberger Ärztin fand zwei Tage später „lediglich“ eine „Bißwunde … mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer“ und attestierte sie zehn Monate später.

[3]  Der Brief war eher an FDP-Obere gerichtet („Papa Heuß“ eher als Gewährsmann deutschen Kultur- und Friedensauftrags aufgerufen), um „sie“ von Kriegsgeschäften abzuhalten. Damals brannte Kosovo.

[4]  Den 100 Seiten bei liegt eine Kopie der Anzeige, ein Schreiben Mollaths vom 11.6.2003 an Amtsrichter  Bosl.

[5]   Es geht hier aber weniger darum, ob die Anzeige der Staatsanwaltschaft genügte, einen Anfangsverdacht  gegen die Frau zu erheben, als darum, daß die 106 Seiten Selbstverteidigung reichten, Mollath dem gravierenden Rechtsmittel einer psychiatrischen Zwangsuntersuchung zu unterziehen.

[6]  Bei meiner Begutachtung  lagen mir nur eingeschränkt Verfahrensakten vor. Meine Kernaussagen zu Mollaths nicht vorliegender „Gemeingefährlich­keit“ werden davon nicht berührt

[7]  Vgl. Rückert Sabine, Unrecht im Namen des Volkes, Hoffmann & Campe 2007. In jüngerer Zeit gingen öfters Sendungen über horrende Justizirrtümer auch über die Bildschirme z.B.   ARD „Beckmann“ berichtete vom Fall Horst Arnold,  ARD „Panorama“ von den Fällen Ralf Witte und Karl-Heinz Wulfhorst, den unglaublichen Versäumnissen von Staatsanwaltschaften, den bis zu „gefühlsgesteuerten Gerichten“ abgehenden „Glaubenslawinen“, dürftigen Gutachtern und erpresserischen  Therapeuten. Und:  BR-„Kontrovers“ am 09.05.2012 über „Die Fehlurteile der Justiz

[8]  Sagt doch der Einweisungsgutachter Dr .Leipziger, er habe sich strikt an die Feststellungen der Justiz zu halten.

[9]  was aber, wenn sie es getan hätte, rechtens gewesen wäre. Jedermann/-frau ist gehalten, den eigenen Verstand, das eigene Gewissen einzuschalten!

[10]  Prof. Dieckhöfer forderte von der Justizministerin per An­walt eine Rücknahme ihrer Ehr­ab­schnei­dung und setzte ihr eine Frist von drei Wochen. Bisher blieb sein Schriftsatz unbeantwortet. Eine Nachfrist läuft derzeit noch.  Bei fruchtlosem Fristablauf wird eine Klage wohl unausweichlch sein.

[11]  So aus dem Ablauf der des Geschehens zu erschließen.

[12] schon vor und bei der Hauptverhandlung am Amtsgericht Nürnberg-Fürth am 25.9.2003

[13]  Die Frau machte die Buchführung. Wie sie Buch führte, oblag ihr.

[14]  Genauer: Mollath, der von dem Beschluß erfahren hatte, stellte sich selbst der Polizei – überzeugt, seine Unschuld und seine Gesundheit würden sich erweisen.

[15]  „Die paranoide Schizophrenie als schwerste psychische Kerankheit ist leicht zu erkennen. Etwa so eindeutig wie metastasierender Lungenkrebs. Und sichtbar wie Paradentose“, zitierte DIE ZEIT vom 14.-15.4.12 den Star-Foren­siker Prof. Kröber. Daß unsere Medien solche Stars mit bil­ligen Redensarten hochpushen, hilft dann manchen Politiker/innen, von „crème de la crème“ zu faseln und mit Autorität die Wirklichkeit wegzuspülen.

9 Gedanken zu „Debatte im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags zu Gustl Mollath

  1. Marita Matz

    Ich persönlich bedaure schon seit fast 20 Jahren, daß in unserem Staatswesen in Belangen Bearbeitung in Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie entsprechenden Institutionen mit verschiedenem Maß dem Bürger gegenüber in der Qualität einer Sachbearbeitung gemessen wird. Der Bürger, trotz ständig steigenden, vor allen Dingen mentalen Belastungen wird zusätzlich eine Exaktheit, Kennntisstand des Formalen und Verständnis der jurisitschen – und Behördensprache abverlangt ,die in keinem Vergleich zu der von mir erlebten Schluderei, Ignoranz und Schlamperei, verbunden mit Ungenauigkeit
    stehen,Ausnahmen ausgeschlossen. Ins Visier von vielen derartigen Bearbeitungen gekommen (in den 90iger Jahren war sogar der BND wegen mir hier in diesem kleinen Dorf) ist das meine Gesamtmeinung zu der heutigen Zeit.
    Wir leben in ei nem Rechtsstaat, wo der Vertreter dieses Staates auf alle Fälle Recht behalten möchte.
    Letzten Endes sind wir alle Menschen und machen Fehler-oder?

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  2. Zodiac

    Es ist gefährlich sich mit Banken und Politikern anzulegen, ganz zu schweigen von Rüstungsfirmen. Kann es sein das hier ein Netzwerk von ex-Nazis am Werk ist?
    Aber vielleicht ist das auch nur ein Wahn oder eine Verschwörungstheorie, denn in unserem Land gibt es das nicht mehr…

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  3. Josef Berg

    Was man hier vor allem sieht (auch aus den anderen Kommentaren) ist Folgendes: Wer vor Gericht in einem Starfprozess ohne Anwalt auftaucht, wirre bzw. eher: unglücklich formulierte Behauptungen zu unpassenden Zeitpunkten (Übergabe einer „Verteidigungsschrift“ während des Verfahrens) aufstellt, wird ganz schnell mal vorsorglich auf geistige Normalität überprüft. DAS wäre in der Form selbst mit einem mittelmässigen Anwalt nicht passiert !!!

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  4. Josef

    Unglaublich dieser Fall, unglaublich besonders, wie hier Juristen und Bankiers zusammenhalten. Noch unglaublicher ist, wie dieses Verfahren jetzt, „pressetaugluch“ aufgerollt wird. Gut für Herrn Mollath.
    Aber: Was passiert mit den Straftaten die Mollath angezeigt hat? Werden sie durch einen „Ablenkprozess“ liegengelassen?
    Was passiert mit der Bank, die wusste, daß Mollaths Anzeigepunkte berechtigt sind, wusste, daß er deswegen in der Psychiatrie ist? Unterlassene Hilfeleistung???

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  5. Michael Baleanu

    „Bei allem Respekt vor der Gewaltenteilung ist wechsel­sei­tige Kon­trolle, Kritik, zu­min­dest Kom­men­tie­rung nicht nur ein erlaubtes, sondern gar ein lebensnot­wen­diges Ele­ment der De­mokratie.“

    Hut ab, vor einer solchen demokratischen Einstellung.

    Die Juristen würden aber so etwas als querulatorisch bezeichnen.

    Frau Dr. Merk würde so etwas vielleicht gar als „wahnhafte Störung“ und, da es die Justiz in Frage stellt, als eine „fortdauernde Gemeingefährlichkeit“ für dieselbe sehen wollen?

    Da ich bei abgeordnetenwatch Frau Merk etliche Fragen gestellt habe, muss ich davon ausgehen, dass ich genauso gestört bin, wie ein Herr Mollath, der einem Herrn Heuß ein Brief geschrieben hat?

    Ich durfte selbst Erfahrungen mit einer Justiz machen, die einem Anwalt eine Überpfändung erlaubte, ohne ihn wegen Prozessbetrug zu verfolgen. Den Geschädigten, also meine Wenigkeit, bestrafte man, wegen tiefster Beleidigung des Anwalts mit der Bezeichnung „Organ der Unrechtspflege“ und wegen eines von mir beim AG gestellten Antrags auf „Einschaltung des Gehirns des gegenerischen Anwalts“. Auch die Masche mit „querulatorischem Wahn“ hatte das Gericht versucht. Vermutlich weil sie zu spät erkannten, dass mich genügend Menchen kannten, hatten sie es nicht wie bei Mollath durchgezogen.

    Die gleiche Justiz, die Mollath auf dem Gewissen hat, hat auch den Fall Kalinka Bamberski auf dem Gewissen. http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Krombach

    Wenn wir demnächst gemäß Zypries-Prinzip unsere Ersparnisse für die Rettung unserer Banken aufbringen müssen, bin ich mir sicher, dass diese Justiz die wahren Schuldigen laufen lassen wird. Sollte es zu einem Verfahren kommen, werden die Betroffenen von der „öffentlichen“ Verhandlung ferngehalten, wie die türkischen Medien vom NSU-Prozess.

    Kein Wunder, dass im Zeitalter der Kommunikation, diese Justiz die Protokollierung der Gerichtsverhandlungen auf Video nicht zulässt. Sie haben nämlich Angst, dass dabei rauskommt, dass der Spruch „Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!“ nur im Mittalalter gültig war und heutzutage nur noch für Gerichte gilt.

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  8. Ralf Krüger

    Ich habe gerade durch die Sendung Report Kenntnis von dieser “ Geschichte“ bekommen.
    Ich kann nicht glauben, was ich hier jetzt gerade gelesen habe.
    Das bestätigt aber, was im Grunde jeder weis. Man bekommt vor einem deutschen Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.
    Ich werde meinen Kommentar jetzt hier beenden, weil ich Angst bekommen habe,von einem Star-Forensiker „creme de la creme“ in eine geschlossene eingewiesen zu werden.

    MfG

    R.Krüger

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