Der Fall Mollath vor dem Urteil

(Rund-mail an Mollath-Untertützer, GEP-Mitglieder und Interessierte,
ein Postscriptum und ein klärendes
Wort von Dr. Strate am Schluß noch)

Nach dem Ausbruch des Zwists zwischen Mollaths Verteidiger Dr. Strate und dem Ange­klag­ten – er ist inziwschen  ausgeräumt – kippten die Sympathien auch mancher vormaligen Unterstützer, vor allem aber der Medien für ihn. Bei den Leitmedien SPIEGEL und ZEIT u.a. waren sie von Anfang an bei Null. Jetzt schlug auch bei den NÜRNBERGER NACHRICHTEN (M. Kasperowwitsch), die sich für Mollath als erste eingesetzt hatten, der Ton um. Strate ist da wei­ter der „Star­anwalt“, Mollath nun­mehr aber der„uneinsichtige Geist“, die „schwie­rige, bis­weilen queru­latorische Per­sön­lichkeit“. Er, der wegen der Dauer-Prä­senz des Psychiaters Nedo­pil im Prozeß kaum den Mund auftat, habe „den Gedulds­faden seines Anwalts bis zum Zerreißen strapaziert“. „Ohne ihn säße Mollath vermutlich noch heute in der Forensik.“ Will ihn die ver­öffent­lichte Mei­nung, die mitunter rasch „öffentliche Mei­nung“ wird, dort wieder haben?

Mollath hat Beweisanträge auf Einvernahme von Zeugen und Gutachtern gestellt, die er zur Vertretung seiner Sache in dem Verfahren für unverzichtbar hält. Es geht ihm u.a. um Schwarz­­geldverschiebungen – von ihnen spricht die Zeitung wenigstens –, geht aber u.a. auch um Zu­stände in der Psychiatrie, aus denen Mollath ja auch für andere Gefahr er­wachsen sieht. Die Me­dien erwähnen sie auch diesmal nicht. Die Be­weisanträge Mollaths hieß Strate „Mist“, ihn selbst einen „Lüg­ner“. Sein Fazit: „Die Psychiatrie-Kiste machen wir nicht auf“.

Ist nicht verständlich, daß Mollath die „Kiste“ geöffnet, sie zumindest wahrgenommen sehen se­hen will? In ihr liegen doch die Haupt-Mittel und -Methoden, mit denen er über mehr als sie­ben Jahre hinweg gequält und gedemütigt wurde. Daß die Öffentlichkeit da hineinblickt, daß kri­tische Psychia­ter da aus dem Nähkästchen plaudern, das mögen die Medien und weite Teile des Establish­ments, des “Systems” offensichtlich aber nicht. Daß es auch Strate nicht mag, macht staunen. Wollen sie alle, wollen auch viele von Mollaths vormaligen Unterstüt­zern, muß man fragen, den Psy­ch­iatriemiß­brauch als elegantes Mittel zur Ausschaltung Un­lieb­samer, „uneinsichtiger Geister“ etc. weiter erhalten? Uns gebietet schon die Satzung un­serer GEP auch und gerade dieses Anliegen Mol­laths über seine Rehabilitierung hinaus weiter zu unter­stützen. Auch uns treffen darob jetzt aber nicht nur Sympathieentzug, sondern regel­rechter Haß auch aus dem Kreis vormaliger (teils wohl etwas argloser) Un­­terstützer.

Auf dem Gabriele Wolff-Blog schrieb am 31. Juli 2014 die „Unterstützerin“ Steffi:

„….. Schlimm finde ich dazu eher, dass Leute wie ein Dr. Weinberger (der fachlich wissen müsste, wie es G. Mollath gehen könnte!) … offensichtlich schon seit Mona­ten G. Mollath gegen RA Strate benutzen und damit sein Leben noch schwerer machen….“

Und die Blog-Betreiberin OSTAin a.D. Gordon-Wolff am 31.7.14 selbst:

„… manchen vorgeblichen Mollath-Unterstützern (geht es) nur um ihre eige­ne Agen­da und ausschließlich um ihr eigenes Ego... Natürlich war Strates Strategie, die Psych­iatrie-Kiste zu­zumachen und Nedopil auszuschalten richtig“. (Ersteres lief Mol­laths Intention nur zuwider und „ausgeschaltet“ hat Strate den Psychiater Nedopil und seinen Versuch einer neuen Psychiatrisierung Mollaths auch nicht). „Braucht man“, fragt die Oberstaatsanwältin a.D., „par­­teiische Gutachter … wie Dr. Weinberger, dessen Gut­achten zurecht … null Wir­kung hatte?… Braucht man… rein polemische Stellung­nahmen à la Dieckhöfer?… (Die) Charakterisierung dieses Pamphlets als ‚unwissenschaftlich‘ halte ich für geradezu zurückhaltend“ usw.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die-neue-hauptverhandlung/comment-page-3/#comment-40284

Und Mollath-Verteidiger Strate in einer Rund-mail an die Mollath-Unterstützer (mit oder ohne Gänsefüßchen) am 1.8.2014:

„…Wir haben nicht umsonst dafür gekämpft, dass Unrecht als Unrecht erkannt wird… Daran können uns auch auch manche Maulhelden, die gerne noch alles etwas besser haben wollen, als die bundes­deutsche Strafjustiz es zulässt, nichts ändern!… “ Die „Maul­helden“ sind bei Strate natürlich wir, Prof. Dieckhöfer und ich. (Die aus Äußerungen wie den Wolffschen resultierende Fehleinschätzung hat Dr. Strate prompt berichtigt – s.u.)

Es gab wohl auch andere Stimmen, einmal gar auf dem Wolff-Blog:

atropa belladonna“ am 1. August 14 zu „Steffi“ (Die Phantasie- oder Deckna­men in den blogs sind störend, aber nicht abstellbar – Besser sie, als gar keine Wortmeldungen):

„Dr. Weinberger gehörte im UK (Unterstützerkreis) zu den wenigen Leuten, die dazu bei­ge­tragen haben, dass Dr. Strate überhaupt mandatiert werden konnte. – Es gab eine gewaltige Stimmungsmache gegen diese Manda­tierung, vor allem von Seiten der damaligen RAin und ihrer ‚Jünger‘ (Zitat Dr. Weinberger).“ (RAin E. Lorenz-Löb­lein, primär eine Sozial-Pä­da­gogin, wollte 2011 Mol­lath partout noch die „Diagnose“ einer „so­zialen Kommunikationsstö­rung“ aufdrücken, bis sie gegen Strate und mich aufgab). „Unter ande­rem sollte anlässlich der Entscheidung ‚Strate ja oder nein‘ ein ‚Gustl-Beirat‘ installiert wer­den, dem selbstredend nur die damalige RAin plus Strate­gegner angehört hätten. Dr. Weinber­ger hat seinerzeit explizit protestiert und mit­ge­teilt er würde sich auf keinen Fall vorschreiben lassen, ob er noch Kontakt zu Mollath haben dürfte oder nicht und hat aktiv dafür gearbeitet, dass Dr. Strate von Mollath beauf­tragt werden konnte.

Und E. Stephany (der an anderen Unterstützern vorbei wesentich zum Gelingen der Groß-Kundgebung für Mollath am 27.7.13 in Nürnberg bei­getragen hat) reichte Folgendes bei Wolff ein (hier verkürzt):

„…Gabriele Wolff hat in ihrem blog einen Kommentar verfasst, der Herrn Dr. Weinberger in seiner Integrität herabwürdigt… Dies kann nicht so stehen bleiben! Dr. Weinberger hat meine Solidarität…. Als einer der wenigen deutschen Psychiater hat er den Mut aufge­bracht, öffent­lich für Gustl Mollath einzutreten …“

Wolff publizierte diese und weitere Ausführungen Stephanys nicht, griff auch ihn statt dessen noch persönlich an. Strate aber ist mit Wolff eng verbunden. Er nennt sie (mail vom No­vem­ber 2013) „das stäh­lerne Rück­grat unse­rer Kampagne für Gustl Mollath“. Impli­zit ist die Aus­einandersetzung um die Psychiatrie so auch beim Gericht längst angekommen.

Besagte „Kampagne“ führten im Übrigen an­dere, vornehmlich die Unter­stützer, unter ihnen zwar manch verwirrte, aber auch hoch ehrsame. Strate, Wolff und die übrige Öffent­lichkeit er­fuhren von Mollath über­­haupt erst durch mein Gutachten, die dar­auf stüt­zende Publikation der Nürn­berger Nach­richten (M. Kaspe­ro­witsch) und die dann folgende Be­richt­er­stattung auch an­derer Medien. Eher ohne diese anderen als „ohne ihn (Strate) säße Mollath vermutlich noch heute in der Forensik.“

Es betrifft seinen Fall unmittelbar, ist jedenfalls keine „eigene Agenda“, wenn ich weiter aus­holend zumindest in groben Umrissen aufzeige, wie Fehlgriffe wie in Mollaths Fall in der heutigen Psy­chiatrie zustande kommen. Basis dafür ist eine Verlotterung ihres diagno­sti­schen Sy­stems und Basis dafür die politisch diktierte Einführung der Psy­cho­analyse in sie. Wie­der­holt bin ich in den GEP-Rundbriefe darauf ein­gegangen, zuletzt (gegen Wolff) in RB 1/13,7, weil dieser Sach­ver­halt grundlegend ist. Freud wurde über das ganze letzte Jahrhundert, auf­grund neu gefundener Daten verstärkt in den letzten Jahr­zehnten insbe­sondere in anglo-ame­rikani­schen Ländern in Frage ge­stellt. Zwei Titel nenne ich hier nur, FREUDIAN FRAUD (Freudsche Betrügerei), das Buch des US-Psych­iaters E. Fuller Torrey und das Buch TIE­FEN­SCHWIN­DEL des deut­schen Psycho­logen Die­ter E. Zimmer. Mit der Psychiatrie-En­quête anfangs der 1970er Jahre wurde der Schwin­del den Psycho-Fächern hierzulande politisch aufgedrückt, Freud zur über­ragenden Koryphäe und Richt­schnur in Psychiatrie und Psy­chologie erhoben. In anglo-ame­rika­nischen Zonen begann da­mals schon der Wind zu drehen, wurde Freud als ehrgeiziger Hasardeur entlarvt, der mit sei­ner „Verführungstheorie, dann seinem „Ödipus­komplex“ sein „wissen­schftliches“ Glück versuchte. Der britische Nobelpreisträger Sir Peter Meda­war nannte seine Psychoanalyse 1984 – Frau Wolff mag rotieren – „the most stupendous intellectual con­fidence trick of the twentieth century“, die “stupendeste Bau­ernfängerei des 20. Jahr­hun­derts“. In besagten Ländern ist die Psychoanalyse großenteils schon “out”. Hierzulande hat vornehmlich die Ärzteschaft sie zu vertreten.

Durch Freud wurde die psychiatrische Dia­gnostik trotz ICD und DSM oder gerade durch sie unbestimmt und dehnbar, so daß Leipziger wie die Kory­phäen Kröber, Pfäfflin und jetzt auch Nedopil aus dem Nichts heraus schwa­dro­nieren, „psychiatrisieren“ können. Gewiß er­klärte Prof. Nedo­pil Mol­lath jetzt für unge­fährlich, so wie ich ihn drei Jahre vordem schon beurteilte und das ganze Land ihn inzwischen kennt. „Derzeit ist eine psychische Störung nicht nach­weis­bar“, fand Nedopil nach vorliegenden Berichten, hinzufügend, es könnte früher anders gewesen sein. Auch er einer, der in seinem Buch FORENSISCHE PSYCH­IA­TRIE Freud Re­verenz er­weist, auf diagnostisches Wischi-Waschi sich somit versteht. Strate hat ihn trotz Mollaths Ge­gen­wehr NICHT ver­hindert.

Viele, ja die „politi­sche Klasse“ insgesamt, das „System” eben, sind offenbsichtlich an einer korrupten Psy­ch­iatrie und als ihrem Herzstück an der Psychoanalyse interessiert. Zu bequem können sie mit ihren dehnbaren Diagnosen Unbot­mäßige, „uneinsichtige Geister“, „schwie­ri­ge, bisweilen queru­lat­ori­sche Per­sön­lich­­keiten“ aus dem Verkehr ziehen. Deshalb trifft uns Kritiker ihr Zorn.

Wolff und ihr An­hang haben so beim „Establishment“ Rückhalt, wenn sie nach alter Freu­dia­ner-Manier ge­gen uns Kritiker, Mollaths ausdauernde Unter­stützer, Gift und Gal­le spu­cken. „Nir­gends wird in der Medizin so fanatisch und intolerant gestritten wie in der ‚Tie­fen­psy­cho­lo­gie’“ (und von ihr aus), schrieb in seinem Lehrbuch PSY­CH­IATRIE IM GRUND­­RISS (Sprin­­ger, 1963, Seite 428) der alte Bonner Ordinarius H.J. Weitbrecht.

Ob Wolff und An­hang mit ihren Fehlweisungen, ihren Schmähungen das Urteil des Land­ge­richts Regens­burg beeinflussen können, bleibt abzuwarten. Am 8.8.2014 kommen erst ein­mal die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Auf dem Gericht liegt mit dem Fall Mollath, auch wenn das hier Behandelte im Prozeß nicht direkt anklingt, im Grunde eine Jahrzehnte alte Last. In den Limitierungen eines Strafverfahrens wird es Mollath, um Vertrauen in den Rechtsstaat wieder aufkommen zu lassen, hoffentlich nicht nur von den zu Unrecht ihm angelasteten Über­griffen freisprechen, sondern von ihm auch den zu Unrecht ihm aufge­drückten Ver­dacht einer psychischer Störung nehmen.

Zurück aber noch zu Wolffs konkreten Anwürfen: Mein Gutachten war höchst wirksam – in­direkt, indem es erst einmal die Kampagne für Mollath er­mög­lichte und zum anderen dann direkt: Wie hätte das Oberland­esgericht Nürnberg-Fürth den bis dahin als krank und ge­mein­ge­fähr­lich gel­tenden Gustl Mollath am 6.8.2013 plötzlich in Freiheit entlassen können, wenn es sich nicht auf ein noch „unverbrauchtes“ fachärztliches Gutachten, meines,  hätte stützen können? Darüber ließ das Gericht kein Wort fallen. Wenn aber wirklich „etwas passiert“ wäre – sicher konnten sich die Richter ja nicht sein -, hätten sie umgehend mit Fingern auf den Psychiater Weinberger gezeigt. Daß sie im Fall des Falles ihre Finger frei hät­ten, das war bei allem Druck der Öffentlichkeit die Vor­aus­set­zung für Mollaths Freilassung, war das, was sie bewirkte. Eine Unterstellung Wolffs weise ich noch mit besonderem Nachdruck zurück. Erst als meine Begutachtung abge­schlos­sen war, ich von Mollaths Un­gefährlichkeit überzeugt war, ergriff ich für ihn Partei und wur­de selbst sein Unterstützer.

Die weiteren Abwertungen, Schmähungen etwa gegen Prof. Dieckhöfer zeigen weiter, wie Teile auch der „Unterstützerszene“ mit dem System der Leipziger, Pfäfflin, Merk etc. nun­mehr auf einer Linie liegen, die einen infolge Ahnungslosigkeit, die anderen als Agenten der Gegenseite. Von Anfang der GEP an versuchte das „System“ immer wieder, Falschspieler bei uns einzuschleusen und unser Be­mühen, dem Mißbrauch des Faches Ein­halt zu gebieten, damit zu untergraben.

Weil jetzt aber etliche dieser (System-)Unterstützer, Wolff nur eines ihrer Sprachrohre, gar so wild schießen, sei im Folgenden anhand einiger Bilder einiges zu den Leistungen der DVpMP/GEP noch angeführt, u.a. ihr langjähriger Vorsitzender im Gespräch

KSZE–         mit dem US-Botschafter Warren Zim­mer­mann (Mitte) und Dr. Visotsky (rechts) von der American Psychiatric Association (APA) bei der KSZE-Konferenz am 25.3.1988 in Wien, wo der Psychiatrie­miß­brauch der So­wjet­­union auf der Tagesordnung stand und –  zur Ab­stellung gebracht wurde. Jetzt blüht er in Deutschland

 

mit Herrmann 8.2009–        mit Eberhart Herrmann (links), der im Fe­bru­ar 2010 auch aufgrund der Gut­achten von Prof. Dieck­hö­fer und von mir ge­gen den Ordinarius für Psychia­trie der (Exzellenz-)Uni­ver­sität Mün­chen Prof. H.-J. Möller obsiegte. Nach­dem Mol­lath damals in der Zei­tung davon las, nahm er mit Herr­mann Kontakt auf. Dieser empfahl ihm, Weinberger als Gut­ach­ter zu ge­winnen, was einer der damals noch lauteren Unter­stüt­zer dann umsetzte

 

Dieckhöfer-Gustl-ich1_001–        mit Gustl Mollath und Prof. Dieckhöfer (rechts) im August 2013 in Gießen (RB 1/13,4)

 

 

 

 

ctry_usage_201407Nebenstehend noch eine Aufstellung über die internationale Frequentierung der GEP-Web­seite im Juli 2014. Nach der Menge der Abrufe folgten nach Deutschland und „Unknown“ Australien, die USA, Armenien, Israel, Frankreich, Viet Nam, die Schweiz und dann weiter Großbritannien, die Ukraine, Österreich, China usf.

 

Auch unsere Behandlung des Falles Mollath wird, egal wie sie hierzulande auch her­un­ter­gerissen wird, international verfolgt werden. Der Justiz- und Psychiatrie-Skan­dal Mollath kann nur zur Ruhe kommen mit einem Freispruch und einer Freisprechung des Angeklagten auch von jedem psychiatri­schen Ver­dacht, so wie jedermann, du und ich, Anspruch haben, frei von Ehrabschneidung zu bleiben. Nicht am Aufwand, der mit dem Wiederaufnahme­ver­fahrenver­bunden war, sondern am Urteil des Gerichts wird liegen, ob das Verfahren sein Ziel, daß wieder Vertrauen in den Rechtsstaat aufkommt, erreicht. Wenn dazu eine Portion Skepsis bleibt, wär’s auch nicht schlecht.

Dr. F. Weinberger                                                5.8.2014

P.S.                  (obige Adressaten)                      6.8.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

RA Dr. Strate hat gestern nachts noch auf meine Rund-mail freundlich geantwortet, Mißver­ständnisse ausgeräumt und den Weg, den er in seinem Plädoyer am 8.8.2014 und den seiner Einschätzung nach auch das Gericht einschlagen wird,  aufgezeigt – mit Zuversicht.

Daß es auf dem Weg der Unterstützung Mollaths immer wieder über Mißver­ständ­nisse hinaus ernste Konflikte gegeben hat, mitunter auch endgültige Distanzierungen not­wendig wurden, ist bei der Komplexität der Sache nicht erstaunlich. Seien wir froh, daß trotz Mißverständnissen und Konflikten wir alle, jede/r nach Ihrem/seinem Vermögen, doch zu einem (hoffentlich) guten Ausgang des Falles von Gustl Mollath beitragen konnten. Von diesem bin ich nach Strates Rückmeldung jetzt überzeugt, bin optimistisch.

Besten Gruß Weinberger

Hier die Antwort von Dr. Strate

Lieber Herr Dr. Weinberger,

Ihre wichtigen Verdienste für den vorläufigen Erfolg des Wiederaufnahmeverfahrens und Mollaths Freilassung habe ich stets betont und anerkannt. Wie kommen Sie auf die Idee, dass ich mit „Maulhelden“ Sie und Prof. Dieckhöfer gemeint haben könnte? Mitnichten und nie und nimmer! Wenn ich Ihnen etwas salopp auf dem Gerichtsflur sagte, ich mache „die Psychiatriekiste nicht auf“, dann allein deshalb, weil ich mir sicher war und sicher bin, dass die Mollath angelasteten Straftaten beweismäßig nichts dafür hergeben, um überhaupt über die medizinischen Voraussetzungen einer Minderung oder gar eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit nachzudenken. Wieso muss ich über Schuldfähigkeit nachdenken, wenn es gar keine Schuld gibt? Das bedeutet: Prof. Nedopil ist mir völlig egal, deshalb sind aber auch – zu seiner Widerlegung – die psychiatrischen Sachverständigen Dr. Weinberger und Prof. Dieckhöfer nicht nötig. Das ist doch ganz einfach zu verstehen! Oder?

Ich danke Ihnen weiterhin für Ihren Einsatz hoffe mit Ihnen und allen anderen auf einen geradlinigen Freispruch für Mollath!

Nur für alle, die es möglicherweise nicht wissen: Seit 1964 gibt es in unserer Strafprozessordnung keinen Freispruch erster oder zweiter Klasse mehr (früher hieß das: wegen „erwiesener Unschuld“ oder wegen „mangels Beweises“). Freispruch ist Freispruch. Mir kommt es aber dennoch darauf an, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch die Verlogenheit der Petra Mollath klar bezeichnet. Das wird auch das Hauptthema meines Plädoyers sein. Ich werde es, nachdem ich es gehalten habe, sehr schnell ins Netz stellen. Dann werden Sie auch endgültig erkennen, weshalb ich keine Psychiater in diesem Prozess haben wollte (und auch nicht brauchte), weder zum Nachteil Mollaths noch zu seinen Gunsten…

 mit herzlichen Grüßen!  Ihr Gerhard Strate.


2 Gedanken zu „Der Fall Mollath vor dem Urteil

  1. Pingback: Fall Mollath – Anwalt geht gegen Urteil vor? | behoerdenstress-NEWS

  2. Aerztin

    Sehr geehrter Herr Weinberger,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre sachliche Darstellung des Fallverlaufs zeigt, dass Sie auch nach 40jährigem Kampf gegen den Psychiatriemissbrauch, sich nicht beirren lassen. Auch die Schmähungen von Seiten Wolffs et al haben Sie nicht von Ihrem Ziel, aktuell Herrn Mollath von der psychiatrischen Stigmatisierung zu befreien, abbringen lassen. Ich denke, dass Sie in Ihrem jahrelangen Kampf schon zahlreichen dieser Schmähungen ausgesetzt waren und deswegen jetzt in der Lage sind, darüber zu stehen. Im Kampf für die Sache schaffen Sie es, trotz Anfeindungen immer wieder auf die Gegner zuzugehen und wie im Fall Strate für Ausräumung von Missverständnissen zu sorgen. Dafür meine größte Anerkennung!
    Der Fall Mollath zeigt aber auch, wie fest das System des Psychiatriemissbrauchs in unserer Justiz/Politik verankert ist. Dies ist auch nur möglich, da es in unserer Gesellschaft zu wenige gibt, die sich in dem Fachgebiet der Psychiatrie auskennen. Es ist ein Fachgebiet der Medizin, welches sich mit realen Störungen unseres Gehirns beschäftigt. Die selbsternannten Spezialisten haben nichts Besseres zu tun, als die Wissenschaftlichkeit der Psychiatrie in Abrede zu stellen. Die Stoffwechselvorgänge im Gehirn sind halt sehr komplex und es bedarf eines großen Aufwands, um sie zu verstehen. Da ist es einfacher zu behaupten, die Psychiatrie sei keine Wissenschaft, damit die eigene Unwissenheit nicht auffällt und lieber vorzugeben, dass man es mit Freud halte. So meint jeder mitreden zu können, indem er sein Geschwätz für eine psychoanalytische Betrachtungsweise erklärt. Da kommt es gut, wenn Sachverständige auftreten, die in ihrer Kunst der Wortakrobatik, der Öffentlichkeit weiß machen wollen, dass dies eine psychiatrische Stellungnahme sei. Nur so ist es möglich, die Psychiatrie zu missbrauchen. Und weil dieses System gewollt sein muss, ermöglicht es auch einem Herrn Postel, den Psychiater zu spielen. Wenn man aber ihre Stellungnahmen einer fachpsychiatrischen Untersuchung unterzieht, also ihre Angaben mit den Vorgaben des ICD 10 abgleicht, dann wird schnell deutlich, dass sie der Überprüfung nicht standhalten. Dies merkt der Laie natürlich nicht. Die Ärztekammern müssten es aber merken. Hatte doch erst kürzlich die Ärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren gegen einen Psychiater eröffnet. Dieses führte vor dem Berufsgericht Giessen zu seiner Verurteilung. Die Tatsache, dass erstmalig ein Psychiater wegen Nichteinhaltung der gutachterlichen Richtlinien verurteilt wurde, gibt zu denken. Waren bisher nie gutachterliche Standards missachtet worden? Oder hat man es bis jetzt immer toleriert? Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht im Fall Mollath gegen Gutachter, die unter Verletzung der gutachterlichen Richtlinien zur Freiheitsberaubung beigetragen haben? Bei einem zertifizierten forensischen Psychiater kann dies nicht an Unkenntnis liegen. All dies spricht dafür, dass der Psychiatriemissbrauch System hat, um unliebsame Mitmenschen mundtot zu machen.
    Spätestens im zivilrechtlichen Prozess bezüglich des Schadensersatzes wird Herr Mollath sicherlich die Rolle der Psychiatrie aufrollen.

    Petra Kutschke

    Antworten

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