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Kurz, R. H. (2017). The Role of Psychologists as Expert Witnesses in Family Courts. BPS South-West Review (Winter Edition, Pages 14-17). BPS: Leicester, UK.

Deutsche Übersetzung 11.03.2020

 Die Rolle von Psychologen als Sachverständige in Familiengerichtsverfahren

 „Nur die Todesstrafe ist drastischer als ein Kind für immer von seinen Eltern zu entfernen.“ Dieser Satz, zum Teil von Green (2014)* berichtet, wurde in einem Panorama – Programm ‚Ich will mein Baby zurück‘, präsentiert am 13. Januar 2014, paraphrasierend was der Präsident des Familiengerichts, Sir James Munby, in einer Rede im November 2013 sagte. In Großbritannien werden jeden Monat mehr als 1000 Kinder gegen ihren Willen vor einem Familiengericht für immer von ihren leiblichen Eltern getrennt, was der erfahrene Aktivist Ian Joseph als „erzwungene Adoption“ bezeichnet (siehe www.forcedadoption.com). Die meisten dieser Eltern sind liebevoll und gesetzestreu.

Psychologische Bewertungsberichte werden routinemäßig herangezogen für solche „Höchst-Risiko“-Gerichtsentscheidungen, die für die biologischen Eltern traumatischer und einschneidender sind, als ein Kind durch einen Unfall oder durch Krankheit zu verlieren. Um den Verlust ihres Kindes, das zu unbekannten Adoptiveltern verfrachtet wurde, trauern sie um so mehr, als sie es, ewig in Angst um sein Wohlergehen, nie wieder sehen, es sei denn, es sucht im Jugend- oder Erwachsenenalter selbst nach seinen leiblichen Eltern.

Die forensische Psychologieprofessorin Jane Ireland (2012) stellte in einer bahnbrechenden Forschungsstudie, die vom staatlich finanzierten Family Justice Council in Auftrag gegeben wurde im Licht ihrer früheren (2008) Veröffentlichung zum Thema, fest, dass zwei Drittel der psychologischen Beurteilungsberichte, die aus Familiengerichtsfällen entnommen wurden, ‚schlecht‘ oder ‚sehr schlecht‘ waren.

Anstatt eine breite Diskussion und reichlich Nachforschungen zu initiieren, folgte ein unheimliches Schweigen und ein gemeinsamer Bericht, den diese Organisation in Verbindung mit der British Psychological Society (BPS)** im Januar 2016 herausgab:

http://www.bps.org.uk/system/files/Public%20files/inf248_family_court_guidance_web.pdf

Die Leitlinien bauen eindeutig auf den Empfehlungen Irelands und ihrer Mitforscher auf, würdigen diesen Beitrag jedoch nicht, lassen die kritischen Ergebnisse außen vor und geben keine einzige wissenschaftliche Referenz wieder. Die Leitlinien bekräftigen, dass Psychologen in diesem Umfeld bereit sein müssen, Berichte zu verfassen, die negative Konsequenzen für die leiblichen Eltern haben können, aber die Probleme einer möglichen Voreingenommenheit und eines aufgenötigten ‚Kompromisses‘ werden in keiner Weise angegangen. Eine Überprüfung von Ireland & Beaumont (2015) zeigte eine Reihe von Schwierigkeiten auf, was die Zuverlässigkeit von ‚Experten‘-Untersuchungen betrifft mitsamt deren mangelnder Kohärenz (mit den Fakten), ihrer Überbewertung auch schwacher Beweiselemente, ihrer Offenheit für beliebige Interpretationen und der Möglichkeit, Beweise unfair einzuschränken.

Neal & Grisso (2014) diskutieren gekonnt das Thema ‚Voreingenommenheit‘ in forensischen Berichten: „Die Bewerter sahen sich weniger anfällig für Voreingenommenheit als ihre Kollegen, was mit dem Phänomen ‚voreingenommener blinder Fleck‘ vergleichbar ist. Zu den wiederkehrenden Situationen, die für Forensiker eine Herausforderung darstellten, gehörten Abneigung oder Sympathie für den Angeklagten, Ekel oder Wut gegenüber der Straftat, eingeschränkte kulturelle Kompetenz, vorhandene eigene Werte, Einflüsse der Kollegen und der Schutz von Auftragsströmen.“

Wohl besteht auch die Gefahr einer Befangenheit der Familiengerichte, wenn  Vertreter der Behörden kontrollieren, wer mit der Durchführung solcher Arbeiten beauftragt wird. Wie wahrscheinlich ist, dass sie Fachkräfte des Privatsektors weiter beschäftigen, die mit ihren von ihnen geäußerten oder auch nur angedeuteten ‚Bedenken‘ nicht einverstanden sind?

 „Dubiose ‚Experten‘ werden dafür bezahlt, Familien auseinander zu reißen“, lautete eine der Medienantworten (Booker, 2012) auf Irelands Bericht. In ihm wurde ein Fall angeführt, der ‚typisch‘ zu sein scheint: „Eine andere Frau wurde von einer Psychologin als „kompetente Mutter“ begutachtet – also gingen die (behördlichen) Sozialarbeiter zu einem zweiten Gutachter, der dasselbe befand. Danach beauftragten sie einen dritten Gutachter, der endlich das lieferte, was sie wollten,  nämlich dass die Mutter an einer „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ leide. Auf dieser Grundlage wurden ihre drei Kinder zur Adoption frei gegeben.“ (Booker, 2012).

Es stellte sich im Juni 2016 heraus, dass angezeigte Bedenken hinsichtlich Prof. Irelands Berufseignung den ‚Standards of Acceptance‘ des Health & Care Profession Councils (HCPC)*** entsprach. Diese wurden aber erst nach einem langwierigen Prozess von vier Jahren (!) fallengelassen wurden:

https://www.lawgazette.co.uk/news/case-dismissed-against-author-of-damning-expert-witness-report/5055691.article

Wie angemessen war es, dass die HCPC*** als Regulierungsbehörde zuließ, dass dieser Schikane-Fall rechtskräftig wurde? Was hat die BPS** hinsichtlich der Forschungsergebnisse unternommen?

Devine (2016)* zeigt die stetig steigende Zahl der ‚fremd betreuten‘ Kinder auf und stellt die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Ansatzes in Frage. Die Quote der ‚falsch positiven‘ Entscheidungen (Kind unnötig in Obhut genommen) kann bis zu 85% betragen (die verbleibenden 15% sollten wahrscheinlich besser strafrechtlich verfolgt werden).

Wrennal (2010)* geht noch weiter und identifiziert den Einfluss „dunkler Mächte“ – eine Ansicht, der ich zustimmen muss, da ich die allgegenwärtige Haltung des ‚Wegschauens‘ und die Kultur des ‚Standesdünkels‘ erlebt habe, die immer noch die Erwähnung von Kindesmissbrauch umgibt (siehe Kurz, 2015). Der Öffentlichkeit stoßen immer noch die Enthüllungen des Missbrauchsregimes von Jimmy Savile auf und sie erinnert die Überführung einiger ehemaliger Medienstars. Nur wenige haben jedoch erfolgreiche Strafverfolgungen von besonders abschreckendem Missbrauch zur Kenntnis genommen:

  • von dem ‚Lost Prophets‘ Sänger Ian Watkins, der zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde, basierend auf Videobeweisen, die einen sexuellen Angriff auf ein Baby zeigen,
  • von dem selbsternannten Satanisten-Hohepriester Colin Batley, verurteilt auf der Grundlage von Filmmaterial und DNA-Beweisen für die Zeugung eines Babys (siehe „The Devil on the Doorstep…“ von Annabelle Forest, 2014, einer Missbrauchs-Überlebenden),
  • sowie von Albert und Carole Hickman, die in einem Wiederaufnahme-Prozess wegen sexuellen und sadistischen Kindesmissbrauchs einschließlich „Blutsaugens“ verurteilt wurden, wobei eine weit in der Vergangenheit liegende, zum Zeitpunkt des Missbrauchs eingereichte (damals erfolglose) PolizeiBeschwerde eine wichtige Rolle spielte.

Wenn solche Beschuldigungen im Familiengerichtssystem auftauchen, verwerfen die Behörden sie schnell als Lügen, als das Ergebnis von ‚Coaching‘ oder als das Produkt einer Persönlichkeitsstörung. Missbrauchs-Überlebende haben oft einfach zu viel Angst, um bei der Polizei die volle Wahrheit zu sagen. Das Zögern sich zu äußern, wird häufig gegen das Opfer gewendet. Beunruhigend sind auch Berichte über schlichten ‚Betrug‘ und einen aufgenötigten ‚Kompromiss‘ während eines Verfahrens, ebenso wie die nicht selten vorkommenden ‚gewaltsamen Todesfälle‘ im Zusammenhang mit Fällen, die – vom Zivilrecht ausgeklammert – oft strafrechtlich ignoriert werden. 

 

Schlüsselfragen an den Berufsstand und die Gesellschaft insgesamt:  

 Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Ist es nun angemessen, lebensverändernde Sorgerechtsentscheidungen auf der Grundlage eines ‚Gleichgewichts der Wahrscheinlichkeiten‘ zu treffen, bei denen ‚Fachkräften‘ immer mehr geglaubt wird als Eltern, und bei denen, sobald Bedenken aufkommen, implizit die ‚Annahme des Elternversagens‘ gilt? Wie ethisch ist es, psychologische Einschätzungsnachweise zu erbringen, wenn ‚gemeinsame Unterweisung‘ mit ‚Unterweisung durch die Staatsanwaltschaft‘ vergleichbar ist, und die Sorge um Sicherung des Einkommens ggf. zur Voreingenommenheit im fachlichen Denken führen kann?

Strafverhandlungen sind öffentlich – Gerechtigkeit muss gesehen werden, um ihr Genüge zu tun. Das ,Children Act‘****-Gesetz von 1989 schrieb jedoch fest, dass die Identität von Kindern vertraulich bleiben muss. Familiengerichtsverfahren werden daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, was mit drakonischen ‚Missachtung des Gerichts‘-Regeln abgesichert wird. In ihrer Folge sitzen mitunter bis zu 200 Mütter im Gefängnis, weil sie z. B. ihrem abgenommenen Kind winkten, das sie bei einer zufälligen Begegnung an einer Tankstelle sahen. Vom Gericht bestellte Sachverständige genießen eine äußerst privilegierte Stellung. Sie sind sind praktisch ‚unantastbar‘. Sie können nicht etwa privat verklagt werden. Das HCPC*** verlangt z.B. eine ‚Genehmigung des Gerichts‘ zur Einsichtnahme in Gerichtsdokumente, bevor Beschwerden über Gutachter überhaupt entgegengenommen werden.

„Persönlichkeitsstörungen“ sollten m.E. nur diagnostiziert werden, wenn sie eine tiefgreifende Auswirkung auf die Arbeit oder das Funktionieren im Privatbereich haben. Aussagen von Personen, die nicht ‚Verfahrensbeteiligte‘ sind, wird jedoch oft ignoriert, ‚normales‘ Verhalten dagegen nicht selten ‚pathologisiert‘. In einem Fall wurde die wiederholte Einreichung von Beschwerden als ‚Beweis‘ für eine histrionische Persönlichkeitsstörung angeführt. Ich begrüße die Bemühungen in DSM-5*****, zu einer mehrdimensionalen Betrachtungsweise zu kommen. Dessen Abschnitt 3, Seite 771, bietet ein alternatives mehrdimensionales Modell für Persönlichkeitsstörungen, bei dem histrionische, paranoide, schizoide und abhängige Merkmale nicht mehr angeführt werden. Für die übrigen genannten Störungen könnte eine „De-Medikalisierung“ erreicht werde, indem sie als ‚Persönlichkeitsschwierigkeiten‘ (anstelle von ‚Persönlichkeitsstörungen‘) erkannt werden.

Auf https://www.researchgate.net / profile / Rainer_Kurz2 habe ich ein Dutzend wissenschaftliche Beiträge über einen besonders erschreckenden Fall ins Internet gestellt, in dem mehrere Gerichtsgutachter Kindesmissbrauch und seinen breiteren Hintergrund schlichtweg leugnen. Zum Beispiel skizzierte ich in Kurz (2015)*, wie einer Mutter anscheinend eine Falle gestellt wurde, um ihr das Sorgerecht für ihr Kleinkind zu entziehen – und zwar durch eine 6monatige Kampagne mit Stalking, Verleumdung und Belästigung, die in einem sexuellen Angriff auf das Kleinkind am helllichten Tag gipfelte. Die Mutter war von dem Täter eingeschüchtert und von Polizisten (zwecks ‚verdeckter Ermittlung‘) dazu gebracht worden, die Behörden nur mit mehreren Wochen Verzögerung zu benachrichtigen. Einige Interessenten haben es geschafft ‚Sand in die Augen der Psycho-Profis zu streuen‘, die es sich einfach machten und salopp die Mutter als ‚wahnhaft‘ einstuften. Ich schaffte es, in der Dezember-2015-Ausgabe von ‚The Psychologist‘ einen Leserbrief zu veröffentlichen, in dem ich auf diesen Fall anspiele. Er schließt persönliche Aussagen der Mutter zu ‚Satanist Ritual Abuse‘ (SRA) ein wie auch das ‚Verschwinden‘ eines Neugeborenen, das anscheinend bei seiner Geburt unregistriert geblieben war. Weitere Materialien finden sich auf meinem Blog:

https://psychassessmentblog.wordpress.com/

* Referenzen:

Booker, C. (2012). Dubious ‚experts‘ are paid to tear families apart. The Telegraph 17 Mar 2012. Retrieved 3rd November 2017 from: http://www.telegraph.co.uk/comment/columnists/christopherbooker/9150659/Dubious-experts-are-paid-to-tear-families-apart.html

Devine, L. (2016) State Powers and Private Rights in Child Protection and Safeguarding Assessments: Policing Parents. UK: Routledge. ISBN 9781138782266 http://eprints.uwe.ac.uk/24532

Forest, A. & Weitz, K, (2014). The Devil on the Doorstep: My Escape From a Satanic Sex Cult. Simon & Schuster: London.

Green, S. (2014). BBC investigates Social Service child-snatching. Article retrieved on 3rd November 2017 from:

https://www.christianvoice.org.uk/index.php/2014jan14ss/

Ireland, J. L. (2008).  Psychologists as Witnesses: Background and Good Practice in the Delivery of Evidence. Educational Psychology in Practice, 24 (2) 115-127.

Ireland, J. L. (2012).  Evaluating Expert Witness Psychological Reports: Exploring Quality.  Summary Report. University of Central Lancashire. Retrieved 3rd November 2017 from:

http://www.mfjc.co.uk/home/mfjccou1/public_ftp/resources/FINALVERSIONFEB2012.pdf

Ireland, J. L. & Beaumont, J. (2015). Admitting scientific expert evidence in the UK: reliability challenges and the need for revised criteria – proposing an Abridged Daubert. Journal of Forensic Practice, 7 (1) 3-12.

http://dx.doi.org/10.1108/JFP-03-2014-0008

Kurz, R. H. (2015). Differentiation of Complex Trauma vs Schizophrenia through Diagnostic Assessment of Ability and Personality Characteristics. Poster at the 3rd Annual Conference of the European Association of Psychosomatic Medicine (EAPM) in Nuremberg.

Neal, T. M. S. & Brodsky, S.L. (2015). Forensic Psychologists’ Perceptions of Bias and Potential Correction Strategies in Forensic Mental Health Evaluations. Psychology, Public Policy, and Law. Advance online publication. http://dx.doi.org/10.1037/a0035824

Neal, T. M. S., & Grisso, T. (2014). The Cognitive Underpinnings of Bias in Forensic Mental Health Evaluations. Psychology, Public Policy, and Law. Advance online publication.

http://dx.doi.org/10.1037/a0035824

Wrennall, L. (2010). Surveillance and Child Protection: De-mystifying the Trojan Horse. Surveillance and Society 7(3/4): 304-324.

http://www.surveillance-and-society.org ISSN: 1477-7487

Kurz, R. (2015). Letter to the Editor ‘A discourse of disbelief?’, The Psychologist, 28 (12). DOI: 10.13140/RG.2.1.2757.5128

https://thepsychologist.bps.org.uk/volume-28/october-2015/close-encounters-psychological-kind

 

Dr. Rainer Hermann Kurz, Diplom-Psychologe, Cubiks & Outstanding Achievements, Wissenschafts- und Praxisberater der Abteilung für Arbeitspsychologie der BPS, Mitglied des BPS-Komitees für Teststandards.

Kontakt E-Mail: ichinendaimoku@gmail.com

 

Anschliessend veröffentlicht wie folgt (Zustellung von .pdf auf Anfrage an  ichinendaimoku@gmail.com):

Kurz, R. H. (2017). The Role of Psychologists as Expert Witnesses in Family Courts. BPS South-West Review (Winter Edition, Pages 14-17).

Information für Leser im deutschen Sprachraum:

**British Psychological Society (BPS)

https://www.bps.org.uk/

 Über uns

Die British Psychological Society ist eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation, die als Vertretung für Psychologie und Psychologen in Großbritannien fungiert und für die Förderung von Exzellenz und ethischer Praxis in Wissenschaft, Bildung und Anwendung der Disziplin verantwortlich ist.

Als Gesellschaft unterstützen und verbessern wir die Entwicklung und Anwendung der Psychologie für das Allgemeinwohl, setzen hohe Standards für Forschung, Bildung und Wissen und verbreiten unser Wissen, um das öffentliche Bewusstsein zu stärken.

Wir bemühen uns:

  • die gebildete Gesellschaft und Berufsorganisation für die Disziplin zu sein
  • Psychologie für alle zugänglich machen
  • die Disziplin zu fördern und voranzutreiben
  • die maßgebliche und öffentliche Stimme der Psychologie zu sein
  • bei allem, was wir tun, die höchsten Standards zu bestimmen und zu gewährleisten

*** Health & Care Profession Councils (HCPC)

https://www.hcpc-uk.org/

 Was wir tun

Wir schützen die Öffentlichkeit durch die Regulierung von 15 Gesundheits- und Pflegeberufen.

Um dies zu tun:

  • legen wir Standards für die Aus- und Weiterbildung und Praxis von Fachleuten fest;
  • führen wir ein Register der Fachleute, die als „Registranten“ bezeichnet werden und unseren Standards entsprechen und
  • ergreifen Maßnahmen, wenn Fachleute in unserem Register unsere Standards nicht erfüllen.

 

Wir konsultieren regelmäßig Service-Benutzer und Betreuer, Gesundheits- und Pflegefachkräfte und andere wichtige Stakeholder, um ihre Meinung zu unserer Arbeit zu erfahren.

Dies untermauert unsere Grundwerte: Transparenz, Zusammenarbeit und Reaktionsfähigkeit sowie die Verpflichtung, unseren Stakeholdern ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten.

**** Childrens Act (1989)

https://en.wikipedia.org/wiki/Children_Act_1989

Das ‘Children Act’ Gesetz von 1989 weist den örtlichen Behörden, Gerichten, Eltern und anderen Behörden im Vereinigten Königreich Pflichten zu, um sicherzustellen, dass Kinder geschützt und ihr Wohlergehen gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass Kinder in ihren eigenen Familien am besten betreut werden. Es sieht jedoch auch Fälle vor, in denen Eltern und Familien nicht mit gesetzlichen Stellen zusammenarbeiten.

***** DSM-5 (2013) Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM–5)

https://www.psychiatry.org/psychiatrists/practice/dsm

Das diagnostische und statistische Handbuch für psychische Störungen (DSM-5; fünfte Auflage) ist das Ergebnis von mehr als 10 Jahren Bemühungen von Hunderten internationaler Experten in allen Aspekten der psychischen Gesundheit. Ihr Engagement und ihre harte Arbeit haben zu einem maßgeblichen Band geführt, das psychische Störungen definiert und klassifiziert, um Diagnosen, Behandlung und Forschung zu verbessern.