Alternative Rede zur Akademischen Gesellschaft Gießen

Alternative Rede zur Akademischen Gesellschaft Gießen
(dort am 24.8.2013 nicht, an ihrer Stelle ein´anderer Text vorgetragen – s.u.)
(Anrede)

Einige persönliche Bemerkungen voraus, um mich ein wenig vorzu­stellen. Nach Abschluß meiner Weiterbildung zum Psychiater und Neu­rologen in Berlin und München – in Berlin war ich ab 1964 auch Hö­rer am dortigen Institut für Psychotherapie, dort auch in sog. Lehrana­lyse – war ich von 1970 bis 2004 als nieder­gelassener Ner­ven­arzt in Starnberg tätig, dabei im­mer „be­rufspolitisch“ en­gagiert, in ver­schie­denen einschlägigen Gremien dazu Er­fahrung sam­melnd, meist gemischte. Tragend blieb eine Ver­bindung zu dem eme­ritierten Hei­del­ber­ger Psych­iatrie-Or­di­narius Walter von Baeyer, mit dem zusammen ich 1977 eine heute nach ihm benann­te Gesellschaft für Ethik der Psychiatrie, die GEP, gründete. In ihren meist zweimal jährlich erscheinenden Rund­briefen legten wir über die Jahre manch krum­me Entwicklungen des Faches dar, von den Medien tot­ge­schwiegen. Un­sere GEP ist dennoch nicht ganz unbe­kannt geblie­ben. Von Prof. Dieck­höfer, unserem langj­ährigen 2. Vor­sitz­en­den, und von mir wur­den, wurden so just in einigen poli­tisch bri­santen Fällen immer wie­der Gut­ach­ten an­ge­fordert. Wieder­holt mußten wir da einigen der re­nom­mier­te­sten deut­schen Psych­iatrie-Ko­ry­phäen entgegen- und auf die Zehen ­treten, mit­unter erfolg­reich. Einer dieser Fälle war jetzt Gustl Mol­lath. Mein Gut­­ach­ten vom April 2011 wur­de vom Bayreuther Voll­stre­ckungs­richter Kah­ler vom Tisch ge­wischt. Bei der Ihnen be­kannten Kund­ge­bung in Nürn­berg En­de Juli kam die Rede darauf und zehn Tage danach Mollath nach sie­ben­­einhalbjäh­riger Inter­nie­rung frei. Die Ver­dienste an­derer sind sicher größer, die Ver­dien­ste insbesondere von Mollaths Anwalt Dr. Strate und von Dr. Schlötterer, dem er­sten, der sich durch die den Fall über­wuchernden „psycho-justiziellen“ Behauptungen und Befunde kri­tisch durchgearbeitet hat. Meine Erfolgs­bilanz blieb über die Jahr­zehnte durchwachsen.
Ich möchte erst ein­mal, leicht verkürzt und der aktuellen Situation angepaßt, die Rede nochmals wie­dergeben, die ich vor vier Wo­chen in Nürn­berg hielt, da in ihr wie in einer Nuß­schale zu­sam­men­ge­faßt ist, was heute in dem Fach an akuten Miß­stän­den und Gefahren ansteht.

(Die Nürnberger Rede kann im Original an obigen Stellen angeklickt, gehört, gelesen werden. Zum familien­recht­lichen Schwerpunkt der Tagung überleitend, fuhr Weinberger in Gießen dann fort):

Im letzten Sommer konsultierte mich eine nette 34-jährig-junge Mut­ter, aus Hamburg stam­mend, ohne weitere Angehörige damals in Mainz lebend, von Beruf Tierärztin. Ihr wurden ihre beiden kleinen Kin­der – eines trug sie bei der Untersuchung noch im Leib – weg­ge­nom­men. Eine Fachkollegin von mir und auch ich selbst befanden sie als psy­chisch fit. Ihre Part­ner­schaft mit dem wesentlich jüngeren Kindsvater war in den Monaten zuvor zerbrochen. Bei Nachbarn hatte das un­verheiratete Paar Arg­wohn erregt. Nach lautstarken Auseinan­der­set­zungen kam es bald zur Trennung. Das Ju­gendamt wurde ver­ständigt. Dort tätige Sozial-Pä­dagogen, Sozialarbeiter – manche von ihnen fühlen sich wohl als halbe, wenn nicht bes­sere Psychiater – ro­chen eine „psychische Störung“ und meldeten sie ans Fami­lien­ge­richt.[1] Dieses bestellte ein psychologisches Gutachten bei der „Ge­sell­schaft für wis­sen­schaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“. Die GWG -Sachverständigen, eine Psychologin und eine ebenso dieser Or­ga­nisa­tion verpflichtete Psychia­terin, dia­gno­sti­zierten eine emotional insta­bile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ (ICD-10: 60.31). Das Gericht entzog dar­aufhin der Frau die Kinder, erst den zweijährigen Sohn und gleich nach der Niederkunft die neuge­borene Tochter. Trotz ICD-Ziffer­belegung ist die Diagnose in der deutschen Psych­iatrie immer noch umstritten (s. “Nürnberger Rede”). Sie stammt aus der Freudschen, vor allem Kern­bergschen Be­griffs- und Vorstellungs­kiste.[2] Frag­würdige, u.U. noch fehlerhaft herbei­gebogene „Psycho-Dia­­gnosen“ genügen heute anscheinend genügend Richterinnen und Rich­tern, le­bens­tüch­tigen Eltern oder El­ternteilen ihr Lebens­glück, Kindern ihr Geborgen­sein zu rauben, ohne Anse­hen des Grund­ge­setzes, das in Art. 6, Abs. 2 sagt: „Pflege und Er­zie­hung der Kinder sind das natür­liche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“.
 Gegen die gewaltsame Entziehung der eben neugeborenen Tochter setzte sich die Frau heftig zur Wehr. Der hinzugezogene Sozial­psy­ch­iatrische Dienst (SpDi), liebstes Kind der Reform-Psychiater und unserer Politiker, veranlaßte, daß die Frau ge­fesselt in die psychia­trische Kli­nik gebracht wurde. Das GWG-Papier nahm ich in einem Gegengutachten auseinander. Das damit angerufene Oberlandesgericht Ko­blenz wies die Be­schwer­­de der Frau jedoch zurück. Sie hatte mich gebeten, zu dem Termin zu kom­men. Vom Gericht geladen worden war ich nicht. So auf eigene Kosten nach Ko­blenz zu fahren – ich hatte zu Hause viel unerledigte Arbeit liegen – war ich wenig motiviert. Im Hin­terkopf hatte ich, wie mein Gut­achten zum Fall Mollath vom Bayr­euther Vollstreckungs­richter vom Tisch gefegt worden war. Ich erfuhr von der Frau dann nur noch, daß das OLG Koblenz gegen sie entschied, die Kinder ihr ge­nom­men blieben. Ich ha­be den Fall im GEP-Rund­brief 2/12 dargelegt und trage ihn hier noch­mals vor, weil er mich belastet und weil ich hoffe, mit Ihnen zusammen vielleicht zu einer Ab­stel­lung von Praktiken wie der beschriebenen zu kommen.  
 Besagte Frau nahm an der Gießener Tagung teil. So erfuhr Ref. von ihrem weiteren Ergehen und dem ihrer Kinder, ihrer Sache.
 Am 20.9. letzten Jahres letzten Jahres fand in Mün­chen eine De­mon­stration statt „gegen Kindesraub und die Zerstörung von Kindern und Familien durch Jugend­ämter, Familienge­richte, Gut­achter“: Keine der Münch­ner Zeitungen berichtete darüber!  
 Auf das mediale Tot­schweigen der Münchner Eltern-De­monstration wie auf den Punkt ist näher noch einzugehen,  daß die Medien bei aller um­fänglichen Be­hand­lung des Mollath-Skan­dals die mitver­ant­wortliche Psychiatrie von jeder Kritik ausge­nom­men haben. Mol­lath sprach bei einem seinem ersten in Freiheit gegebenen Interview von „vielen Bürgern, die nicht nur mein Fall interessiert, sondern das ganze System der Psychiatrie“. Just die­ses Interesse wird von den Medien seit  vierzig Jahren ignoriert. Me­dien-Schelte gilt als absolut unzulässig. Sie ist hier aber unerläßlich. In den Medien kommen stets „obere“ Fachreprä­sen­tan­ten à la Kröber, Pfäfflin, Saß zu Wort. Mei­ne Rede auf dem Nürn­ber­ger Kornmarkt war seit Jahrzehnten die erste kritische Dar­stellung der psy­chiatri­schen Rea­lität vor einem allgemeinen Publikum. Sie wird, auf verschiedene Netzseiten gestellt, von vielen angeklickt, wurde es viel­leicht gar von den Richtern, die Mollath dann frei­ließen. Die Me­dien, die SZ nicht zuletzt, ­gin­gen in ihren Berichten über die Nürnberger Kundgebung auch diesmal daran wortlos vor­bei.
 Verschiedene Autoren, meist Juristen, leuchteten in ihren Blogs die komplexe Affäre Mollath weiter aus. Die psychia­trischen Aspekte ließen auch sie außen vor.  Auf Opablog vom 13.8. 2013 hieß es in einer epikri­tischen Übersicht über diese Publizistik: ‚Die ver­schie­denen Aspekte (des Skan­dals) wurden durchaus nicht in gleicher Qua­li­tät bearbeitet. Der Justiz­skan­dal stand im Vor­dergrund….“, zur Zwangs­psy­chiatrie dann aber: „Vielleicht hat es auch einfach an blog­affinen, schreib­freudigen Psy­chia­trie­fach­leuten gefehlt’“. Selbst aber überging der Opablog-Autor die psychiatrische Thema­tik konstant. Ver­zeichnend auch die (insgesamt er­hellenden) Aus­füh­rungen der OSTAin a.D. G. Wolff, die im 9. Ab­schnitt ihres juristisch gewichteten Blogs die Qualität psych­ia­tri­scher Gut­achten von klangvollen Titeln etc. ableitete – als bewiesen die Herren Kröber, Pfäfflin & Co. nicht das Gegenteil.
Erfreulicherweise kam am 15.8.2013  in der ARD-Runde bei Beck­mann die Psych­iaterin Dr. Ziegert zu Wort. Den wirklichen Ursachen der Gutachtermalaise näherkommend, führte sie aus, daß die Rich­ter bei der Auswahl psychiatrischer Gutachter vielfach solche wähl­ten, deren Schlußfolgerungen ihrer Linie entsprächen, so wie viele dieser Gut­ach­ter, von den richter­li­chen Aufträgen abhängig, sich nach deren Er­wartungen richteten. Daß es, wie sie sagte, nur „eine Handvoll“ Gut­achter gäbe, ist unrichtig. Das Problem scheint eher zu sein, daß Richter auch qualitativ untadelige, ihrer Linie nur wider­spre­chen­d­e Gutachten, wie bei Mol­lath ge­schehen, ein­fach weg­wi­schen kön­nen. Daß Dr. Zie­gert, die mir bisher unbekannt war, gleich­zeitig die Wirkung von Psycho­pharmacis realistisch dar­stellte, ver­dient An­er­ken­nung. Auch Herr Mol­lath ak­zep­tierte das. Aus der Mas­se nerve­närzt­licher Indolenz, Feigheit, allein am Geld­ver­die­nen Inter­es­siert­seins treten doch immer wieder einzelne Kolleginnen und Kol­legen mit einem Ansatz von Mut zur Wahrheit hervor. Freilich, Kritik an ihrem Fach selbst äußerte auch Zie­gert nicht. Sie hin­terfragte die rich­ter­liche Auswahl von Gutachtern, das eige­ne Fach jedoch nur in­so­weit, als sie auf die Frage, ob sie sich selbst begutachten lassen wür­de, ant­wortete: „Eher nicht“.
 Die psychiatrische Fachgesellschaft DGPPN schwieg zum Fall Mollath lange ausgiebig. Am 26.7.2013 klagte ihr jetziger Vorsitzender Prof. Mayer, Bonn, in einer Presse­erklä­rung (Fett­druck FW):  „Berichte über ange­zwei­felte Gutachten und sel­tene Zwi­schen­fälle“ bestimmten „zu Unrecht das Bild (der Psych­iatrie) in der Öffent­lichkeit“. Die Bericht­erstattung über den Fall Mollath „un­ter­stellt der fo­ren­sischen Psy­ch­iatrie, daß diese ein recht­loser Raum sei“. Just das sagte Mol­lath in einem ersten Interview in Freiheit. Auch Fach­ärzte für Psych­ia­trie und Psy­cho­therapie stünden, wie schrecklich, schrecklich, „ak­­tuell ver­mehrt in der Kritik“. „Da­bei setzt sich die DGPPN  schon seit vielen Jahren … auf eine qua­litativ hoch­wertige, zertifizierte Fort­bil­dung“. Die Herren Kröber und Leipziger boten sie jetzt für teures Geld unter dem Titel an: „Unser Gustl…“. Die DGPPN habe „maß­geb­lich zur Qua­­­li­täts­ver­bes­serung fo­rensisch-psych­iatrischer Ex­pertisen“ beige­tragen, wie man an besagten Herren sieht – auch Prof. Saß einer, den ich we­­gen eines plum­pen Ge­fäl­lig­keits­gutachtens schon in ei­nem unserer GEP-Rund­briefen vor­ge­führt habe. –Abge­hoben auch die Aussagen Prof. Falkais, des Münch­ner Psych­iatrie-Ordina­rius und  DGPPN-Vor­gän­gerpräsidenten, in einem Interview mit der SÜD­WEST-PRESSE vom 13.8.2013.
 Genau so öd und aufgeblasen tönten die „Mitarbei­terIn­nen“ der Bay­reuther Forensik, Mol­laths Wär­ter vor Ort. Die öffent­liche Dis­kus­sion, schreiben sie in einem offenen Brief vom 11.7.13 , sei „ne­gativ gefärbt“. Sie selbst müh­ten sich „en­ga­giert und mit Idea­lis­mus“, Men­schen „auf  ihrem Weg zur psy­chi­schen  Ge­sun­dung / Sta­biliserung zu un­terstützen.“ Sie ar­beiteten „nach wissen­schaft­lich fun­dierten, psychia­trisch-psy­chothe­ra­­peu­ti­schen Behand­lungss­tan­dards“, nach den „Leit­linien psych­ia­trischer Dach­ver­bände in multi­dis­zipli­nären Teams mit qualifizierten Mitar­beiterInnen“ usf. Überall diese armseligen, abgegriffenen, ver­logenen Sprüche. In FOCUS vom 18.8. äußerte sich ähnlich auch der Chef dieser Leute, wenn nicht ihr Einflüsterer, Dr. Leip­ziger selbst.
  Der Vor­sit­zende des Deutschen Richter­bun­des Christoph Frank wieder fand die Kritik der Öffent­lichkeit an den jahrelangen Ver­schlep­pungen des Verfahrens „über­zo­gen“, die „Ein­fluß­nahmen“, zu denen diese die bayerische Justizministerin schließlich be­wog, „sehr be­denk­lich“, „die rote Linie – überschritten“. Bedenklich erscheint vielen in dem Fall eher Merks lange Unbe­rühr­barkeit. Auf allen „eta­blier­ten“ Ebe­nen warfen sich im Fall Involvierten gegen ihre Kri­tiker selbstgerecht in die Brust, außer Frau Dr. Merk selbst, die CSU, der Vor­­sit­zende des Landtags-Rechts­aus­schus­ses Schindler von der SPD nicht weniger. Schlicht skandalös aber war und ist die mediale Be­wah­rung des psychia­tri­schen Ge­biets vor jeder kriti­schen Durch­leuchtung.
 Gewiß kam den Medien zustatten, daß das „La­ger“ der Psycho-Kriti­ker vielfach gespalten ist, hier u.a. auch solche wirken, die ihre Kritik mit ver­wegenen Thesen ver­binden und sie so eher kompro­mittieren. Mitunter fallen sie aus unerklärten Grün­den plötzlich gar in feind­liche Töne gegen ihre Mitstreiter. Erfreulich, daß alle internen Konflikte den Einsatz für Mollath nicht aus der Spur brach­ten. Konflikte gibt’s in allen Grup­­­pierungen, mitunter gar von außen geschürte. Immer wieder höre ich von Mit­gliedern un­serer GEP, sie seien von politi­scher, etwa schwarzer Seite, von roter gewiß nicht we­niger, vor einer Ver­bin­dung mit uns ge­warnt wor­den. Daß sich auch bei vordem Hilfe­su­chenden Freund­­lich­keit mitunter ins Gegen­teil kehrt, wenn sie mei­nen, von uns nicht genü­gend Hilfe be­kom­men zu ha­ben, auch das kommt vor. Natürlich ist an un­serer GEP viel zu bemängeln. Über vier Jahr­zehnte waren wir je­doch die einzige Grup­pie­­rung im Land, die Psychiatrie­miß­bräuchen, wo immer wir von ihnen erfuhren, entgegentrat, dieser laut Mollath „perfidesten Klinge“ wehrte, über die manch Unliebsame in un­serer „schönen neu­en Welt“ zu springen haben
 In psychiatrischen Fach­journalen sind Fragen des Psychiatrie­miß­brauchs seit Jahrzehnten tabu. Wer sie anschneidet, ist der Aus­gren­zung bereits verfallen. Die all­ge­meinen Me­dien stoßen ins gleiche Horn. Mein Gutachten zu Mollath, das diesem nun mit zur Frei­heit ver­half, nannte Frau Lakotta auf SPIEGEL-online „indis­­kuta­bel“. DIE ZEIT versuchte konstant Mol­lath zum Irren zu stempeln, titelte in Nr. 51/12 etwa: „Ein Kranker wird Held“.[3] Am übel­sten ist mir eine Begegnung mit dem Wissen­schafts­redakteur der FAZ Dr. Flöhl in Erinne­rung. 1974 konnte ich vor dem Deut­schen Ärztetag zur damals an­ste­hen­den Psy­ch­iatrie-Reform, sprechen, Mol­laths „Psychiatrie-Sy­stem“. Im An­schluß an die Re­den im Ple­num trafen sich die dort zu Wort gekom­menen Fach-Re­fe­renten im klei­neren Kreis. Unter ihnen saß merk­wür­digerweise auch Flöhl. Vom Gros der Ordi­narien un­ter­stützt, hob er an, mich, den Au­ßenseiter, aber immer noch offiziell geladenen Fachre­fe­ren­ten, abzu­kanzeln. Über die Reform seien sich, belehrte er mich, „alle“ einig. „Und da kommen Sie daher und wollen alles umwer­fen“. Solche Unver­schämt­heit nah­men sich Leute heraus, die doch über die Meinungen der Referenten re­portieren sollten. Über die Re­form gemäß der En­quête war sich da­mals tat­sächlich „alles“ mitsamt der Medien einig, als hätten sie alle „von oben“ den gleichen Marsch­­befehl mitbe­kom­men. Diese psychiatrische „crème de la crème“ (Zitat Merk) war sich über die En­quête, d.h. die obrig­keitliche Ausrichtung des Fachs so ei­nig, wie sie sich weit über die Herren Leip­ziger, Krö­­ber, Pfäff­in hin­aus über Mol­lath einig war. So blieben jetzt auch über sei­nem Fall die Struk­tu­ren der Psy­chia­trie ssamt der Geschichte ihres Miß­brauchs in den Medien von jeder Dis­kussion ausgenommen und ihre Kritiker weiter in den Or­kus der Unberührbarkeit, Unerwähn­barkeit verbannt. Daß es, wie ich in Nürn­berg aus­füh­rte, in der Psych­ia­trie, den Psy­cho-Fä­chern insgesamt (?) seit langem keine freie Dis­kus­sion gibt, auch das war den Medien keine Erwähnung wert. Daß die Diskussion unter dem Dau­men der Ordina­rien[4] und Chef­ärz­te, dem Daumen von Staatsfunktionären, steht, erklärt die zitierten öden Sprechblasen und ist ein weiterer Grund, daß es zu Skanda­len wie dem Mol­lathschen und anderen kam.
 Bezüglich des „see­lenheil­kund­lichen“ Be­triebs fungierten die allge­meinen wie die ärzt­lichen Medien als reine „Hof­be­richt­­erstat­tungs­presse“. Wenn sich die “alternative” TAZ vom 16.8.2013 im Anschluß an die erwähnten Aussagen von Dr. Ziegert bei Beck­mann jetzt über das „ka­ta­­strophale Gutachter­sy­stem an deutschen Ge­richten“ empört, muß man fra­gen, warum ihr diese und ähnliche Verhältnisse in anderen Bereichen des Faches nicht früher auf­gefallen sind. Wir haben sie seit rund 40 Jahren in unseren Rund­briefen ausge­breit­et. Ähn­­­lich wie es die TAZ jetzt Herrn Dr. Schlöt­­terer, dem ersten Aufklärer des Mollath-Falles, anhängt, schrie­ben die Me­di­en und andere unsere Auf­klärungs­arbeit be­stenfalls un­se­rem Selbst­pro­filierungs­bedürfnis zu. Die einzige Zeitung, die mich bis heute um ein Interview anging, war ausgerechnet das schon er­wähnte alte FDJ-Blatt junge Welt, diese freilich auch erst in jngerer Zeit.
Ein­zige Abhilfe gegen die Verzeichnungen der System-Medien bietet bis auf Wei­te­res das Internet, das es uns in der GEP ermög­licht, zumin­dest ein Stück wahr­heits­ge­mäßer Publizi­stik ­zu betreiben und da­mit auch in benach­barte Gebiete hin­ein­zuwirken. Daß wir hier zu dieser Tagung zusammengekommen sind, dient gewiß auch unlizenzierter Ver­stän­digung. Wenn wir es im Psy­cho-Bereich mit einem „Sy­stem“ zu tun haben, das teil­weise to­ta­litäre, wenn nicht kri­minelle Züge trägt, dann müssen wir uns auch nicht wundern, wenn wir bei vielen, un­ter­schied­lichen In­stanzen ab­blitzen, tot­geschwiegen oder offen oder heim­lich ange­feindet wer­den.[5] Das Sy­stem verfügt nun einmal über die Mittel, Opposi­tio­nelle auszu­schal­ten, die Unterbrin­gung in der Psy­ch­iatrie das schärfste, die Aus­gren­zung, u.a. An­hef­tung psychi­scher Fragwür­digkeit, im Stasi-Jargon die „Zer­set­zung“, aber auch nicht viel besser.
 Dabei ist das System wohl nicht zur Gän­ze korrupt. Immer noch kommt bei manchen Ge­richten auch heu­­te vernünftige gutach­ter­­liche Argu­mentation an. Nachdem ich aber schon starke Worte gebrau­che, sage ich gleich da­zu, daß sich diese Zu­stände wohl nicht auf unser Land be­schränken, sie offen­sicht­lich von hoher inter­na­tio­naler Ebe­ne aus­ge­hen. Die Psych­iatrie wird von einigen Leuten eines Welt­ver­bands für Psych­iat­rie be­stimmt. Schon seinem ersten Präsi­den­ten hän­gen schwer­ste Menschen­rechts­­ver­gehen an. Ge­schwol­lene Re­dens­arten voller Un­wahr­haftigkeit habe ich von Psycho-Weltkon­gressen noch im Ohr.
 
Es gibt trotz allem auch ermutigende Zeichen, etwa wenn sich gegen alle Selbst­gerechtigkeit, Schein­hei­ligkeit und Anmaßung auf hohen Ebe­nen von Politik, Wissenschaft, Justiz und Me­dien ein Star-An­­walt wie Dr. Strate kostenlos für Mollath einsetzt. Er wies in der er­wähn­ten Sendung bei Beckmann auch auf die jetzt drohende Gefahr, daß näm­lich das Wie­derauf­nah­mever­fahren und damit die Re­ha­bi­litierung Mol­­­laths noch an Formalitäten scheitern könnte. § 359 StPO gestatte ein Wiederauf­nahme­verfahren bei einem „Verur­teil­ten“. Ob es ei­nem Frei­ge­­spro­che­nen wie Mollath offen steht, muß nich weisen. Sein Fall hat tiefgreifende Män­gel im Rechts­system, genauer im „psycho-justiziellen System“  un­se­res Landes offenbart und birgt möglicherweise noch weitere ungute Über­ra­schungen.
 Und natürlich halte ich so wenig wie alle Psychiater, alle Richter auch nicht alle Medien und nicht alle Journalisten für korrupt. Vielen geht’s halt, wie Hans Well und seine Restgruppe von der Biermösl Blosn in Nürnberg so schön sangen, „ums Rechthaben, um Gerechtigkeit geht’s ihnen nicht“.
 Noch etwas möchte ich hier ansprechen, den banalen, ja „alltäg­li­chen“ Psy­chia­trie­miß­brauch. Die „Psych­iatri­sie­rung“ ist die einfachste und damit häufigste Art und Weise, wie sich der Staat Unlieb­samer, u.a. seiner sonst unkündbaren Beamten ent­ledigen kann. Just deshalb scheint ein bißchen Psy­chiatriemißbrauch vom „Establishment“ gern ge­deckt zu werden. Viele seiner Opfer nehmen es still­schweigend hin, wenn ihnen der Amtsarzt ein psych­iatrisches Eti­kett aufdrückt und sie da­mit dem Streß des Berufs­lebens entzieht. Be­den­­ken Sie, was heute viele un­serer Lehrer an un­seren mul­ti­kul­tu­rel­len Schulen aus­zu­­halten haben. Um den Preis sol­cher Psychiatri­sie­rung können sie sich in die vor­zeitige Pen­sionierung absetzen. Manche aber nehmen doch die Entwür­di­gung und auch die ma­te­ri­ellen Ein­bußen, die damit ver­bunden sind, nicht hin. Sie set­zen sich gegen sie mit gar allen Fasern ihres We­sens und mit gutem Grund zur Wehr. Auch ihnen haben wir beizusehen. Daß der Psychiatrie­miß­brauch weithin akzeptiert, ja als selbstverständlicher Teil des soziales Getriebes genom­men wird, ist wohl auch der Grund, daß die Medien über Jahrzehnte darüber hinweggehen. Es geht dabei aber um nicht we­niger als die Redlichkeit unseres gesamten Staatswesens.

[1]  DIE WELT von 2.6.2008 Warum bayerische Richter immer wieder dieselben Gutachter bestellen
[2]  Erfunden wurde die „Störung“ vom US-Psychoanalytiker A. Stern, der einen (nie belegten) Grenzbereich zwi­schen (erlebnisreaktiven) Neurosen und (konstitutionell verankerten) Psychosen annahm, ausgewalzt dann vom US-Analytiker Kernberg, die Gelehrten so umstrittenen wie ihr Konzept und ihr Begriff. Gleichwohl wur­de letzterer ins amerikanische DSM aufgenommen und von dort trotz nachhaltiger Be­den­­­ken in die Entwürfe zur ICD-10. Die deutschen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben bis heute dazu keine expliziten Kri­terien, keine „klinisch-diagnostischen Leitlinien“ entwickelt.
 [3]  In einem zweieinhalb-seitigen Interview mit Dr. Strate stürzte sich DIE ZEIT vom 22.8.2013 gar auf den „Unterstützerkreis“. So sehr wir und andere von dem, was sich „Unterstützerkreis“ nennt, auf Di­stanz gegangen sind, brachten die­ Unterstützer alle zusammen doch die Kampagne für Mollaths in Gang und bewirkten mit seine Freilassung. Niemand kennen wir, der „Journalisten bedrohte und beschimpf­te.“ Wenn sich DIE ZEIT entrüstet, „gegen die Gerichtsreporterin des Spiegels“ (La­kotta) fände „in In­ternet eine regelrechte Rufmordkampagne statt“, fragen wir zurück: War hat da über die Zeit hin­weg haltlos Rufmord betrieben?
[4] Auch in der Fachgesellschaft rissen sich die Ordinarien die Macht unter den Nagel. Vordem wechselte hier der Vor­sitz zweijährlich zwischen Vertretern der Universität, der Fachkrankenhäuser und der niedergelassenen Nervenärzte. Die­se ließen sich’s gefallen
[5]  Ich etwa hatte hinzunehmen, daß mein Gutachten zu Mollath vom seinerzeitigen Vollstreckungsrichter Kahler als „Parodie“ und von Frau Laskotta  in Spiegel-online als „indiskutabel“ bezeichnet wurde, das Gutachten,, das die Kampagne für Mollath in Gang und ihm schließlich die Freiheit brachte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.