zur Publikation im Netz überarbeitet, gekürzt, ergänzt am 14.6.14
… bei der GEP-Jahresversammlung 2014 haben wir den Bericht von Frau Kuwalewsky gehört, der im letzten November aufgrund eines lausigen, prätentiösen Psychologen-Gutachtens ihre vier kleinen Kinder entzogen und diesen der Tort der Trennung von ihrer Mutter angetan wurden. Derart psychologisch gestützte Familienzerstörungen vordergründig durch Jugendämter und Familiengerichte, oft genug der Weisung des Grundgesetzes zuwider, werden von vielen beklagt.
Auf meinen das Problem streifenden Rechenschaftsbericht hat OSTAin a.D. Gordon-Wolff sich wieder gemeldet. Zur juristischen Durchleuchtung des Falles Mollath hat sie viel Nützliches, zur psychiatrischen leider auch Irreführendes beigetragen. In einer dreiteiligen Folge über „Die Irrwege der Psychiatrie“ griff sie immerhin die Feststellung des BVerG auf, das Fach sei „in der öffentlichen Diskussion in seiner Bedeutung für die Einweisung Mollaths … noch nicht hinreichend gewürdigt“ worden, ein Schwerpunkt auch unserer Klage. Ein Wort von ihr vom 31.5.14 trifft gar obigen Fall K: „Familiengerichte zerstören mehr Leben als Strafrichter.“
Im Vordergrund einschlägigen öffentlichen Interesses steht jetzt natürlich das Wiederaufnahmeverfahren Mollaths, das am 7. Juli beginnt. Da Wolff zu seinem Fall Nützliches beigetragen hat und da kritische Ausführungen zur Psychiatrie durch Außenstehende, sofern nur halbwegs vernünftig, angesichts in ihr nicht selten vorkommender Fehlgriffe eines Aufgreifens immer wert sind – so selten sind sie –, sei auf Wolffs Ausführungen nochmals näher eingegangen.
In ihren „Irrwegen der Psychiatrie“ wiederholte sie Ausführungen Prof. Nedopils im Spiegel 35/13, der da sagte: „2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muß. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachgesellschaft wollte, daß die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen; es gibt sehr viele Autodidakten“.
Die sog. Koryphäen der Gerichtspsychiatrie, Kröber, Pfäfflin, Nedopil etc., haben ihre Interessen, forensische Kompetenz auf einen kleinen Kreis zu beschränken, den sie nach Möglichkeit in Fortbildungsseminaren wie dem kürzlich unter dem Titel „Unser Gustl“ für € 490.- angesetzten indoktrinieren, u.U. abstumpfen können. Und die Fachgesellschaft „will“ natürlich, was die in ihr dominierenden Klinik- und Institutsleiter wollen. Daß die von Nedopil & Co. gepriesene und weiter forcierte “Zertifizierung“ ein Trick ist, sich selbst möglichst unangreifbar zu machen und Kritik, wie sie Kröber und Pfäfflin u.a. von uns vor die Füße gelegt bekamen, in Zukunft auszuschließen, das könnte auch OSTAin a.D. Wolff inzwischen aufgefallen sein (s.u.). Es gibt nun einmal nur eine Psychiatrie, gibt jedenfalls keine spezielle Fachkunde „forensische Psychiatrie“, damit auch keine sachliche Begründung für eine entsprechende „Zertifizierung“ etc. Hinter der Forderung nach einer solchen steckt reiner Berufslobbyismus. Begutachtung wird auch nicht „autodidaktischer“ als Diagnostik und Therapie erlernt und zwar von jedem angehenden Psychiater (wie gut er/sie Begutachtung erlernt hat, erweist sich dann in der Praxis), daß diese allgemein-psychiatrische Befähigung zu Begutachtung auch Mollaths große, ja letzte Chance war, gegen Pfäfflin, das Mißbruchsystem, doch noch aufzukommen.
In o.g. Ausführungen vom 31.5.2014 schrieb Wolff in ihrem Blog zu Nedopil jüngst jedoch: „In diesem vagen Fach, das beliebig geisteswissenschaftlich argumentiert und unbelegt pharmazeutisch behandelt, brillieren zwangsläufig narzißtische Selbstdarsteller. Nedopil gehört gewiß dazu. In einem SZ-Magazin-Interview inszenierte er sich als überlegener Psycho-Trickser, der die Probanden (und Interviewer) nach Belieben dominiert. (….) Es bedarf ja keines neuen Gutachtens mehr, nachdem das BVerfG festgestellt hat, daß bereits die Fortdauerentscheidung von 2011 auf einem nicht nachvollziehbaren Gutachten Pfäfflins von 2011 beruhte. (…). Prof. Pfäfflin geriet ins Schwimmen, als ihn die Verteidigung in der mündlichen Verhandlung vom 19.5.2011 darauf hinwies, daß die bloße Möglichkeit weiterer Straftaten nicht ausreiche, und er daraufhin begründungslos plötzlich eine “hohe Wahrscheinlichkeit” annahm.(…) Es fehlte an einer Auseinandersetzung mit Pfäfflin und seinen Diskrepanzen zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Gutachten. Daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt war – der dürfte bayerischen Gerichten generell fremd sein – kam hinzu. Ich denke, daß Gustl Mollath ohne per se diskriminierende Prozessbeobachtung durch einen Psychiater sein WAV erleben darf …“
Daß genügend Diskrepanzen im Pfäfflinschen Gutachten, dazu Mollaths psychische Gesundheit und Ungefährlichkeit in einem Gegengutachten, meinem, fachärztlich schon aufgezeigt worden sind und dieses auch vom BVerG anerkannt wurde, das übergeht Oberstaatsanwältin a.D. Wolff weiter. Ohne anti-bayerische Spitzen macht sie’s, der brandenburgischen Ministerialbürokratie unter Stolpe (dort 1999-2001 tätig) entwachsen, ohnedies nicht. Ich ging auf sie jetzt aber nochmals ein, weil diese Antwort noch ausstand, weil damit Sachverhalte, Bedingungen der Psycho-Mißbrauchsproblems weiter geklärt werden und weil’s meine Aufgabe ist, über aktuelle Entwicklungen in diesem Spektrum nicht nur die GEP-Mitglieder zu informieren, sondern über sie hinaus alle, die auf ethische Fragen überhaupt ansprechbar sind. Irrtümer, Vorurteile, Fehleinschätzungen zu korrigieren, sind wir ja alle gehalten.
Erfreuliches zum Schluß noch: In Gießen wurde am 14.5.2014 der Linken-Politiker Dennis Stephan von RA Saschenbrecker und Frau Andrea Jacob aus der Psychiatrie freigekämpft, in Bayreuth gleichzeitig dem behinderten Ulvi Kulac nach 12 Jahren Zwangsunterbringung von RA Euler und seiner unermüdlichen Fürsprecherin Gudrun Rödel der Freispruch erkämpft. Großmaulige Falsch-Psychiatrie blieb erneut auf der Strecke. Der Einsatz (auch gegen manche Ablenkung und Schmähung von innen her) lohnt! Im Fall von Frau Kuwalewsky und ihrer vier Kinder erscheint er uns derzeit als vordringlich. Da gibt es leider noch keinen Unterstützerkreis, kein Medieninteresse.
Dr. F. Weinberger, GEP