An Mitglieder und Freunde der GEP sowie des (ehem.) Unterstützerkreises Gustl Mollaths

 zur Publikation im Netz überarbeitet, gekürzt, ergänzt am 14.6.14

… bei der GEP-Jahresversammlung 2014 haben wir den Bericht von Frau Kuwalewsky ge­hört, der im letzten November aufgrund eines lausigen, prätentiösen Psychologen-Gut­ach­tens ihre vier kleinen Kinder entzogen und diesen der Tort der Tren­nung von ihrer Mutter angetan wur­den. Derart psychologisch gestützte Familienzerstörungen vordergründig durch Jugendämter und Familiengerichte, oft genug der Weisung des Grundgesetzes zuwider, werden von vielen beklagt.

Auf meinen das Problem streifenden Rechenschaftsbericht hat OSTAin a.D. Gordon-Wolff sich wieder gemeldet. Zur juristischen Durchleuchtung des Falles Mollath hat sie viel Nützli­ches, zur psychiatrischen leider auch Irreführendes beigetragen. In einer drei­­tei­ligen Folge über „Die Irrwege der Psychiatrie“ griff sie immerhin die Fest­stel­lung des BVerG auf, das Fach sei „in der öf­fent­lichen Diskussion in seiner Be­deu­tung für die Ein­­weisung Mol­laths … noch nicht hin­reichend gewürdigt“ worden, ein Schwerpunkt auch unserer Klage. Ein Wort von ihr vom 31.5.14 trifft gar obi­gen Fall K: „Familiengerichte zerstören mehr Leben als Strafrichter.“

Im Vordergrund einschlägigen öffentlichen Interesses steht jetzt natürlich das Wiederauf­nahme­verfahren Mollaths, das am 7. Juli beginnt. Da Wolff zu seinem Fall Nützliches bei­getragen hat und da kritische Ausführungen zur Psychiatrie durch Außen­stehende, sofern nur halbwegs vernünftig, angesichts in ihr nicht selten vorkommender Fehlgriffe eines Aufgreifens immer wert sind – so selten sind sie –, sei auf Wolffs Ausführungen nochmals näher eingegangen.

In ihren „Irrwegen der Psychiatrie“ wiederholte sie Ausführungen Prof. Nedo­pils im Spie­gel 35/13, der da sagte: „2000 wurde eine Zertifizierung zum fo­rensischen Psych­iater ein­ge­führt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre aus­bilden lassen muß. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachge­sell­schaft wollte, daß die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durch­gesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen; es gibt sehr viele Auto­didakten“.

Die sog. Koryphäen der Gerichtspsych­iatrie, Kröber, Pfäfflin, Nedopil etc., haben ihre Inter­essen, foren­sische Kompetenz auf einen kleinen Kreis zu beschränken, den sie nach Mög­lich­keit in Fort­bild­ungs­se­minaren wie dem kürzlich unter dem Titel „Unser Gustl“ für € 490.- angesetzten in­doktrinieren, u.U. abstumpfen können. Und die Fachgesellschaft „will“ na­tür­lich, was die in ihr dominie­ren­den Klinik- und Institutsleiter wol­len. Daß die von Nedo­pil & Co. geprie­se­ne und weiter forcierte “Zertifizierung“ ein Trick ist, sich selbst mög­lichst un­an­greifbar zu ma­chen und Kritik, wie sie Kröber und Pfäfflin u.a. von uns vor die Füße gelegt bekamen, in Zukunft auszuschließen, das könnte auch OSTAin a.D. Wolff inzwischen aufge­fallen sein (s.u.). Es gibt nun einmal nur eine Psychiatrie, gibt jedenfalls keine spe­zi­elle Fach­kunde „fo­rensische Psychiatrie“, damit auch keine sachliche Be­grün­dung für eine entspre­chen­de „Zer­ti­fizierung“ etc. Hinter der Forderung nach einer solchen steckt reiner Berufs­lob­byismus. Begut­achtung wird auch nicht „auto­didaktischer“ als Dia­gnostik und The­rapie er­lernt und zwar von jedem an­ge­henden Psychiater (wie gut er/sie Begutachtung er­lernt hat, erweist sich dann in der Pra­xis), daß diese allgemein-psychiatrische Befähigung zu Be­gut­ach­tung auch Mollaths große, ja letzte Chance war, gegen Pfäfflin, das Mißbruchsystem, doch noch aufzukommen.

In o.g. Aus­füh­run­gen vom 31.5.2014 schrieb Wolff in ihrem Blog zu Nedopil jüngst jedoch: „In die­sem vagen Fach, das beliebig geisteswissenschaftlich argumentiert und unbelegt phar­ma­zeutisch behandelt, brillieren zwangsläufig narzißtische Selbstdarsteller. Nedopil gehört gewiß dazu. In einem SZ-Magazin-Interview inszenierte er sich als überlegener Psy­cho-Trick­ser, der die Probanden (und Interviewer) nach Belieben dominiert. (….) Es be­darf ja keines neuen Gut­achtens mehr, nachdem das BVerfG festgestellt hat, daß be­reits die Fortdauer­ent­scheidung von 2011 auf einem nicht nachvollziehbaren Gutachten Pfäfflins von 2011 beruhte. (…). Prof. Pfäfflin geriet ins Schwimmen, als ihn die Verteidigung in der mündli­chen Ver­hand­lung vom 19.5.2011 darauf hinwies, daß die bloße Möglichkeit wei­terer Strafta­ten nicht aus­reiche, und er daraufhin begründungslos plötzlich eine “hohe Wahr­schein­­lich­keit” an­nahm.(…) Es fehlte an einer Auseinandersetzung mit Pfäfflin und seinen Dis­krepan­zen zwi­schen dem schrift­lichen und dem mündlichen Gutachten. Daß der Ver­häl­tnis­mäßig­keits­grund­satz verletzt war – der dürfte bayerischen Gerichten generell fremd sein – kam hinzu. Ich den­ke, daß Gustl Mollath ohne per se diskriminierende Prozessbeobachtung durch einen Psych­ia­ter sein WAV erleben darf …“

Daß genügend Diskrepanzen im Pfäfflinschen Gutachten, dazu Mollaths psychische Gesund­heit und Ungefährlichkeit in einem Gegengutachten, meinem, fachärztlich schon aufgezeigt worden sind und dieses auch vom BVerG anerkannt wurde, das übergeht Ober­staats­an­wäl­tin a.D. Wolff weiter. Ohne anti-baye­rische Spitzen macht sie’s, der bran­den­bur­gi­schen Mini­ste­rial­bü­ro­­kra­tie unter Stolpe (dort 1999-2001 tätig) entwachsen, ohne­dies nicht. Ich ging auf sie jetzt aber nochmals ein, weil diese Antwort noch ausstand, weil damit Sach­verhalte, B­e­din­­gun­­gen der Psycho-Mißbrauchsproblems weiter geklärt wer­den und weil’s meine Aufgabe ist, über ak­tuelle Entwicklungen in diesem Spektrum nicht nur die GEP-Mit­glieder zu infor­mie­ren, sondern über sie hinaus alle, die auf ethische Fragen überhaupt ansprechbar sind. Irr­tü­mer, Vorurteile, Fehleinschätzungen zu korrigieren, sind wir ja alle gehalten.

Erfreuliches zum Schluß noch: In Gießen wurde am 14.5.2014 der Linken-Politiker Dennis Stephan von RA Saschenbrecker und Frau Andrea Jacob aus der Psychiatrie freigekämpft, in Bay­reuth gleichzeitig dem behinderten Ulvi Kulac nach 12 Jahren Zwangsunterbringung von RA Euler und seiner unermüdlichen Fürsprecherin Gudrun Rödel der Freispruch erkämpft. Groß­mau­lige Falsch-Psychiatrie blieb erneut auf der Strecke. Der Einsatz (auch gegen man­che Ab­lenkung und Schmähung von innen her) lohnt! Im Fall von Frau Kuwalewsky und ihrer vier Kinder er­scheint er uns derzeit als vordringlich. Da gibt es leider noch keinen Un­terstützerkreis, kein Medieninteresse.

Dr. F. Weinberger, GEP

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.