So sehr das Los, das Gustl Mollath aus Psychiatrie und Justiz ereilt hat, das ganze Land bewegt und die allgemeinen Gazetten füllt, hielten sich seine Ärzte und ärztlichen Journale mit Stellungnahmen doch sehr zurück.
„Die Ärzte und Fachärzte haben wohl keine Zeit oder haben Angst vor der Öffentlichkeit … oder wird etwa zensiert?“, fragte uns der Betreiber der Webseite NürnbergWiki, der uns auf folgenden Beitrag der ÄrzteZeitung vom 14.5.2013 hinwies. Sie und ihr Autor Thomas Müller immerhin wagten sich unter der Überschrift „Lohnender Blick ins Gehirn“ mit einem „Kommentar zu forensischen Gutachten“ doch heraus. Es heißt da:
„Es sind Fälle wie die des Gustl Mollath oder eklatante Fehlurteile wie das zum Lehrer Horst Arnold, die Zweifel am System der forensischen Gutachten säen: Arnold saß Jahre wegen Vergewaltigung im Knast, um später wegen erwiesener Unschuld freigesprochen zu werden.
Der Gutachter hatte dem Unschuldigen attestiert, dass auch in Zukunft Straftaten von ihm zu erwarten seien. Arnold ist inzwischen tot, seine Existenz wurde vernichtet, sein Gutachter darf aber weiterhin über fremde Schicksale entscheiden.
Natürlich sind auch Gutachter Menschen und machen Fehler, doch ein Rechtsstaat sollte alles Erdenkliche tun, um Fehlerquellen zu minimieren, wenn es um das Leben und die Existenz anderer geht, vor allem dann, wenn die Frage nach der Sicherungsverwahrung ansteht…“
Nach ruhigem Beginn faselt die Ärzte-Zeitung dann weiter von „objektiveren Kriterien“, die die Magnetresonanztomographie (MRT) in der Begutachtung leisten könne. De facto leistet sie derzeit dazu gar nichts – für die ÄrzteZeitung gleichwohl einen „lohnenden Blick“. Diese ÄrzteZeitung hat sich immerhin als einzige an das Thema Mollath und damit an das ärztlicher, psychologischer Fehlbegutachtungen herangewagt. Feige genug hielten die entsprechenden Medien im Land sonst breiten Abstand.
Es gibt jedoch ein ärztliches Internet-Forum, in dem Ärzte von der Leber weg reden und so auch an Mollath ihrem Verstand oder Unverstand freien Lauf lassen können: facharzt.de. Dort sind sie unter sich und sprechen damit so wohl leichter. In dieses Forum kommen nur Ärzte nach Registrierung hinein.
Dankenswerterweise eröffnete die Psychiaterin Petra Kutschke dort am 6.5.2013 einen Gesprächsfaden – zurückhaltend, wohl um weiteren Wortmeldungen Raum zu lassen. Auf Fachliteratur gestützt, erklärte sie, vorab den Kollegen das Gedächtnis auffrischend, daß die Gustl Mollath angehängte wahnhafte Störung „eine extrem seltene Erkrankung“ sei, die noch seltener zur stationären Behandlung komme. Außer dem immer selbstbezüglichen Wahn sei der übrige Befund unauffällig. Somit läge „bei einer wahnhaften Störung auch keine Fremdaggressivtät vor“. Die Diagnose selbst verböte also schon eine forensische Unterbringung. Anzumerken bei der Gelegenheit, daß die wahnhafte Störung, die forensisch gern heute verhängt wird, in einigen der dicksten, modernsten psychiatrischen Lehrbücher, wie etwa dem von M. Berger „Psychische Erkrankungen“ von 2004, gar nicht vermerkt ist.
Es gaben zum Thema Mollath jetzt etliche weitere Ärzte ihre Meinungen kund. Hier eine kleine Auswahl der in der Folge publizierten Zuschriften auf facharzt.de, sinnerhaltend gekürzt, das Verhältnis von pro und contra beibehalten.
Prof. Dr. G.E.T. etwa trug Bedenken vor, „ob wir wirklich umfassend informiert sind. Das Thema eignet sich als Philippika gegen ‚die Psychiatrie’… Ich will nicht behaupten, dass keine Fehler passieren und dass auch manchem Unrecht geschieht. Aber ich bleibe skeptisch, ob wir von der Medienmacht nicht manipuliert werden.“ – Trefflich gewiß. Warum nur gerade hier die Skepsis, wo die Medien doch schlichte Fakten darlegen konnten? Wie nur läßt sich aus der medialen Behandlung Mollaths „eine Philippika gegen die Psychiatrie“ ableiten?
Dr. Ch. St.: „Es sind doch die Richter, die Gutachten nach Aktenlage anfordern..“
Dr. V.M.B.: „…Meines Wissens nach hat der Pat. zu Anfang Dinge von sich gegeben, die sich paranoid angehört haben. Später hat er das Gespräch mit den Gutachtern konsequent verweigert. Der Fall ist maximal schlecht gelaufen, aber durchaus nachvollziehbar“. – Der „schwarze Peter“ wird bei dem Untergebrachten, Gedemütigten belassen
Dr. Ch. St. nochmals: „Aber der Richter muss die Qualität des Gutachtens werten und ggf nachfragen. Der Richter ist der Beurteilende.“ – Wenn Unrecht, dann doch nicht ärztliches.
Dr. M.M.B.: „Verhalten von Herrn Mollath nicht nach zu vollziehen. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Presse wirklich alles berichtet. Weiterhin kann ich nicht verstehen, wieso sich Herr Mollath nicht von Dr Leipziger explorieren läßt…. Ein Kollege von mir kennt Herrn Dr. Leipziger von früher und meint, dass er ein sehr gewissenhafter Arzt sei. Ob dieser nicht zum Bauernopfer gemacht wird, um die Fehler der Justiz zu kaschieren?“ No comment.
Dr. A.T.: „Hier haben Justiz und Psychiater total versagt und allen Vorurteilen entsprochen. Da gibt es nicht das Geringste zu beschönigen. Es war eben nicht paranoid, die finanziellen Schiebereien als solche zu bezeichnen sondern es entsprach der Wahrheit. Aber der Kollege (Leipziger) meint wohl, es sei paranoid, sich durch das Aussprechen der Wahrheit in eine solche Lage zu begeben. Auch heute noch werden solche Menschen, die sich nicht um den eigenen Vorteil kümmern, sondern so etwas wie ein Gerechtigkeitsgefühl haben, als paranoid bezeichnet. Nur werden sie halt in den seltensten Fällen wie noch vor über 60 Jahren zwangsuntergebracht.“ – Mitunter kommt auch bei Ärzten Urteilsvermögen noch vor.
B. O. (wohl Facharzt): „Moment mal. Herr Mollath ist nicht verurteilt worden weil er ungeliebte Dinge gesagt hat sondern weil er seine Frau mißhandelt und Reifen zerstochen hat. Zumindest ist ein Gericht zu dieser Überzeugung gekommen. Und wenn er dies als Teil seines Kampfes für Gerechtigkeit sieht, kommt bei mir der Verdacht auf, dass er genau da ist, wo er sein sollte. Davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, das die Seite „www. gustl-for-help.de“ die objektive Informationsquelle ist, die den Fall von allen Seiten beleuchtet.“ – Wieder einer, der es mit der Macht hält.
Darauf hin Prof. Dr. Dr. H. F.: „Einspruch. Ich würde meinen, wenn jemand seine Frau mißhandelt und Reifen zerstochen hat, dann hat das erst einmal nichts mit einem Fall für die Psychiatrie zu tun. Erst wenn solche Vorfälle auf z.B. Grund einer wahnhaften Störung erneut zu erwarten sind, wird der Täter zum Patienten.“ – Der Einspruch eher eine patente Version, etwas zu sagen und doch alles offen zu lassen.
B. O. (nochmals): „Von Wegen. Liebe Kollegen, die Voraussetzung für die Unterbringung in der Forensik ist zunächst einmal die Verurteilung wegen einer Straftat, wie beschrieben. Wird dann festgestellt, das der Betroffene die Schuldhaftigkeit seines Handelns aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung nicht erkennen oder nicht nach dieser Erkenntnis handeln konnte und das eine weitere Gefahr von Ihm ausgeht, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, diese Gefahr abzuwenden. Dies kann eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie sein. Das Vorliegen einer Straftat ist offensichtlich verstanden worden. Die Möglichkeit des Vorliegens einer psychiatrischen Erkrankung wollte ich mit dem Satz: ‚Und wenn er dies als Teil seines Kampfes für Gerechtigkeit sieht, kommt bei mir der Verdacht auf, dass er genau da ist wo er sein sollte’, andeuten. War das wirklich zu subtil? Ob dieser Mensch nun wahnhaft ist und weiterhin gefährlich oder nicht, weis ich auch nicht. Aufgrund der bekannten Fakten halte ich dies aber sehr wohl weiterhin für möglich und habe in diesem Punkt bis zum Beweis des Gegenteils erst mal weiterhin Vertrauen in die Gutachter. Merke: wenn Sie sich von der CIA verfolgt fühlen, können Sie wahnhaft sein, auch wenn sich herausstellt das es die CIA wirklich gibt.“ – Sich unwissend stellen, Wahnhaftes neu zuschieben – von der CIA war bei Mollath keine Rede – und damit Entrechteten nochmals eines anhängen – für manche kein Problem.
Darauf am 15.5. nochmals Petra Kutschke: …. Sie haben recht. Es kann wahnhaft sein, wenn Sie sich von der CIA verfolgt fühlen, auch wenn es diese gibt. Der angebliche Wahn von Herrn Mollath hat aber nichts mit dem Gefühl, sich verfolgt zu fühlen, zu tun. Hier ist jemand, der sich um die Ehefrau sorgt und ihr rät, die Geschäfte in der Schweiz nicht weiter auszuüben. Soll dies ein Verfolgungswahn sein? Haben Sie die letzte Stellungnahme des BKH Bayreuth gelesen? Dort wird Herrn Mollath ein völlig unauffälliger ppB attestiert und dann wird völlig unsubstanziiert von Gefährlichkeit und Wahn gesprochen…
Nochmals dann Prof. Dr. Dr. H. F., diesmal doch eindeutig: „Verantwortlichkeit. Wenn der Gutachter den Eindruck hat, das Gericht erwartet ein bestimmtes Gutachten und er erstellt dies ohne ausreichende Beurteilungsbasis, handelt es sich dann nicht exakt um ein ‚Gefälligkeitsgutachten’? Man sollte nicht den Fehler begehen, sich die Verantwortlichkeiten gegenseitig zuzuschieben, denn genau das führt dann zu der negativen öffentlichen Wahrnehmung der Psychiatrie unter der letztlich auch wir zu leiden haben.“ – Diesmal also korrekt, wenn auch etwas eng nur an Auftrag und Reputation des Faches denkend.
Dr. Th. K.: „Psychiatrie und Medien etc. Meines Erachtens muss hier unterschieden werden zwischen dem, was wirklich alles vorgefallen ist und dem, was und wie Medien berichten. Ein wirklich seriöses Urteil über Herrn Mollath auf der Grundlage der Medienberichte zu treffen, ist sicher noch unsinniger als allein auf der Grundlage von Akten. Die Art und Weise, wie manche Medien darüber berichtet haben, erscheint mir allerdings sehr fragwürdig. Hier wird meiner Meinung nach doch sehr mit der Erinnerung an vergangene, wirklich düstere Zeiten der deutschen Psychiatrie und mit den platten Vorurteilen gegenüber der Psychiatrie überhaupt gespielt. Mal davon abgesehen, dass es eh „in“ ist, auf Ärzten medial einzuprügeln, zumindest in einigen Medien. Leider schadet diese Art der Berichterstattung über Herrn Mollath der Psychiatrie, genauer gesagt, den Kollegen und nicht-ärztlichen Mitarbeitern aus der Psychiatrie. Sie weckt und verstärkt eben Vorurteile und Ängste.“ – Immer wieder der Trick von Tätern und Mitläufern, sich als Opfer zu gerieren, gleich, ob frühere oder heutige Untaten anstehen.
A. B (wohl Facharzt): „Fall Mollath und andere. Im Jahr 2011 wurden in Frankfurt vier engagierte Steuerfahnder von ihrem Dienstherren Finanzminister Weimar, mit Hilfe eines falschen psychiatrischen Gutachtens aus dem Amt gedrängt. Es ging um die Aufdeckung von erheblichen Steuerhinterziehungen in die auch die CDU verwickelt sein sollte. Der Arzt wurde inzwischen wegen seines politisch motivierten Falschgutachtens bestraft. Steuerhinterzieher wurden nicht verfolgt, die Institution Psychiatrie bestätigte wieder einmal Vorurteile, die Opposition schläft. In Bayern genau dasselbe, nur da ist man noch etwas bräsiger.
R. St. (wohl Psychiaterin): „Nicht vorverurteilen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe unter Herrn Dr. Leipziger als Assistenzärztin vor mehreren Jahren gearbeitet. Mir graust es angesichts der Vorverurteilungen dieses Psychiaters in den Medien. Ich selbst habe Herrn Dr. Leipziger als bedachten, kompetenten und integren Menschen kennengelernt, der seinerseits nicht vorverurteilt. Er hat viele forensisch-psychiatrische Gutachten verfasst, so dass er sich viel Erfahrung und Kompetenz erworben hat. Sicher stellt man sich bei einem ’Gustl’ einen netten „Menschen wie Du und Ich“ vor. Da hat ein forensisch-psychiatrischer Gutachter einfach von vornherein schon weniger Sympathiepunkte. Bevor man aber diskutiert, ob der Fall Mollath ein schlechtes Licht auf die Psychiatrie wirft, sollte doch lieber reflektiert werden, wie respektvoll für alle Beteiligten die Berichtserstattung läuft. Als Psychiater sollten wir zumindest dagegen plädieren, dass ein Kollege dermaßen vorverurteilt wird. Herr Dr. Leipziger kann selbst wegen der ärztlichen Schweigepflicht keine Stellung zu der Häme und den Verschwörungstheorien nehmen, er kann nichts korrigieren. Schnell sind dann alle Vorurteile gegen die Psychiatrie wieder da, weil sie nicht gerade gerückt werden. Nebenbei: Immerhin ist davon die Rede, dass Herr Mollath seine Frau gebissen haben soll. Ob ja oder nein, weiß ich nicht, das wird ja in Zukunft nochmals aufgerollt. Ich finde Mordphantasien normal, aber beißen?!?…“ – Nur an offizielle Verlautbarungen halten, wiewohl diese so unglaubwürdig sind, daß selbst eine Staatsanwaltschaft jetzt ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Ansonsten Unwißbarkeit-Unwissenheit vorschützen, in jedem Fall aber den Kollegen schützen. Cornix cornici numquam oculos effodit (Eine Krähe…).
Nochmals Dr. A. T.: Nicht die Medien sind schuld! Ein Psychiater, der einem Patienten ein Wahnsystem bescheinigt, der aber die volle Wahrheit gesagt hat, ist so verbogen, dass ich Angst vor ihm habe. Hoffentlich gerate ich nicht in seine Hände (z.B. weil ich (m)eine Frau gebissen habe). Ein Richter, der seiner Phantasie freien Lauf lässt und ein an Demenz grenzendes Urteil schreibt, kann nicht belangt werden, aber mir graust vor ihm. Dass Juristen auf diese Weise bürgerliche Existenzen vernichten können gab es schon einmal. Zwangsläufig stellen sich die unguten Erinnerungen unserer Elterngeneration ein. Die Medien anzuklagen ist völlig unangebracht, Nur durch den öffentlichen Druck befassen sich die Behörden überhaupt mit dem Fall. Und weil die Bayernwahlen anstehen, besteht überhaupt Hoffnung, dass die Terminsverschleppung bald beendet ist.“
Dr. R. I.: Ihre Psychiater- und Richterangst sollten Sie überwinden und sich statt dessen fragen, ob Sie nicht auch Opfer der Gehirnwäsche der Süddeutschen geworden sind. Sie sind zwar nicht in die Hände eines Psychiaters gefallen, aber, offensichtlich ohne es zu merken, in die eines Journalisten. Für uns Außenstehende des Verfahrens ist es schwer, einen Überblick über die wirkliche Faktenlage zu bekommen. Wir bekommen nur vorgekaute und im Fall der Süddeutschen eindeutig tendenziöse Berichte vorgesetzt. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand gibt es sehr wohl überzeugende Gründe, die psychische Erkrankung und die Gefährlichkeit Mollaths zu bejahen. Wie wäre es, wenn Sie (wie ich) mit Ihrer Meinungsbildung abwarten, bis das Gericht zu einem Urteil kommt bzw. neue Gutachten erstellt wurden? Oder steht Ihre Meinung schon jetzt a priori unkorrigierbar fest? Nebenbei bemerkt kann man trefflich darüber streiten, wie wichtig das Kriterium Richtigkeit für die Definition eines Wahns ist. Ich durfte etliche Alkoholiker mit Eifersuchtswahn behandeln, und es sollte mich nicht wundern, wenn bei diesen speziellen sozialen und partnerschaftlichen Beziehungen der Alkoholiker nicht etliche tatsächlich von ihren Partnerinnen betrogen worden wären. Und bitte hören Sie auf, Ihre Frau zu beißen (außer sie will es so)…
F. G. (Psychiater): … (Es) sind eben eine Menge gravierender Fehler passiert, welche dem Fachgebiet massiven Schaden zugefügt haben und noch zufügen werden….
So das ärztliche Ping-Pong bisher. Die Mehrheit blieb vom Los des Betroffenen unberührt, ignorierte Offenliegendes, überging zwei Mollaths Gesundheit ausweisende Fachgutachten, lastete Unrecht und Versagen dafür anderen, Juristen, den Medien an und war mit der obwaltenden Macht ganz einig. So haben wir die Mehrheit der Kollegen über 40 Jahre unseres Widerstands gegen Psychiatriemißbräuche kennengelernt! Es ist die Mentalität, die die Leipzigers, Kröbers, Pfäfflins trägt. „Immer war deutschem Biedersinn verdächtig, wer sich mit einer befestigten Macht, einem Staatswesen überworfen hatte und immer war hochwillkommen, wer das Ungeheuerliche legitimieren half…“ (Chaim Noll, selbst Opfer eines DDR-Psychiatriemißbrauchs: Nachtgedanken über Deutschland). Die zur Macht Stehenden zögern auch nicht, kritisch Denkende zu Opfern medialer Gehirnwäsche zu erklären und zu „psychiatrisieren“. Zur Genüge traf es auch uns. Einige Ärzte immerhin zeigen sich auch von menschlichem Schicksal berührbar, zeigen Wissen und Gewissen.
Dr. med. Friedrich Weinberger, GEP
Wie gefährlich die Psychiatrie in den Händen von verfassungsfeindlichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 64 Jahren handelnden Richtern und Staatsanwälten ist, zeigen nicht nur Fälle wie der Fall des Herrn Mollath einer ist. Das gesamte Gesetzeswerk „zwangsweise Unterbringung“ entspricht anders lautender Behauptungen ausdrücklich nicht den zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
Da die Bevölkerung sich aber nicht kümmert, haben die ideologiefreien Täter bis heute leichtes Spiel. Den Bürger interessiert nicht die Fülle ungültiger Gesetze, die aus der Zeit des NS-Terrorregimes bis heute als „vorkonstitutionell“ verfassungswidrig Anwendung finden und von Gerichten nicht für ungültig erklärt werden, weil es zweckdienlich ist.
Hier zwei denkwürdige Zitate aus der Schrift „Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit“ des Pschiaters Thomas S. Szasz:
»Das Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit (insanity plea)[2], also die Behauptung eines (meist des Mordes) Angeklagten, er sei für seine Tat strafrechtlich nicht verantwortlich, weil er zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig gewesen sei, ist die älteste und offensichtlichste Form der Medizinalisierung des Rechts.[3] Als formale medizinisch-rechtliche Verfahren sind die Verteidigung mit Unzurechnungsfähigkeit (insanity defense) im Strafprozess und die zivilrechtliche Anordnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen (civil commitment)[4] symmetrische Taktiken: im einen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit[5] dazu benutzt, eine schuldige Person von der Verantwortung für ihr Verbrechen freizusprechen; im anderen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit dazu benutzt, eine unschuldige Person anzuklagen, »auf gefährliche Weise krank« zu sein und sie in einer psychiatrischen Klinik einzusperren. Die Psychiatrie beruht auf diesen beiden Verfahren und würde ohne sie verschwinden.[6]«
»Was (…) zählte, war nicht die Wahrheit, sondern die Ehre einer Psychiatrie, die sich der Scharlatanerie schuldig gemacht hat. (…) Die Kommentare (…) zeigen deutlich, dass Psychiater, wie andere Despoten auch, keinen Widerspruch dulden. Wenn die Person, die ihnen widerspricht, ein Psychiatriepatient ist, dann bestrafen sie ihn mit immer erniedrigenderen Diagnosen und zerstörerischeren Behandlungen. Wenn die Person ein Kollege ist, der im Gerichtssaal aussagt, wo er vor einer unmittelbaren Vergeltung geschützt ist, dann bestrafen sie ihn mit Verleumdungen und damit, sein Verhalten als ›unprofessionell‹ und ›schädlich für Patienten‹ zu bezeichnen.« Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007
Und zum guten Schluss sei hier noch etwas zu den Ärzten gesagt, die sich seit 64 Jahren einem verfassungswidrigen Kammerzwang unterwerfen, obwohl es diesen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 9 GG nicht geben kann, geschweige denn darf.
Nelson Mandela sagte mal, man muss selbst frei sein, um andere zu befreien.
Warum eigentlich leisten deutsche Ärzte nicht den hippokratischen Eid bzw. auf die Genfer Deklaration, wie anderswo üblich ist? Dann wäre jedoch doch Schluss mit den menschenverachtenden Versuchen der bundesdeutschen Medizin, die hier durchaus an das angeknüpft hat, was einst Mengele schon tat, nämlich Menschen missbrauchen.
Nicht einmal die Bundesärzteordnung entspricht den zwingenden grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschriften. § 13 der Bundesärzteordnung lösst das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG aus und zwar zwingend, denn dort steht im Satz 2 das Wort „muss“. Haftstrafen sind Einschränkungen des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, Freiheit und Unverletzlichkeit der Person. Die Bundesärzteordnung ist daher ungültig. Doch wen interessiert das schon?
Die Würde des Menschen ist gemäß Art. 1 Abs. 1 GG unantastbar. Jeder Mediziner, der im Auftrage des Staates Menschen begutachtet, um sie z.B. gemäߧ 20 oder 21 StGB i.V.m. § 63 StGB unterbringen zu lassen, ist Garant gemäß § 13 StGB und gemäß Art. 1 Abs. 3 GG, denn die unverletzlichen Grundrechte auch eines angeblich Geisteskranken wirken gegen die drei Gewalten unmittelbar. Doch welcher Mediziner hat da ausreichende Kenntnisse im Verfassungsrecht, trotzdem machen sie sich seit Jahrzehnten zu willfährigen Werkzeugen von selbst das Grundgesetz bekämpfenden „Schwarzkitteln“ ohne deren verfassungsrechtliche Qualifikation zu hinterfragen.
Seit 1950 werden auf deutschen Richterbänken nämlich entgegen Art. 97 GG und seit 1953 auch gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK sog. „Nicht-Richter“ in Gestalt von Richtern auf Probe verfassungs- und konventionswidrig zur Rechtsprechung herangezogen, obwohl Beamte der zweiten Gewalt nicht Richter spielen dürfen. Die Folge ist, dass solche Entscheidungen nichtig sind. Nichtig sind aber auch alle Entscheidungen eines Gerichtes, in dessen Geschäftsverteilungsplan sog. Richter auf Probe mit richterlichen Dienstgeschäften verfassungs- und konventionswidrig betraut sind, denn der gesamte GVP ist ungültig. Die Täter wissen es und tun es weiter, denn die Bevölkerung ahnt nichts davon und die Presse schweigt es tot, trotz erdrückender Beweise.
Meiner Ansicht nach ist Dr. Leipziger Opfer seiner kollegialen Gutmütigkeit und einer Intrige geworden, aus der er ohne völligen Gesichtsverlust nicht mehr herauskommt. Warum? Weil Dr. Leipziger von Dr. Woerthmüller in meinen Augen missbraucht wurde. Das erste „Dokument“, welches bei Herrn Mollath einen „Wahn“ nahelegt und eine Begutachtung empfiehlt, kam aus der Klinik von Dr. Michael Woerthmüller! (Siehe: 2003-09-23 – Fax des Rechtsanwalts der Ehefrau, Dr. Woertge, an das Amtsgericht mit einer Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach, Klinikum am Europakanal, Erlangen, der Ehemann leide „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. Die Diagnose beruht alleinig auf Angaben der Ehefrau Mollath.)
Ich mache mal folgendes Szenario auf, rein hypothetisch also: Ein Dr. W. läßt sich in Schwarzgeldgeschäfte ein. Diese drohen von GM angezeigt zu werden. Die Ex-Frau von Herrn Mollath bekommt es mit der Angst und dadurch natürlich auch die Schwarzgeldschieber. Was tun? Nun, Der Dr. W. kann helfen. Er schickt die Ex-Frau Mollath in seine Klinik nach Erlangen (oder glaubt jemand an Zufall, dass Frau Mollath gerade dort vorsprach?) und läßt eine Mitarbeiterin (Dr. Krach) mit Frau Mollath ein Gespräch führen, mit dem Ziel, mögliche psychische Störiungen zu evaluieren. Ergebnis ist oben genanntes „Empfehlungsschreiben“. Nun war es weiterhin wohl so geplant, dass Dr. W. selbst ein Gutachten erstellt, welches den „Wahn“ bestätigt. damit der Richter Brixner (dem Dr. W. ebenfalls nicht unbekannt und laut Schöffe in einer Verhandlungspause auch noch im Richterzimmer des Brixner!) Herrn Mollath „frei“sprechen und wegsperren kann. Dass auch Brixner mitzieht, dafür hat der damalige Liebhaber von Frau Mollath und HVB-Manager, der ein Sportfreund von Brixner ist, gesorgt. Auch er war am Verhandlungstag nachweislich anwesend! Soweit der Plan. Es handelt sich dabei übrigens nicht um eine Verschwörung, sondern, bitte auf die Wortwahl achten, eine Intrige!
Nun passiert etwas Unvorhergesehenes. Dr. Woerthmüller muss sich für befangen erklären! Was nun? Dr. Woerthmüller kommt auf seinen Kollegen Dr. Leipziger. Er bittet ihn um die Übernahme eines „klaren Falles von Wahn“, es existiert schon ein Schreiben, welches einen solchen nahelegt. Er selbst sei auch davon überzeugt und er bittet Dr. Leipziger um den Gefallen, den Gutachtenauftrag zu übernehmen. Dr. W. würde ihn gerne dem Ricter Brixner empfehlen. Dr. leipziger freut sich, seinem Kollegen einen so einfachen Gefallen tun zu können und es springt ja auch noch ein Honorar dabei raus. Also tut er Dr. W. den Gefallen gerne. Also empfiehlt Dr. W. Dr. L. dem Richter Brixner, der ihn auch gerne als Gutachter nimmt. Nun liegen dem Dr. Leipziger die Aussagen vom Kollegen Dr. W. vor und das Schreiben von Dr. Krach aus demselben Hause sozusagen. Zudem wird aus dem Zusammenhang schenll klar, wo die Reise für Herrn Mollath hinführen soll und Zweifel sind nicht gewünscht. Er macht sich die Arbeit nicht schwerer als nötig und bestätigt Dr. Ws Überzeugung, die ja auch in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft (Prügel und Reifenstechereien) ihre Bestätigung finden. Wo soll das Problem sein? Zack, schon steht das Gutachten.
Ist dieses Szenario so abwegig? Von Verschwörung keine Spur! Nur eine kleine Intrige von ein paar wenigen Personen, die ungeahnte Folgen für so viele hatte! Und jeder will aus der Sache raus, ohne das Gesicht (sprich: die Karriere) zu verlieren!
Meiner Ansicht nach ist der Dr. Leipziger der Hauptschuldige an diesem Justizskandal. Schließlich hat er ein Gutachten verfaßt, daß derart widersprüchlich und grob fehlerhaft war, daß es für jeden einigermaßen informierten auf den ersten Blick erkennbar sein müßte. Ich kann mir keine Fallkonstellation vorstellen, in der solche Widersprüchlichkeiten und Fehler nur fahrlässig hätten entstehen können und unterstelle deshalb dem Kollegen Vorsatz und böse Absicht.
Zwangspsychiatrie gäbe es nicht ohne hilfswillige Vollstrecker mit ärztlicher Approbation und diesen müssen wir im Interesse der Allgemeinheit das Handwerk legen.
mit freundlichen, solidarischen Grüßen
Dr. med Ralf Cüppers
Es folgt mein Beitrag für die „Junge Welt“ vom 20.6.2013
Kaum glaubhaft
– Zu jW vom 13. Juni: »›Spinner‹ im Landtag«
Um zu erkennen, daß das Gutachten über Herrn Mollath von vorneherein grob fehlerhaft war und damit auch seine Zwangspsychiatrisierung von vorneherein menschenrechtswidrig, hätte es gar nicht des Beweises bedurft, daß Schwarzgeldgeschäfte und Steuerdelikte Realität waren. Denn das entsprechende Kriterium für das Vorliegen der Psychose ist nach dem »ICD-10« der Weltgesundheitsorganisation wie folgt definiert: »anhaltender kulturell unangemessener, bizarrer und völlig unrealistischer Wahn, wie der, das Wetter kontrollieren zu können oder mit Außerirdischen in Verbindung zu stehen.« Egal welchem Menschen ein Finanzdelikt vorzuwerfen, kann im Kapitalismus niemals »völlig unrealistisch« sein. Da es kaum glaubhaft ist, daß ein Herr Leipziger Gutachter wird, ohne die Kriterien zu kennen, nach denen er begutachten müßte, liegt die Vermutung nahe, daß Herr Leipziger dem Herrn Mollath unter Mißbrauch seines Amtes und seiner Approbation als Arzt vorsätzlich Schaden zufügte.
Dr. med. Ralf Cüppers, per E-Mail
Wenn man sich die Wortprotokolle bei Strate ansieht, dann würde ich von der Psychiater- Rige am ehesten Dr. Michael Woerthmüller für den eigentlichen „Intrigenmitschuldigen“ halten. Er hat seinem Nachbar Roggenmüller(?) offenbar erklärt, wie man jemanden, der an einer psychiatrischen Störung leidet, einweisen kann und war somit einer der Strippenzieher. Ob bewusst oder unbewusst in die Sache verstrickt, ließe sich nur klären, wenn man alle Beteiligten (Nachbar, M und P. Maske etc.) an einen Tisch bekäme…Woerthmüllers Befangenheitserklärung ist jedenfalls äußerst seltsam, denn er kannte Mollath bis auf die Begegnung vor seinem Haus nicht.Befangenheit sähe für mich anders aus…
Und auch das Verhalten des Richters Brixen der unter einer vollständigen Amnesie leiden will und sich GAR NICHT an Mollath erinnert und den Fall überhaupt nicht vor Augen hat…Strate hat ja sehr klug nachgefragt, warum der Fall Mollath für 10 Tage überhaupt nicht im Verfahren schien und dann bei Brixen landete…
Leipziger und alle folgenden Psychiater waren quasi willige Vollstrecker und unterlagen einem system-immanenten Zwang…Oder auch Zwangsdenken: Was möchte das Gericht von mir für eine Diagnose haben? Funktioniert nun leider oft auf diese Weise…
Die letzten Stellungnahmen von Dr. Leipzigers Irrenhaus aus der Zeit vor der letzten Anhörung im April 2013, die bei http://www.strate.net veröffentlicht sind und inhaltlich ziemlich grenzwertig und absurd erscheinen, sind letztlich von der Angst Leipzigers und seiner Mitläufer bestimmt, dass Leipziger im Fall eines verpfuschten Einweisungsgutachtens erheblichen Schadenersatzforderungen ausgesetzt sein dürfte. Medizinische Gutachter sind wie andere Gutachter im Fall falscher Gutachten ggf. schadenersatzpflichtig, und folglich haften selbstverständlich auch Gutachter aus dem Bereich der Psychiatrie, wenn sie mit einem Pfuschgutachten Bürger jahrelang in einem derartigen Irrenhaus internieren lassen wie in Leipzigers Anstalt, dem internierten Bürger auf Schaderersatz und ggf. auch auf Schmerzensgeld. Das hat wohl inzwischen auch Leipziger gerafft. Deswegen verteidigt er mit immer absurderen Stellungnahmen den in seinem laut Prof. Dr. Dieckhöfer wissenschaftlich unhaltbaren Einweisungsgutachten behaupteten Wahn Mollaths. Dass die Bezirksregierung inzwischen laut Medienberichten Leipziger verteidigt, hängt wohl auch mit diesem immer offensichtlicher werdenden Haftungsproblem zusammen.
Sehr geehrter Herr Kollege Weinberger,
die StVK Bayreuth hat dem ärztlichen Gutachter aufgegeben,
[quote]Entsprechend der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-
Furth vom 24.04.2013 möge arbeitshypothetlsch nach wie vor davon ausgegangen
werden, dass die Anlasstaten so wie Sie in dem Urteil des Landgerichts Nürmberg-Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben.[/quote]
Ist dies überhaupt erlaubt und rechtens, denn es präjudiziert doch den Gutachter und macht ihn voreingenommen?
Gerade angesichts der neuen Erkenntnisse im Fall Mollath sind doch die Anlasstaten sehr fragwürdig geworden.
Besten Dank für Ihre Antwort
Dr. med. Thomas Franken
Danke, Herr Kollege, für Ihre Äußerung. Natürlich erscheint mir das Ansinnen der Kammer genauso unerhört und rechtswidrig wie offensichtlich auch Ihnen. Nur kümmert das unsere Justiz einen feuchten Kehricht. Und leider läßt es hierzulande auch die meisten unserer Kollegen kalt (s. „Akutelle Stellungnahmen“: „Ärztliche Meinungen zu Mollath“). Das „System“ hat so viele von uns dumm und träge gemacht. Um so mehr freue ich mich über Ihre Anfrage aus der Schweiz.
Besten Gruß F. Weinberger