Der Fall Andrea Kuwalewsky und ihrer vier Kinder

 Wie rasch, wie spielend mittels dürftiger psychiatrischer Gutachten die Grundrechte rechtschaffener Bürger/innen aufgehoben werden, das zeigte vielen insbesondere der Fall Gustl Mollath. Einige unserer Medien brachten ihn in die Öffentlichkeit und gaben so den Anstoß zu dem jetzt stattfindenden Wiederaufnahmeverfahren. Daß psychologische Gutachten nicht selten ähnlich zerstörerisch wirken, wird weithin verdrängt. Der Staat, die Mächtigen nützen die „Psycho-Fächer“, die Bürger/innen klein zu halten. In RB 2/12 legten wir kurz den Fall A. D. dar. Im Folgenden sei anhand von Auszügen aus einem von uns (W) erstellten Gutachten ein weiterer Fall vorgestellt, natürlich mit Zustimmung der Betroffenen. Wenn das Folgende ein Plädoyer für eine Mutter ist, sei vorausgeschickt, daß nach den uns zugehenden (und überprüften) Berichten Väter von Ämtern und Gerichten und deren „Sachverständigen“ nicht seltener und nicht minder entrechtet und zermürbt werden.

Frau Andrea Kuwalewsky wurden am 13.11.2013 ihre vier Kinder im Alter von 12 bis 5 Jahren ent­zogen und in ein Kinderheim gesteckt. Zugrunde liegt dem der Verdacht der Diplom-Psy­cho­­­­­­login S. auf das Vorliegen einer psychi­schen Störung, genauer einer Borderline-Störung, aus der an­geblich eine Einschränkung ihrer Erziehungsfähigkeit und eine Kindeswohlgefährdung resultierten.

Probandin wuchs mit drei (Halb-)Geschwistern in einem insgesamt harmonischen Elternhaus auf, in 2. Ehe ihrer Mutter. Zu ihnen allen habe sie ein herzliches Verhältnis, was ihr auch das Standhalten in all die Belastun­gen der jüngeren Zeit erleichterte und ihr bei der Versorgung der Kinder zugute kam.

Nach Besuch von Grund- und Realschule war Frau K. ein Jahr lang in den USA bei ihrer (Halb)-Schwester Diana (mit College-Besuch). Danach begann sie die Ausbildung zum Verwaltungsdienst, wechselte 1997 zur Kriminalpolizei, ist dort seit ihrem 27. Lebensjahr auf Le­bens­­zeit verbe­am­tet, bei einer ¾-Arbeitszeit­rege­lung in der Spurensicherung alleinverantwortlich in Neustadt a.d. Weinstraße tätig. Sie schät­zt das gute Arbeitsklima, die Kollegialität an ihre Dienststelle.

Im Jahr 2000 lernte sie Ihren (jetzt geschiedenen) Ehemann A. J. ken­nen, einen gelernten Industriekaufmann. 2001 kam Sohn Maximilian zur Welt. Sie wohnten erst gemeinsam bei ihren Eltern. 2002 kauften sie ein eigenes Haus. 2003 war Heirat. 2004 wurde Sohn Benjamin geboren, 2005 Johanna. Vermehrt kam es zwischendurch zu Aus­einandersetzungen, auch Tätlichkeiten, meist wegen des Fremdgehens des Mannes. Sie habe ihn verbal wohl auch provoziert. Am 15.5.2008 kam Sohn Tillmann zur Welt.

Sie alle seien „Tiernarren“. Im Haus mit großem Garten (1.600 qm) halten sie zwei Hunde. Zeitweilig hatten sie vor Tötung (in Spanien) gerettete Pflegehunde, also an die acht Hunde im Haus. Auch seien zwei Katzen bei ihnen. Alle könnten im Sommer über die offene Veranda ein- und ausgehen /-laufen. Im Haus sei es aber sauber. Sie sauge dreimal täglich im Parterre den Bocen und wische anschließend feucht auf. Sie stehe früh um 4 Uhr auf, gehe gegen 22 Uhr (30) schlafen, mitunter auch später, um all ihre Aufgaben zu bewältigen.

 Bis etwa 2004 und später war der Mann auch nach und zwischen Perioden böser Auseinandersetzungen samt Tätlichkeiten ein guter Ehemann und Vater. In den Jahren 2009 bis 11 erlitt sie infolge Schlägen einen Rip­pen­bruch, einen gebrochenen Daumen etc. – bei Gericht bekannt.

 Die Auseinandersetzungen nahmen zu. Schließlich kam es im Januar 2011 zur Trennung. Die Alleinverantwortung für die Kinder blieb bei ihr. Der Mann schaltete im August 2011 das Jugend­­amt ein. Sie und die Kinder hätten von den meisten vom Amt geschickten „Familien­helfer/inne/n“ mehr Kontrolle, ja Anmaßung, mehr Ärger also als Hilfe erfahren. Diese „Helfer“ bevormundeten, ja tyrannisierten sie, brachten hintergründig oft die Drohung vor, wenn sie sich nicht füge, würden ihr die Kinder genommen. Von Beruf Sozialarbeiter, Sozialpädagogen (meist auf der Basis von Hauptschulabschlüssen) stellen sie über sie und die Kin­der (Verdachts-)Diagnosen, empfahlen Therapien (Psychotherapie) und bestimmten deren Maß. Sie habe 2013 ihren ganzen Jahresurlaub verbraucht, um an einzelnen Tagen den angemeldeten SPFHs zur Verfügung stehen zu können. Diese erschienen 2-3 mal in der Woche, für sie wie die Kinder oft „penetrant, nervig, erdrückend“. Wenn sie nicht zu den vereinbarten Terminen präsent sei, bekomme sie, sagten sie, „Negativeinträge.

2012 war Scheidung. Die Unterhaltszahlung des Mannes blieben trotz gerichtlicher Festsetzung aus. Geld war oft der Konfliktstoff, zunehmend dann das Sorgerecht für die Kinder. Von den JA-Mitarbeiter/innen bestärkt, klagte der Mann.

Beim ersten Anhörungstermin (Juni 2013) berichteten die Kinder von erlebter, massiver Gewalt seitens ihres Vaters. Auf Beschluß des Gerichts hinbliebensie bei ihrer Mutter. Der Vater erhielt zwei­wöchiges Besuchsrecht. Das Ge­richt verfügte weiters aber die Begutachtung aller Betroffenen durch die Gerichts­psycho­login Dipl.Psych. S., die sich im Herbst 2013 alle Familienmitglieder vornahm. Am 4.11.2013 nach Eingang des Gutachtens verfügte das Gericht die Inobhutnahme der Kinder.

Am 13.11.2013 wurden diese früh gegen 8 Uhr ohne jede Vorbereitung von vier Mit­ar­beitern des Jugendamtes, zwei Bezirksdienstpolizisten und einem Gerichtsvollzieher aus der Schule bzw. dem Kindergarten abgeholt und in das Katholische Kinderdorf Maria Regina in Silz gebracht, über 50 km von der Mutter entfernt.

Zwei Tage vorher wurde deren polizeiliche Dienststelle informiert, daß sie zum Zeitpunkt der geplanten Kindsentziehung in ihrem Büro festgehalten werde, wie es dann auch geschah. JA-Mit­arbeiter redeten ihr vor ihren Kollegen etc. drei Stunden lang zu, doch in eine psychiatrische Klinik zu gehen. Eine Schweigepflicht kennt man in Ämter anscheinend nicht. Erst als die Polizeiamtspsychiaterin hinzukam und die Notwendigkeit für ein Einweisung negierte, wurde der dreistündige Freiheitsentzug aufgehoben.

Beim nächsten Gerichtstermin am 10.12.13 trug die Gutachterin Dipl.Psych. S. Kernsätze ihres Gutachtens vor. Sie äußerte Verdacht auf das Vorliegen einer psy­chischen Störung, genauer eines Borderline-Syndroms und empfahl eine stationäre Beob­achtung in der psychiatrischen Klinik, am be­sten in der Psychiatrischen Universitätsklinik Mainz oder im Zentralinstitut für psychische Gesundheit Mannheim.

 Der Familienrichter am AG übertrug das Sorgerecht und die Aufenthaltsbestimmung für die Kinder jetzt auf das Jugendamt und drohte der Frau, wenn sie die Empfehlung der Psy­chologin zur stationären psychiatrischen Untersuchung und 2-wö­chigen Therapie nicht annehme: „Sie sehen ihre Kinder nie wieder“. Notgedrungen willigte sie ein, bekam aber, als sie bei 16 ein­schlägigen Kliniken unter Nennung der Umstände um Aufnahme ansuchte, nir­gends eine Zusage. Auch ihre private Krankenversicherung verweigerte die Kostenübernahme für einen Klinikaufenthalt, da keine Krankheit vorliege.

 Beim Schöffengericht, bei dem Klage der Probandin wegen o.g. Tätlichkeiten des Ex-Mannes anhängig ist, war ein Termin für den 25.2.14 angesetzt. Er wurde aber auf die Eingabe seines Anwalts verschoben, weil jetzt ein Psychologisches Gutachten (aus einem familienrechtliches, nicht-öffentlichen Verfahren, das Gutachen von Frau S.!) besage, das sie, Probandin, krank sei.

Bei einer Anhörung am Familiengericht am 27.1.2014 äußerten sich die Kinder, insbesondere die drei älteren, nach der vorgelegten Niederschrift in geradezu herzinniglicher Weise über­einstimmend, daß sie unter der Trennung von ihrer Mutter arg litten und so rasch wie möglich zu ihr zurück möchten.

Die Kinder gesehen habe sie nach der Inobhutnahme im Heim erstmals am 22.11. 2013, dann am 21.12.2013 und am 17.01.2014. Sie konnte die Kinder an Weihnachten nicht sehen, auch nicht an Ostern. Sie durfte auch bei Benjamins 10. Geburtstag am 2.4. 2014 nicht anwesend sein. Im Kinderheim habe sie die Kinder nur zweimal besuchen können. Sie habe dort jetzt Hausverbot, vermutlich weil sie wegen der Körperverletzungen nachfragte, von denen die Kinder jetzt noch Spuren zeigten.

Max sei von Anfang bis Ende Dezember über Suiziddrohungen – er wollte ohne Mama nicht mehr leben; er randalierte und verweigerte mehrere Tage lang das Es­sen – in die geschlossene Ab­teilung der Kinderpsychiatrie von Klingenmünster verbracht worden, ohne daß dazu ein richterlicher Beschluß vorlag.

Die Kinder seien im Heim in verschiedenen Häusern untergebracht. Sie sehen sich oft tagelang nicht. Sie würden, so Probandin, nicht nur ihr, sondern auch sich unter einander systematisch entfremdet. Sie wisse, wie sehr die Kinder – sie sagten es ihr ja eindringlich oft genug – unter der Trennung litten. Sie habe den Eindruck, daß sie systematisch seelisch zermürbt werden sol­len.

Bei der Psychiatrischen Untersuchung konnte ich an der Probandin nichts aus der Norm menschlichen Denken und Fühlens, Agierens und Reagierens Abweichendes konstatieren. Sie war bei klarer Bewußtseinslage, erfaßte und beantwortete die an sie ge­stellten Fragen rasch und treffsicher, zeigte flüssigen, logischen Gedankenablauf, bot keine Hinweise auf Sinnes­täu­schun­gen oder wahnhafte Verkennungen. Was sie an Mißhelligkeiten mit Ex-Mann, Mitarbeitern des Jugendamts und Lehrerinnen berichtete, bewegte sich im gut Nachvollziehbaren, Ein­fühlbaren. Sie war von der Sorge um ihre Kinder bestimmt, die Affektlage durch die Erlebnisse mit dem Kinds­vater, mit Gericht und Jugendamt etc. beküm­mert, herabgestimmt, der Affektlage dabei aber doch auslenkbar und schwingungs­fähig, nicht eigentlich depressiv. Sie legte die ge­schilderten Auseinandersetzungen nüchtern und geord­net dar. Was sie von ihren weiteren mitmenschlichen Beziehungen zu ihrer Ursprungs­familie, aber auch ihren Arbeitskollegen und Vorgesetzen berichtete, ließ bei ihr eine sozial wohl angepaßte, anpassungsfähige und im Grund ausgeglichene Persönlichkeitsstruktur erkennen. Es fanden sich bei Frau K. keine Zeichen einer Neigung zu Fehlreaktionen, die für sie selbst oder für andere be­droh­lich sein oder werden könnten. Suizidabsichten wies sie von sich. Vor einer Suizid-Gefahr schützt Frau K. schon ihr Kampf um ihre Kinder, die sie schnellst­möglich zu sich nach Hause holen möchte. Auch waren aus ihrer Vorgeschichte keine Hinweise für eine Neigung zu Selbst­be­schä­­di­gun­gen zu eruieren, die den Verdacht etwa auf ein Bor­derline-Stö­rung (das angebliche Hauptkriterium dieser „Störung“) o.ä. näher begründen würden. Auch aus der Anamnese ließen sich keinerlei Hinweise für eine „emotional instabile Per­sönlichkeits­störung“ ableiten. Im Gegenteil wirkt die Probandin nach ihrer ganzen privaten wie beruflichen Entwicklung als gefestigte Persönlichkeit.

Besagte Herabstimmung war einfühlbar abzuleiten aus den belastenden Erlebnissen der letzten Jahre, den wiederkehrenden tätlichen wie seelischen Angriffen des Mannes, den kränkenden Einschränkungen, Demütigungen von Amtsmitarbeiter/­ inne/n und schließlich der Entziehung der Kinder und dem Tort, sie in der Entfernung leiden zu sehen. All das aber greift den Kern der grundsätzlich gegebenen seelischen Stabilität dieser Frau zum Glück (noch) nicht an.

Ein Psychologe, PD Dr. W. L., hatte vor mir das Gutachten seiner Kollegin S. nach den Kriterien der Psychologie schon geprüft und es zerpflückt. Der Sachverständigen Dipl.Psych. S. sei es, so Dr. L. zusammen­fassend, „auf relevanten diagnostischen Ebenen (insbesondere Testdiagnostik, Beobachtungs- und Explorationsmethoden) keineswegs auch nur annähernd hinreichend gelungen, eine wissen­schaftlich fundierte Expertise vorzulegen, die als Basis für eine … gerichtliche Entscheidung mit enormer Tragweise für alle Beteiligten dienen kann.“ Auf einen ähnlichen Verriß lief ein von mir erstelltes Gutachten hinaus. Das Gegengutachten des Psychologen wie auch mein Gegengutachten wurden vom Familienrichter verworfen.

Dipl.Psych. S. begründete die behauptete „Erziehungsunfähigkeit“ von Frau K. mit der „sehr wahrscheinlichen psychiatrischen Erkrankung“ und erhob unter diesem de facto völlig unbegründeten „Verdacht“ die schwerwiegende und, wenn realisiert, die Karriere der Polizeibeamtin, u.a. der Haupternährerin von vier Kindern, mit einem Schlag ruinierende Forderung nach einer stationären Untersuchung und Behandlung. Familienrichter Dr. F. am 22.5.14 jedoch: „Die Sachverständige ist dem Gericht als erfahrene Gutachterin … bekannt“. Es (das Gericht) „schließt sich den überzeugenden, in sich widerspruchfreien und im Rahmen gerichtlicher Nachprüfbarkeit nicht zu beanstandenden Ausführungen der Sachverständigen an.

Um weiter zu verdeutlichen, welch insignifikante, als wissenschaftlich nur aufgemotzte „Allerweltsfeststellungen“ Psychologie (und Psychiatrie!) heute nicht selten als Wissenschaft ausgeben, sie gegen unbescholtene, normal tickende, brave, tüchtige Mitbürger und –bürgerinnen ausspielen und ihnen und den Ihren so Gesundheit, Glück und Lebensfreude rauben, muß ich auf besagtes Gutachten der Dipl.Psych. S. näher einzugehen.

Schon mit den ersten Worten ihres Gutachtens bezog sie Partei. Sie führte von Anfang weg die Vorwürfe des Ex-Mannes gegen die Probandin an, mehr oder minder sie bekräftigend etwa, sie (Probandin) habe „Umgangstermine mit dem Vater“ „behindert“. Die Kinder drohten von ihr „physisch und psychisch vernachlässigt zu werden“. „Die Arbeit mit der Mutter und dem Jugendamt“ sei „von Kontaktabbrüchen gekennzeichnet“. Die von ihr aufgenommene „Trau­matherapie“ sei … „nicht ausreichend“, „die Förderung der Kinder … oberflächlich.

Dabei bezieht sich die Psychologin weithin aufs Hörensagen, auf mehr oder minder qualifizierte Aussagen anderer, etwa auf die „Einschätzung der Familienhelfer“ (SPFH – Sozial-päda­gogische Familienhelfer“), die u.a. von „emotionalem und seelischem Mißbrauch“ durch die Mutter sprachen. Wiewohl anderslautende Fremdbeobachtungen vorliegen, kolportiert Dipl.Psych. S. von diesen SPFHs „An­sätze von Vernachlässigung in Kleidung und Körperhygiene der Kinder“, führt dazu viele in sich uncharakteristische Begebenheiten eines Familienalltags dazu an und tut, als ge­he für jedermann /-frau, zumindest Fachkundige, „Einsichtige“ das Krankhafte an den Objekten ihrer „Beobachtungen“, an Mutter und den vier Kindern, klar hervor, dazu die hohe wissenschaftliche Qualität ihrer Expertise.

Der Eindruck entsteht, daß die verschiedenen, vom Ex über das Jugendamt ins Spiel ge­brach­ten Betreuer, meist alleinstehende, kinderlose „Pseudo-Experten“, bis hin letztlich zu der Gutachterin sich in ihren Negativ-Eindrücken über Probandin gegenseitig hochschaukelten. Einer der „SPFHs“ erkannte die Psychologin eine „über 10jährigen Berufserfahrung in der Sozialpsychiatrie“ zu – wer immer im Visiten-Troß einer psychiatrischen Klinik mitmarschierte, beansprucht heute „sozialpsychiatrische Erfahrung“ und bekommt sie zugessprochen. Die SPFH riet der Probandin „unbedingt zu seiner psychodiagnostischen Abklärung“, „signalisierte, sie als psychiatrisch (stationär) behandlungsbedürftig zu sehen“, wie es die Psychologin dann in ihr Gutachten und der Familienrichter in seinen Beschluß packten.

Ihr „fachpsychologisches Gutachten“ reichte Frau Dipl.Psych. S. am 29.10.2013 beim Amtsgericht Neustand / W., Familiengericht, ein mit der Erklärung, Frau K. sei „aufgrund ihrer unverschul­de­ten psychischen Instabilität in ihrer Erziehungsfähigkeit bedeutsam einge­schränkt“, genauer „aufgrund einer sehr wahrscheinlich psychischen Erkrankung“. Diese präzisierte sie als „Verdacht auf eine Borderline-Störung“. Diese Diagnose, eine reine, haltlose Psychoanalytiker-Er­fin­dung, steht zwar in der ICD-10 unter F 60.31, wird insbesondere von Psychologen gerne ausgespielt (s.o. – Fall A.D.), wird in manch psychiatrischen Lehrbüchern, z.B. in V. Fausts PSYCHIATRIE, als Störung kaum erwähnt, jedenfalls nicht näher abgehandelt, somit als wirkliche Störung nicht anrekannt.

An den Aussagen der vier Kinder, die bei vielen unterschiedlichen Anlässen klar und immer wieder und mit allem Gefühlsausdruck bekundeten, bei ihrer Mutter sein zu wollen, fand S. genügend Gründe, warum ihnen doch keine Beachtung zukäme. Es liegen Fremdaussagen u.a. von einem Rechtsanwalt vor, die die Verhältnisse, die im Hause K. (vordem) herrschten, als völlig normal und kindesgerecht bezeugen.

In der Sache gab es im weiteren Verlauf eine dramatische Zuspitzung: Zurück zur Mutter strebend, sonst Suizid ankündigend, entwich der Älteste, Maximilian (13), am 13.6.14 aus dem Kinderheim zurück zu seiner Mutter. Das Jugendamt hatte diesmal ein Einsehen und beließ es dabei. Der Familienrichter verfügte am  20.6. jedoch, gestützt auf o.g. Psychologen-Gut­ach­ten, erneut eine Inobhutnahme des Jungen. Als Max von dem Beschluß erfuhr, riß er sich auf der Straße von seiner Mutter los und flüchtete. Polizeiliche Suche mit Hubschrauber, Spürhunden etc. begann, nachdem er, wenn er wieder ins Heim zurückmüsse, erneut mit Suizid gedroht hatte. Auf den Aufruf der Mutter in den Medien (mrn.news.de) meldete er sich zum Glück schließlich von einem unbekanntem Ort aus. Am 17.7. wurde er von der Polizei entdeckt und in eine kinderpsychiatrische Klinik gebracht. Am 29.7. wurde Max gegen den Widerstand des Jugendamtes, aber mit Zustimmung (auf Beschluß) des Familienrichters der Mutter zurückgegeben, weil anders der Gefährdung seines Lebens nicht zu begegnen war.

Der Mutter selbst droht jetzt der Verlust ihrer Arbeitsstelle, ihres Einkommens, damit des (hypothekkenbelasteten) Hauses, endgültig damit des Zuhauses der Kinder. Der Frau droht eine Psychiatrisierung.

Dr. F. Weinberger                          31.7.2014

7 Gedanken zu „Der Fall Andrea Kuwalewsky und ihrer vier Kinder

  1. Margarete Köhler

    Spät, sehr spät habe ich es noch gefunden. Habe es damals über den Medien mitbekommen. Natürlich kommen da gleich Erinnerungen hoch, selbst wenn es 20 Jahre zurück liegt, wenn man es selbst mit sowas zu tun hatte und das in einer Zeit ohne Internet. Davon habe ich schon mitbekommen , dass man auch manipulierende Familienhilfen ins Haus schickt, um nach an den Haaren herbeigezogen „Beweisen“ zu suchen.
    An Hand der Schilderung, wie mit der Familiengründung alles begonnen hat, das ist der ganz typische Verlauf , wie ich es fast genauso auch erlebt habe. Das Problem liegt in der korrupten Arbeitsmedizin, das uns beim Partner vorenthalten wird, dass dann dem anderen Elternteil durch Falschdiagnosen übergestülpt wird,, während man beim Verursacher die Diagnosen zurückhält oder vertuscht wird.
    Dass man das Existenzielle verlieren soll, ist normales Programm .
    Würde mich mit Fr. Kuwalewsy kurz austauschen, wenn sie sich meldet.

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  2. Pieter Zorn, MA

    Ich bin nur durch Zufall über diesen reichhaltigen Bericht gestoßen, muss aber sagen, dass es mich mit Fremd-Scham erfüllt, was ich da gelesen habe. Da kommen verstärkt Zweifel am selbsterklärten sogenannten Rechtsstaat der BRD auf. Um es kurz zu fassen: Die im o. g. Bericht geschilderten Geschehnisse deuten allesamt auf Betrug, Unmenschlichkeit, Unfähigkeit zu professioneller Neutralstellung, Menschenrechtsverletzung und Machtausspielerei hin – völlig unbegründet und menschenverachtend. Dem Richter und der Diplom-Psychologin (die ihre Lizens zum Erstellen fachlicher Gutachten anscheinend im Glücksspiel erwarb) sollte man rückwirkend die Befähigung zur Ausübung ihres Berufes entziehen. Pfui!

    Vielen Dank, Herr Zorn, für ihren Kommentar. Leider findet in der Öffentlichkeit viel zu wenig Aaufmerksamkeit, was unter der Decke des viel gepriesenen „Rechtsstaats“ und seiner Institutionen, nicht zuletzt in Psychiatrie und Psychologie, alles schief läuft.

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  4. Christa Rehberg

    Da kommen Erinnerungen hoch, mein Bruder 1965 auch 12 Jahre alt büxte dreimal aus dem Heim, er wollte auch nur zu seiner Mama. Die Stadt Lambrecht und die zuständigen Vormundschaften des Jugendamtes wiesen ihn dafür in die Nervenklinik Klingenmünster in eine geschlossene Abteilung ein. Das war im Mai, Weihnachten 1965 durfte er zu Besuch zu seiner Mama, sah aus wie ein Michelinmännchen auf den LKW`s aus. Man spritze ihm hochdosiertes Cortison, also Versuchskanickel und das mit 12 Jahren. Verbrechen der Medizin an einem wehrlosen Kind. Auch wurde er von einem Pfleger missbraucht auf der Landeck, man glaubte ihm nicht. Er wurde rumgereicht wie ein Wanderpokal. Nach dem sexuellem Vorfall verlegte man ihn nach Grünstadt/Tiefental, auch geschlossen. Dann nach Rockenhausen. Auch musste er operiert werden, weil sein Magen kaputt war, wegen der vielen Medikamente. Also hat sich in alll den Jahren nichts geändert. Übrigens hatte diese Maßnahme das JA Bad-Dürkheim veranlasst.

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  5. Sonja

    Das ist mit Abstand der krasseste „Fall“ von Kindesraub den ich persönlich in den letzten 5 Jahren hautnah mitbekommen habe (seit meine beiden Enkelkinder im April 2009 ganz klein entführt wurden).
    Sie alle (FÄLLE) sind schlimm und menschenverachtend, unsäglich quälend, nebenbei noch Kraft raubend, auszehrend, erschöpfend, krankmachend-
    – dabei sind für alle Zeit alle Beteiligten der betroffenen Familien entwurzelt und vergewaltigt
    – sie können nie wieder die gleichen unbeschwerten Menschen wie davor sein nach solch einer existenziellen Bedrohung.

    Meinen tiefsten Respect, Doctor Weinberger,
    vor allem für Ihren Mut und analytischen Verstand der Ihren Berufstand sehr ehrt und sicher immer öfter Nachahmer finden wird durch dieses leuchtende Vorbild,
    nämlich Ärzte > die menschlich bleiben konnten und eben nicht mehr weg-sehen wollen
    und diese unmenschlichen Machenschaften geschehen lassen wollen/können
    mit gutem Gewissen.
    Dieser folgende Absatz von Ihnen bestätigt meine langjährige eigene Erfahrung mit den gleichen Personen, Sachbearbeiterinnen und VormündIn vom JA-BadDürkheim die auch unsere Familie zerstörten mit fadenscheinigen Behauptungen ohne Beweisen, Röntgenbilder usf.- obwohl unserer Tochter anfänglich das „MünchhausenbyProxy“-Syndrom angedichtet wurde, dann psychische Labilität, ihr wurde strengstens untersagt bei den Besuchen der Kinder nach über einem Jahr erstmalig,
    > zu weinen… Übrigens, bei Beschlagnahmung waren die beiden ein drei Monate junges Baby und ein 2einhalb-jähr.Kleinkind
    Wechselduschen, Erpressungen und sonstige Machtspiele bestimmten unsere Jahre …. sie spielten auf ZEIT…. Sorgerecht vom OLG Zweibrücken im Dezember 2009 zurück gegeben worden, verblieb das Aufenthaltsbestimmungsrecht (das uns als Großeltern von Richterin Quante-Batz trotz Vorsorgevollmacht vorsätzlich verwehrt wurde !!) Gesundheits- sowie FiNanzrecht weiterhin beim Jugendamt BadDürkheim.
    Eine Gutachterin und zwei einschlägig bekannte Familienhelferinnen bestätigten unserer Tochter volle „Erziehungsfähigkeit“ und schlugen vor eine Rückführung anzubahnen !!
    Das wollen jedoch Jugendamt, Profipflegeeltern und Gerichte nicht und deshalb wird es bis heute verhindert – die Kinder werden uns vorenthalten und absichtlich entfremdet !!!!!!!!!!

    „“Der Eindruck entsteht, daß die verschiedenen, vom Ex über das Jugendamt ins Spiel ge­brach­ten Betreuer, meist alleinstehende, kinderlose „Pseudo-Experten“, bis hin letztlich zu der Gutachterin sich in ihren Negativ-Eindrücken über Probandin gegenseitig hochschaukelten. Einer der „SPFHs“ erkannte die Psychologin eine „über 10jährigen Berufserfahrung in der Sozialpsychiatrie“ zu – wer immer im Visiten-Troß einer psychiatrischen Klinik mitmarschierte, beansprucht heute „sozialpsychiatrische Erfahrung“ und bekommt sie zugessprochen. Die SPFH riet der Probandin „unbedingt zu seiner psychodiagnostischen Abklärung“, „signalisierte, sie als psychiatrisch (stationär) behandlungsbedürftig zu sehen“, wie es die Psychologin dann in ihr Gutachten und der Familienrichter in seinen Beschluß packten.““

    Diese Kernaussage folgt einem duplizierbaren, bestimmten Muster in welchem sich einige viele Betroffene selbst erkennen werden, es wurde auf das gesamte Europe ausgeweitet, in Deutschland scheint es seinen Höhepunkt an Greueltaten überschritten zu haben – die natürliche Schmerzgrenze eines unglaublich verletzten Volkes ist erreicht !!

    Auch ich durfte Frau A.Kuwalewsy und ihre Eltern kennen lernen.
    Mein Eindruck ist, es sind sehr warme, herzliche Menschen die einen sehr liebevollen Umgang pflegen. Habe die Zimmer von den Kindern selbst gesehen … gespürt …
    Sie haben ein wunderbares Zuhause und werden im Silzer Heim misshandelt, ich habe Fotos selbst gesehen, mit ganz aussergewöhnlich großen und seltsamen blauen Flecken.
    Eine Stellungnahme des Heimes steht seit ca. 2Wochen aus …
    was haben sie zu verbergen da sie nicht einfach ehrlich antworten …?

    ALLE KINDER, DIE ZU IHREN ELTERN WOLLEN >> SOLLTEN DA SEIN …. die Familien werden systematisch ausgerottet … traurigerweise die Grundsäulen unserer gemeinsamen Zukunft !!!

    Die sog. BRD ist ein beispielloses Massaker gegen die Menschenrechte
    aktuell 2014 : Kindergeld-Erhöhung 2 Euro/Monat >>gestrichen !!!
    Abgeordnetendiäten-Erhöhung 830 Euro/Monat >>beschlossen !!!

    ** Wo die Grundrechte mit Füssen getreten werden sollten wir aufstehen, hinsehen – hingehen – und zusammenstehenwieeinMann **

    Seit die Medien sich trauen darüber korrekt im Sinne der Familie und Kindern zu berichten haben sich so viele Betroffene gemeldet und hier getroffen seit Andrea es sich endlich traute in die *Öffentlichkeit* zu gehen. Hier im LK JugendamtBadDürkheim sind Hunderte
    von Betroffenen die mit den gleichen Methoden von den gleichen Leuten des Jugendamtes Bad Dürkheim denunziert und malträtiert worden sind.
    Diese dicke Welle der Entrüstung hat auch „nichtselbstBetroffene“-Unterstützer auf den Plan gerufen und ein Netzwerk von Aktiven wurde losgetreten !!!
    Es sollten sich alle trauen ihr schweres Leid zusammen und gemeinsam zu tragen und zu ändern — bitte: TRAUT EUCH ZU TRAUEN – wir sind sehr viele in Deutschland !!!
    Es liegt an uns selbst die Fesseln zu sprengen, ein Bewusstsein für unsere gesamte Situation als Gesellschaft, als menschenwürdige Gemeinschaft neu zu entwickeln durch gemeinsames handeln… es geht darum,
    dem menschlichen Miteinander ein Überleben zu sichern >> UNSEREN KINDERN !!!!!

    mit den besten Wünschen
    Sonja Hartmann

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