Der Fall Horst Arnold

Zum Fall Horst Arnold, der unter falscher Anklage über 5 Jahre lang inhaftiert war (s. die ARD-Sen­dung bei Beckmann, gab sein Anwalt Hartmut Lierow, der ihn nach Jahren der Auseinandersetzung mit Justiz und Be­hör­den zur Rehabi­li­tie­rung gebracht hat, am 29.6.2012 folgende Presse­infor­mation ab:[1]

Heute Morgen wurde der ehemalige Studienrat Horst Arnold in Völklingen nahe seiner Woh­nung tot aufgefunden. Er hatte morgens etwas eingekauft und war auf dem Weg nach Hause. Die Polizei geht von einem Herzversagen aus und schließt ein Fremdverschulden aus. Gestern Abend hatte er mich ein letztes Mal angerufen.

 Horst Arnold war 2002 vom Landgericht Darmstadt zu einer 5jährigen Freiheitsstrafe wegen einer angeblich 2001 erfolgten  Vergewaltigung einer Kollegin während einer großen Schul­pause verurteilt worden. 5 Jahre hat er unter erschwerten Bedingungen in Haft ver­bracht. Anschließend unterlag er noch drei Jahre einer gerichtlich angeordneten Füh­rungs­aufsicht. Er hatte seine Existenz  als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haftentlassung arbeitslos. Alle seine Bemühungen um eine Ar­beits­stelle scheiterten daran, daß er als Sexualstrafverbrecher stigmatisiert blieb.

2007 habe ich mich des Falles angenommen und konnte gegen den Widerstand der Staats­anwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Am 5.Juli 2011 – nach über dreijähriger Verfah­rens­dauer – sprach das Landgericht Kassel Horst Arnold vom Vorwurf  der Vergewaltigung wegen erwie­sener Unschuld frei. Im Februar 2012 hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

 Horst Arnold hat bis heute Morgen weiterhin von Hartz IV leben müssen. Den Haftent­schä­digungs­antrag hat die zuständige Justizverwaltung noch nicht bearbeitet. Auf die Bitte, ihm bis zu seiner von ihm begehrten Wiedereinstellung als Lehrer monatliche Entschädi­gungs­abschläge zu zahlen, hat die Justizverwaltung nicht reagiert.

 Alle Bemühungen, das Hessische Kultusministerium zu einer bevorzugten Wiedereinstellung von Horst Arnold als Studienrat zu veranlassen, scheiterten an der offenbaren Gleichgül­tig­keit der verant­wort­lichen Entscheidungsträger gegenüber dem Schicksal meines Mandanten. Die frühere Kultus­mini­ste­rin Henzler beantwortete erst monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mit­teilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personalmanagement um eine Stelle bewer­ben. Das hatte er längst getan.

 Nach den Jahren der Haft fiel Horst Arnold in ein tiefes Loch. Er hatte seine Freiheit verloren, seinen Beruf, sein Ansehen, seine Freunde sein Vermögen. Auch seine Liebesbeziehung war in den langen Jahren seiner Haft zerbrochen. Nur seine Familie hatte zu ihm gestanden, dies um den Preis, daß sie sich von der Strafvollstreckungskammer hatte vorwerfen lassen müssen, sie sei für ihn ein ungünstiger Resozialisierungsfaktor, weil sie ihn in seiner Tat­leugnung stärke.

 Horst Arnold litt an der Zerstörung des Grundvertrauens, welches jeder Mensch benötigt.

 Das Wiederaufnahmeverfahren gab ihm neue Hoffnung. Aber es war zugleich eine Zeit zermürbenden Wartens. Und an dieser zermürbenden Wartezeit  änderte sich selbst nach dem endlich erfolgten Frei­spruch und der damit verbundenen Genugtuung nichts. Denn sein großer Wunsch, nun endlich beruflich rehabilitiert zu werden, wurde ihm von denen versagt, für die es ein Leichtes gewesen wäre, ihm wenigstens dieses kleine Stück Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

 Die gleiche Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen gegen meinen Mandanten damals sehr einseitig geführt hat und die tatenlos blieb, als ihr längst hätte auffallen müssen, daß Horst Arnold Opfer eines Justizirrtums war, hat es bis heute nicht geschafft, gegen die Frau, die ihn falsch beschuldigt hat, Anklage zu erheben. Auch dieses Stück Gerechtigkeit ist Horst Arnold in der ihm nur kurz bemessenen Lebenszeit versagt geblieben.

 Die Jahre der Haft und des anschließenden  Wartens haben die Gesundheit von Horst Arnold zerrüttet. Sein Herz – so scheint es – hat das alles irgendwann nicht mehr ertragen.

 Hartmut Lierow, Rechtsanwalt                                                           Berlin, 29.6.2012

Am 3.7.2012 fügte Anwalt Lierow seiner Presseinformation noch eine Ergänzung und einen Kommentar an:

Ersttäter erhalten meist nach Zweidrittel Strafverbüßung eine Bewährungschance und werden aus der Haft auf Bewährung entlassen oder erhalten zumindest soge­nannte Vollzugslockerungen (z.B. Wo­chen­endurlaube). Das alles wurde Horst Arnold verwehrt. Rund 10 Wochen vor der vollständigen Ver­büßung der 5jährigen Haftstrafe durch Horst Arnold  erging ein Beschluß des Landgerichts Darmstadt, in dem es heißt:

„Eine reelle Chance, daß der Verurteilte im Fall einer Aussetzung der Reststrafe nicht wieder straf­fällig wird, vermag das Gericht nicht zu erkennen.“

Am 29.8.2006 – zu diesem Zeitpunkt hatte Horst Arnold noch 4 ½ Wochen von den 5 Jahren der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe zu verbüßen – bestätigte das Ober­lan­desgericht diesen Be­schluß und fügte ergänzend als Begründung folgendes hin­zu:

„Dass der Verurteilte beabsichtigt, zu seinen Eltern zu ziehen, ist vielmehr progno­stisch eher un­gün­stig. Die Herkunftsfamilie des Verurteilten hat nämlich die vom Ver­urteilten während des gesamten Maßregelvollzuges vertretene Theorie, daß seine Verurteilung das Ergebnis einer gegen ihn gerich­teten Verschwörung darstelle, ge­teilt, weil zuzugeben, daß der Verurteilte das Delikt begangen habe, eine ’tödliche Bedrohung’ für die Familie bedeutet (Bericht der Maßregelanstalt vom 21.10.2006). Es steht zu befürchten, daß der enge Kontakt zur Familie den Verurteilten in seinen bisherigen Bewälti­gungsstrategien bestärkt, also den therapeutischen Prozeß eher hindert, denn unterstützt.“

 

H. Lierow kommentierte das, wie folgt:

Reden wir nicht weiter über die Perfidie, einem Gefangenen die Aufrechterhaltung der einzigen ihm ver­bliebenen Verbindung zur Außenwelt, dem zu seiner Familie, als Negativum vorzuwerfen und die Familie gleich mit als Paranoiker („Verschwörungs­theorie“) zu verunglimpfen. Beschränken wir uns auf die Feststellung, daß der the­ra­peutische Prozeß, mit dem Horst Arnold zu einem uneinge­schränk­ten Reuebe­kennt­nis gezwungen werden sollte, in 4 Jahren und 11 Monaten des Vollzuges gescheitert war und die Therapie seit langem im reinen  Zelleneinschluß  bestand.

Fehlurteile, häufig auf Fehlgutachten, psychiatrischen und psychologischen Fehleinschätzungen stützend, wurden vermehrt gerade in jüngerer Zeit bekannt. Selbst wenn die Medien darüber berichten, was wohl in eher seltenen Fällen ge­schieht, geht die Öffentlichkeit  daran achtlos vorbei, folgen im Rechtswesen keine Kon­sequenzen.

F. Weinberger

Update am 06.07.2012:
Ein TV-Bericht in ARD-„Brisant“ am 05.07.2012 hier
Update am 19.10.2012:
Mehr dazu im RB 2/12,  4.1.


[1]  Arnold saß zwei von den fünf Jahren auch in forensischen Kliniken. Wie in o.g. Sen­dung verlautete, veranlaßte seine Weigerung an einer „Se­xualtherapie“ teilzunehmen, die enttäuschten, zu­rück­­­gewie­se­nen Psychologen, seiner Entlassung nach 2/3 der ur­teilsentsprechenden Haft entgegen­zu­wirken. Arnold hatte, so Anwalt Lierow, dabei „noch das Glück im Un­glück, als voll schuldfähig angesehen worden zu sein, so daß psychiatrische Bewertungen für die Zeit nach seiner Haftverbüßung keine Rolle spielten. Allerdings hatte ihm eine nachträglich ange­ord­nete Sicherungsverwahrung gedroht. So weit kam es dann glücklicherweise nicht. Noch we­nige Wochen vor Ablauf seiner Strafhaft war er vom OLG, gestützt auf das Gutachten eines Psychiaters, als „gefähr­lich“ eingestuft worden“.

 

9 Gedanken zu „Der Fall Horst Arnold

  1. Joachim Bernstorff

    Das Schlimmste ist die Gleichgültigkeit der staatlichen Stellen nachdem die Unschuld von Horst Arnold durch die Rechtskraft des Freispruches feststand. Nichts von dem was er einmal hatte, bekam er zurück. Die für seine Verurteilung verantwortliche Staatsanwaltschaft hat bis heute nicht erkennen können, dass sie schwere Fehler bei den Ermittlungen gemacht hat. Die Ermittlungen der Krimminalbeamten wurden nur insoweit verwertet, als sie für eine Anklage und Verurteilung von Herrn Arnold dienlich waren. Ein klarer Verstoß gegen das Prinzip in unserer Strafprozessordnung, nachdem die Staatsanwaltschaft zwingend auch entlastende Aspekte zu berücksichtigen hat.

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  2. HelenaRS1995

    Vor den Augen des Gesetzes sind wir nicht alle gleich! (C.Trapp weiter und unbestraft im Amt) Das ist ja wohl kaum zu fassen! Ich hätte nie geglaubt dass hierzulande solche katastrophalen Zustände herrschen! Woran erinnert uns das wohl? Ich jedenfalls habe in der Schule im Geschichtsunterricht nicht geschlafen! Eine wirkliche hammerharte Schande!

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  3. Karl-Heinz Vorberg

    Dieses Vorgehen der Justiz erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat enorm und ist längst kein Einzelfall, siehe auch aus Bayern der Fall Gustl Mollath:gierte Strafanzeige
    ich selbst erwehre mich seit 2/2009 gegen zurechtfingierte Strafanzeigen einer SPD-Politikerin der Landeshauptstadt des Saarlandes, deren Sohn seit dem 15. Lebensjahr Drogen konsumiert mit Stand zum 1/2009, wo er sich dreimal tgl. einen Mix aus 1 mal Heroin mit 2 Kokain zusammenkochte und spritzte. Ich hatte ihn auf der Straße lebend in meine Wohnung geholt, war 9 Monate mit ihm sehr freundschaftlich und eng befreundet und als sein nahender Drogentod absehbar wurde zum 1/2009 (ich habe ihn in der Neujahrsnacht nach Drogenkonsum und Herzstillstand reanimieren müssen) schrieb ich seine Eltern mehrfach an, den Sohn endlich in die dringendst notwendige Entzugstherapie zu bringen und drohte im Weigerungsfalle mkit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht (1987 geboren war der Sohn in 2008, 20 Jahre, die Eltern bezogen Kindergeld und er war dort gemeldet) –
    seit dieser Zeit überziehen die Eltern mich mit Strafanzeigen, zwei davon führten zur Verurteilung und Rechtskraft. Die abgeurteilten Taten waren am 31.1.09 und 13.2.2009. Die StA und das Gericht wissen zumindest seit seiner Erklärung vom 31.5.2012, dass er alle Anzeigen gegen mich (die in Wahrheit von seinen Eltern in seinem Namen geführt wurden/werden, die 9 Seiten umfasst und gegenüber dem KK Rau aus Saarbrücken abgegeben wurden Einwirkens, kam er danne, dass er zumindest noch bis 24.3.2009 sich regelmäßig in meiner Wohnung befunden hat auf der zuvor immer bestandenen Basis von Freundschaft und Vertrauen.
    Trotzdem verlangte die StA den Haftantritt des rechtskräftig gewordenen Urteils und hat das schon am 28.11.2012 gestellte und umfassend begründete Gnadengesuch zum 4.7.13 abgelehnt (zu verbüßende Strafe wegen Nötigung und Körperverletzung wegen der Herausgabe meines ihm geliehenen Handygerätes war 7 Monate). Die Strafe habe ich „wegen Tatleugnung“ bis zum letzten Tag absitzen müssen mit Entlasstag zum : 29.8.13.
    Der Sohn lebt heute noch, ist auf Grund meines Einwirkens zum zunächst 24.3.-31.7.09 in Therapie gekommen (die Allererste). Dort rausgeflogen, weiterkonsumiert. Vom 22.12.2009 kam er dann -wieder auf Grund meines wesentlichen Einwirkens- zunächst auf Entgiftung und dann in Langzeittherapie zu „Siebenzwerge“ nach Salem/ Bodensee. Dort war er ununterbrochen vom 11.1.2010 bis Juni 2013 in Kerntherapie, Adaig ption und Nachsorge und zuletzt dort im „Betreuten Wohnen“ Im Juni 2013 hat er sein Abi auf dem 2. Bildungsweg erfolgreich abgeschlossen.
    Die Dauer der Therapie, der Beginn des Konsums von Drogen mit bereits 15 Jahren zeigen klar, wie schwerst drogenabhäng er war. Dennoch hat das Gericht all seinen Angaben im Prozess geglaubt, das jeweils beantragte Glaubwürdigkeitsgutachten abgelehnt, da das Gericht die Auffassung vertrat, über seine Glaubwürdigkeit ausreichend selbst urteilen zu können.
    Die Anzeigen gehen weiter.
    Zusammenfassend habe ich also einen akut suizidgefährdeten, langjährig exzessiv Drogen konsumierenden jungen Mann von der Straße geholt und eingegriffen, als es absolut lebensnotwenig für ihn war.
    Ich habe nicht weggesehen, sondern Zivilcourage und Verantwortung gezeigt.
    Die Eltern wollten die Drogensucht des Sohnes nicht bekannt werden lassen und die seinerzeit minderjährige Tochter, Schwester des Markus M. sollte nichts von diesem Tun des Bruders erfahren – man will mich mundtot machen und wegsperren, verhindern, daß die Tochter die Wahrheit erfährt, Ich hatte gewagt die Absicht der Eltern „!einfach den Lauf der Dinge abzuwarten, bis endgültig Ruhe ist“ mich entgegenzustellen.
    Natürlich weiß der Sohn, jetzt 25 Jahre, wie schwer dankbar er mir sein müßte und wie sehr ich mich für ihn eingesetzt habe, aber : die Unterstützung und Aufmerksamkeit der Eltern, die er seinerzeit nicht hatte und -nach meiner Überzeugung auch deshalb zu den Drogen überhaupt griff- hat er heute… aber nur solange, wie er mir den Rücken zudreht und nach den Vorstellungen seiner Eltern „funktioniert“.
    Nun suche ich Gerechtigkeit und Rehabilitation und bin auf die Anwälte Strate im Fall Gustl Mollath oder hier dem Rechtsanwalt Hartmut Lierow gestoßen. Ich habe keine finanziellen Mittel um mir einen geeigneten und engagierten Anwalt zu leisten – ich hoffe wohl eher hier auf ein Wunder und überzeugen zu können, daß die beiden ergangenen Urteile zu Unrecht gegen mich ergangen sind.

    Das mußte hier bekannt gemacht werden: die Rechtsprechung der Justiz ist sehr sehr anfällig und es müssen Konsequenzen für die Richter entstehen, wenn offensichtliche Dinge wie Willkür oder Fehlentscheidungen ein Urteil wesentlich prägen. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ sollte zumindest immer besonders dann Anwendung finden, wenn wie hier in einem meiner Urteile „Aussage gegen Aussage“ steht: also dem schwerst Drogenabhängigen mit der für eine Verurteilung notwenigen Sicherheit einfach geglaubt wurde… er hatte zudem 400 Euro Schulden bei mir und wollte sich der Rückforderung entziehen, bestritt das Bestehen der Schuldsumme vehement in mehreren Verfahren, wurde letztlich aber zivilgerichtlich zum 21.12.2009 zur Zahlung genau dieser Summe an mich verurteilt.
    WER MIR HELFEN KANN UND MÖCHTE bitte antworten unter markusKarlo@web.de

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  4. Clevertrevor

    Stimme zu, dass sowas auch für einen Richter Konsequenzen haben muss. Jeder Chirurg, der sein Operationsbesteck im Patienten lässt und diesen zunäht, muss sich ja auch verantworten.

    Wenn sich ein Fall einzig und allein auf einer Zeugenaussage aufbaut, darf NIE veruteilt werden – grundsätzlich und ausnahmslos. Denn das reicht prinzipiell nie als Beweis.

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  5. Caesar

    Kann man sich nicht an das hessische Justizministerium wenden und erwirken, dass Christoph Trapp aus dem Richterdienst entlassen wird?
    Er ist doch als Richter offensichtlich ungeeignet, wie er bereits zweimal in besonders krasser Form bewiesen hat. Insofern ist es unverantwortlich und unvertretbar, einen solchen Mann noch weiterhin als Richter zu beschäftigen, als ob nichts wäre. Er kann doch schon morgen das nächste Fehlurteil fällen – und dann?
    Es wird die hessische Landesregierung schwer treffen, wenn sie aus dem Fall Arnold nicht endlich sichtbare Konsequenzen zieht.

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  6. Sabrina

    Unfassbar, dass Christoph Trapp immer noch sein Amt bekleiden darf, als wenn nichts wäre! Der Fall Horst Arnhold macht immer wieder traurig und nachdenklich! Unfassbar, dass das Darmstädter Gericht -die Höhle der Löwen- den Fall weiter verhandeln darf! Typisch! Psychopathin Heidi Külzer wird wohl nichts zu befürchten haben! Das Kassler Gericht wäre in diesem Fall besser! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?

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  7. Margit Seitz

    Der Fall zeigt, wie fahrlässig unsere Justiz urteilt, wie fahrlässig Psychiater Gutachten fertigen. Es gab offensichtliche Widersprüche in den Aussagen dieser Heidi Külzer, die dem Bericht und den Gutachtern hätten auffallen müssen und die Heidi Külzer als Lügnerin hätten entlarven müssen.
    Alle Mitglieder der Justiz, alle Gutachter sollten Berufsverbot bekommen, denn sie haben mit diesem Fall bewiesen, dass sie unfähig für ihren Beruf sind. Ferner sollten sie zusammen mit Frau Heidi Külzer angeklagt werden.

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  8. Pingback: Landtags-Streit um Justizirrtum von Horst Arnold « FemokratieBlog

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