Stellungnahme zum Interview von Telepolis mit Prof. Kröber

 

F. Weinberger,  gemeinsam mit einer Psychiaterin , die aus guten Gründen anonym bleiben will

Psychiatrische  Stellungnahme

zum Interview von Telepolis mit Prof. Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité vom 1. Juli 2013

 

Prof. Dr. jur. H. E. Müller und auch OSTAin a.D Gabriele Wolff, letztere in ihrem Blog vom 6.7.2013, haben aus juristischer Sicht Kröbers Ausführungen bereits unter Kritik ge­nommen. Im Folgenden geht es vor allem um psych­iatrische Gesichtspunkte.

Prof. Hans-Ludwig Kröber gilt als einer der renommiertesten deutschen Gerichtspsychiater. Er geht in den Interview davon aus, daß es staatliche und juristische Entscheidungen sind, die Herrn Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist. Die Psychiatrie, die psychiatrische Klinik seien unschuldige Opfer.

Das Ablenkungsmanöver „Haltet den Dieb“ erscheint freilich auch manchen Psychiatern als billig. Daß die Psych­iatrie im vorliegenden Fall Mittäterin war und  ist, kann ernstlich nicht bezweifelt werden. Ver­­ständ­lich ist, daß der Fall Mollath Herrn Kröber bedrückt. Er hat maßgeblich ja an ihm mitge­wirkt.

Telepolis hakte da nach: „Nun ist es ja so, daß die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, daß Mollath weiterhin gefährlich ist.“

Kröber darauf: „Nein, die Gutachter haben bescheinigt, daß Mollath krank ist. Das ist ein­helliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er drau­ßen ist.“

Kröbers „Vielleicht“ ist spekulativ, sein „die“ Gutachter höchst einseitig und de­ren „Einhelligkeit“ schlicht unwahr. Daß zwei Gutachter Mollath im Gegensatz zu ihm selbst untersucht und für gesund befunden haben, übergeht er. Und wenn er fortfährt und neben der Diagnose des Dr. Leipziger zusätzlich das Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie in Er­wä­gung zieht, so ist das wieder nicht nur spekulativ, sondern schlicht haltlos, denn es haben ja für solch dif­ferentialdiagnostische Erwägungen,[1] um sie vorzubringen, erstens keine Unter­su­chungen stattgefunden und zweitens und vor allem spricht der nunmehr über sieben Jahre an Molath beobachtete Verlauf gegen solch weiter erwogene Störungen

Da sämtliche Amtsgutachter (Leipziger, Kröber, Pfäfflin), die bei ihm eine wahnhafte Stö­rung diagnostiziert haben wollen, ihn weder psychisch noch körperlich untersucht haben, fehlt ihnen eine wissenschaftlich nachvollziehbare Her­leitung ihrer behaupteten Diagnose.

Das Interview beschäftigt sich auch mit dem rechtskräftigen Urteil. Kröber meint dazu: „Die Psychiatrie muß von dem rechtskräftigen Urteil der Justiz ausgehen, daß die Taten so begangen wurden, wie er (Mollath) angeklagt ist. Die Psychiatrie kann nicht sagen: Vielleicht hat Mol­lath seine Frau gar nicht gewürgt. Vielleicht ist das alles eine böse Anschuldigung.… Man kann sich natürlich im Kabarett über ein rechtskräftiges Urteil eines Landesgerichtes lustig machen. Jemanden bis zur Bewußtlosigkeit zu würgen, ist kein Kavaliersdelikt – und wenn es passiert ist und die Frau sich von wem auch immer die Würgemale hat bescheinigen lassen, dann kann man nicht sagen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, das ist seine Privat­ange­legenheit, ob er seine Frau würgt.“

Auch diese Darstellung Kröbers ist falsch. Am  Anfang eines Verfahrens steht nicht das rechtskräftige Urteil, dem dann das Gutachten Psychiaters folgt. Der Gutachter kommt viel­mehr vor dem rechtskräftigen Urteil ins Spiel. Natürlich ist es da seine Aufgabe Dinge auch anzuzweifeln. Denn Angeklagt- ist nicht Für-schuldig-Erklärtsein.

Das Attest der Ärztin, besser: ihres Sohnes über die Verletzungen der Ehefrau stellt deren Glaub­­würdigkeit in Frage. Hätte Mollath seine Frau bis zur Bewußtlosigkeit ge­würgt, wären petechiale (stecknadelkopfgroße) Einblutungen in der Mundschleimhaut, in den Bindehäuten der Augen und hinter den Ohren zu finden gewesen. Solche aber sind nicht doku­mentiert. Zu den angeblichen Würgemale am Hals (medial /ventral) aber ist zu sagen: Beim Würgen führen zur Bewußtlosigkeit der Sauer­stoffmangel im Gehirn durch Abdrücken der großen Halsarterien, zu den Petechien die Abflußstauung des Blutes vom Kopf. Es ent­stehen in der Regel auch Kratzspuren und Hautabriebe am Hals. Auch sie wurden nicht do­ku­men­tiert. Eben­sowenig wurden Angaben über Druck- und Schluckschmerzen dokumentiert, die beim Würgen bis zur Bewußtlosigkeit zu erwarten wären. Hier hätte es der Feststellungen eines rechts­medizinisch erfahrenden Arztes bedurft, um die Aussagen der damaligen Ehefrau ju­ristisch verwertbar zu machen. Ohne sie kann „alles (sehr wohl) eine böse Anschuldigung“ sein.

Telepolis fragte weiter: „Aber selbst wenn er (Mollath) diese Taten begangen hätte, wäre es doch höchst fraglich, ob heute für diese Art von Taten, für die er rechtskräftig verurteilt wur­0de, eine Rück­fallgefahr besteht?“

Kröbers Antwort: „In der Tat. Das müßte man jetzt klären. Damals war eine andere Situa­tion. Damals war Herr Mollath ein Patient von Vielen im Maßregelvollzug. Heute ist er eine öf­fent­liche Erscheinung in Deutschland. Allein das führt schon bei vielen dazu, daß sie sich dieser neuen Rolle bewußt werden und der alte Kampf, der alte Streit, den man geführt hat, plötzlich in den Hintergrund tritt und man eine neue, wichtige und sozial lohnende Rolle als Justizopfer hat. In dieser Rolle wird er mit großer Wahrscheinlichkeit alles vermeiden, was ihn in den Verdacht bringen könnte, doch ein Gewalttäter zu sein.“

Hatte  Kröber nicht in Übereinstimmung mit den anderen Amtsgutachtern die Diagnose einer wahnhaften Störung bestätigt? Diese aber ist charakterisiert durch die Entwicklung einer iso­lierten Wahnidee, an der der Wahnkranke trotz der Unmöglichkeit des Inhaltes rigide und un­verrückbar festhält (Jaspers, 1946). Und aufgrund dieses laut Leipziger schweren psych­ia­tri­schen Krankheitsbildes wurde Herrn Mollath bezüglich der ihm zuerkannten Straftaten man­gelnde Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit bescheinigt. Das Gericht sprach ihn in der Folge von Schuldunfähigkeit frei und wies ihn in den Maßregelvollzug ein.

Eine Heilung einer wahnhaften Störung mittels Aufmerksamkeitszuwendung seitens der Öf­fentlichkeit ist  in der Fachliteratur nicht bekannt. Auch dem Reporter von Telepolis kam es etwas merkwürdig vor, daß Mollath seinen angeblich nicht korrigierbaren Schwarzgeldver­schie­bungswahn gegen die Rolle eines Justizopfers einzutauschen in der Lage sein sollte. Er fragte nach: „…was ja aus therapeutischer Sicht ein Erfolg wäre. Die verbale Artikulation eines möglicherweise vorhandenen physischen Gewaltpotentials wäre doch eine thera­peu­tisch zu würdigende Leistung?

Kröber aber: „Das wäre mir zu kompliziert gedacht. Er hat sich in diesen Jahren jeglicher Therapie verweigert. Er hat einerseits Flugblätter verteilt, in denen er große Verschwörungen beschreibt andererseits andere direkt attackiert. Er hat sich auch vor seinen Taten artikuliert und insofern ändert das an seiner Gefährlichkeit nichts. Es gibt jetzt eine thematische Verla­gerung in ein Feld, in dem es insgesamt unklug wäre, mit Gewalt zu agieren.“

Kröber bestätigt damit, daß Mollath erkennen kann, daß es unklug wäre, Ge­walt anzu­wen­den, er demnach einsichts- und steuerungsfähig ist und nicht wahn­haft gelenkt wird. Nach Kröbers eigener Erkenntnis ist ein Wahn damit ausgeschlossen, kann Mollath demnach auch keine Ge­fahr für die Allgemeinheit sein, ist eine Unterbringung damit nicht begründet!

Kröber spricht das aber nicht aus. Mollaths Entlassung kann er jetzt nicht zustimmen, weil dieser sich konsequent einer neuen Begutachtung verweigere. Zuletzt habe ihn Prof. Pfäfflin untersucht. Dieser habe ebenfalls die weitere Unterbringung befür­wortet. Solange es keine neuere Untersuchung gäbe, werde die Unterbringung fortgesetzt werden müssen.

Auch diese Darstellung Kröbers ist falsch. Bereits fünf Wochen nach dem Gutachten von Prof. Pfäfflin lag das fachpsychiatrische Gutachten Dr. Weinbergers vor.  Dieser hatte Mollath nach Pfäff­lin eingehend untersucht und war zum Schluß gekommen, daß Mollath gesund ist. Diesen Tatbestand unterdrückt Kröber konsequent. Es ist jedoch die Auf­gabe eines sachverständig sich äußernden Arztes, hierbei alle bisher vorliegenden Gutachten zu berück­sichtigen und ggfs. dar­zulegen, warum er zu einer anderen Meinung kommt. Auch in der Stel­lungnahme des BKH Bayreuth vom 04.03.2013 fehlt eine Diskussion von Weinbergers Gut­ach­ten.

Zum Abschluß des Interviews versucht der Reporter nochmals eine Einschätzung zur Ge­fährlichkeit zu erlangen: „Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefähr­lich.

Prof. Kröber: „Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können. Auf der anderen Seite ist es so, daß Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt.“

Wen hätte Mollath „zum Mordopfer erklärt?“ Zuvor hatte Kröber noch bestätigt, daß er an der Fortsetzung seiner Unterbringung beteiligt war. Er hätte sich besser an die gut­achterlichen Richtlinien halten sollen, die er kennt: Ohne eine wirkliche Untersuchung – keine Diagnose.

Aber manchmal halt doch, da laut Prof. Hans-Ludwig Kröber „Urteile soziale Einigungen über einen bestimmten Sachverhalt (sind). Norwegen lebt einfach besser mit der Vorstellung, daß Breivik nicht verrückt, sondern böse ist.“ Lebt Bayern wirklich mit der Vorstellung bes­ser, daß Mollath verrückt ist?

Wie seine „Begutachtung“ Mollaths (s. RB 2/12) strotzen Kröbers Aus­sagen im Telepolis-Interview von Fehlern nicht nur, wie H.E. Müller zeigte, in juristischer Hinsicht bis hin zu Tatsachenverdrehungen, sondern auch in psych­iatrischer.

                       

[1]  wie etwa psychotische Störung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors, eine substanzinduizerte psychotische Störung, eine Schizophrenie / schizophreniforme Störung oder eine affektive Störung mit psychotischen Merkmalen

 

7 Gedanken zu „Stellungnahme zum Interview von Telepolis mit Prof. Kröber

  1. Jordan

    Gerichte verzichten sogar dann auf die Einholung eines neuen Gutachtens, wenn dem Gutachter nachgewiesen wurde, dass er in seiner eigenen im Gutachten angeführten Literatur das genaue Gegenteil dessen schreibt, was er im Gutachten behauptet.

    Ich habe die Unterlagen für zwei dieser Fälle vorliegen – zufällig. An einem war ein gewisser Professor Friedemann Pfäfflin beteiligt.

    Gemessen am wissenschaftlichen Anspruch versteht man es in Justiz und Psychiatrie hervorragend, den genau gegenteiligen Eindruck zu erwecken – denn der Willkürlichkeit und Beliebigkeit.

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  2. Walter Keim

    Mal ganz konkret ein Faktum: Hier wurde im Jahre 2005 aufgrund der Akten und einer Beobachtung während 5 Wochen in der Psychiatrie ohne Gespräch mit dem Patienten eine Schuldunfähugkeit für eine Tat im Jahre 2001 festgestellt. Das ist offensichtlich unwissenschaftlich und kann der Justiz nicht in die Schuhe geschoben werden. Dass das dem „renommiertesten deutschen Gerichtspsychiater“ nicht als unwissenschaftlich auffällt darf ja wohl nicht wahr sein.

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  3. tokchii

    Man ist krank, wenn ein Psychiater das sagt. Und da der Psychiater umso besser lebt, je mehr Patienten er hat, zumindest als Klinik-Psychiater, wird sich ein solcher hüten, bei einer sich bietenden Gelegenheit einen möglichen Kandidaten nicht für krank zu erklären.

    Und weil man mithilfe des Psychiaters revisionissichere Urteile bekommt, wäscht die eine Hand (Justiz) eben die andere (Psychiatrie). Und weil man sich dieses „schöne“ Spiel nicht verderben möchte, wird es in Deutschland niemals möglich werden, bei Bedarf eines Psycho-Gutachtens sowohl der Verteidigung als auch der Anklage die Möglichkeit der Gutachterwahl zu eröffnen um durch dann vorhandene zwei Meinungen zu einem genaueren Ergebnis kommen zu können.
    Man wird nicht einmal wollen, dass Einweisungsgutachten von Experten gefertigt werden, die mit der laufenden bzw. Evtl. zu erfolgenden Unterbringung nicht betraut sind/werden.

    Ungeachtet all dessen bleibt mir schleierhaft, wieso das Gericht so rein gar nichts am „Gutachten“ der Frau Dr. Krach auszusetzen hat, die lediglich Frau M. untersuchte, in der schriftlichen Stellungnahme zu dieser Untersuchung dann aber Herrn M. für erkrankt erklärte. Offenbar litt Frau M. gar nicht unter den ihr angeblich zugefügten Misshandlungen (Depression, PTBS wären da an sich durchaus denkbar), und Frau Krach kann ganz legal ohne Aktenkenntnis und ohne Untersuchung diagnostizieren, ohne, dass sich daran jemand stört. Ganz im Gegenteil, ohne ihre Stellungnahme wäre es wohl nie zu einer Begutachtung gekommen.

    Ich halte dies für einen Skandal ohne gleichen und der Umgang der Behörden mit diesem Schriftstück hat mein Vertrauen in den Rechtsstaat zutiefst erschüttert.
    Denn es zeigt, dass es völlig ausreichend ist, jemanden fertigmachen zu wollen und ein paar Beziehungen zu haben, um einen Dorn im eigenen Auge auf menschenverachtendste Weise zu „entsorgen“. Dies erinnert zu sehr an totalitäre Regimes.

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  4. Bert

    Schade. Ich hatte gestern einen Kommentar verfasst, der zwar Kraftausdrücke enthielt, aber doch wesentlich ernsthaft sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat und etwa selbstrefferrenzielle Kausalitätsstrukturen aufzeigte. Solche Kommentare bedeuten auch Zeit und Mühe. Finde es schade, wenn formal-korrekte Biedermeierkeit darüber entscheidet, wann ein Kommentare ins Nichts verdrängt wird.
    Im Fussball würde man – mit Stolz – von internationaler Härte sprechen, weil der Fokus stark genug auf dem wesentlichen Inhalt bleibt.
    Wer das in anderen Bereichen nicht aushält und aus bürgerlicher Benimm-Bequemlichkeit nicht haben will, der sollte sich nicht an solche Themen wagen; da fehlt es auch an Courage. Selten in Zeiten bürgerlicher ‚Karrieristen‘.
    Oder wurde der Kommentar nicht zugelassen, weil ich die Treffsicherheit bemängelt habe?
    Schade.

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    1. weinberger Beitragsautor

      Die Freischaltung von Kommentaren dauert des öfteren, weil ihre Durchsicht nicht alltäglich erfolgen kann und nicht nur „Kraftausdrücke“, sondern auch Plattheiten auf der Webseite nicht einreißen sollen, etwa das Negieren des Wissenschaftscharakters der Psychiatrie. So oft schon wurde das besprochen, so oft als Unsinn widerlegt, daß weiteres Besprechen, weiteres Widerlegen zu müde macht. Daß sich viel Unwwssenschaftliches, Pseudowissenschaftliches um die Psychiatrie herumranken, darin stimmen wir zu.

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  5. Bert

    Lobenswert aber doch schwach gezielt:

    Ein Beispiel: Die Anlasstaten (Würgen) sollen ja für die psychiatrische Begutachtung angenommen werden. Das heißt – nur formal gedacht – es muss darin irgendein psychiatrisch-ausschlaggebendes Merkmal begutachtet werden können, welches sich von der bloßen juristischen Feststellung her abhebt.

    Mit der richterlichen Verordnung die Anlasstaten als gegeben anzusehen, ist nämlich kein psychiatrischer diagnoseerstellender Sachverhalt festgestellt und zur Anwendung juristisch-verpflichtend ‚empfohlen‘ worden, kann auch gar nicht so sein, sonst würden hier ja Kompetenzen hin und hergeschoben, und eine juristische Plausibilität würde zu einer psychiatrisch-wissenschaftlichen Erfahrung.
    Aber zurück zur formellen Reinigung, um das behauptete psychiatrisch begutachtbare Moment der Anlasstaten zu finden:
    Wenn hypothetisch die Exfrau ihre Aussagen als Notwehr ihres Mannes zugeben würde oder selbstverschuldet:
    Auf welches Merkmal – psychiatrisch-relevant- könnte sich ein so Prof. Kröber stützen und
    festhalten?

    Da zeigt sich, dass der Herr überhaupt nicht korrekt und genau genug denken kann:

    Die Krankheit(!) muss beobachtbar/begutachtbar sein, und zwar dann eben Merkmale, die den Schweregrad zunächst der Krankheit aufzeigen und von denen dann(!) ausgehend kausal(!) eine Tat zugeschrieben werden kann.
    Der völlig unqualifizierte Gedankengang, anhand einer juristischen Annahme rückwärts auf fehlende Krankheitsmerkmale schließen zu können, die einmal von den Anlasstaten her konstruriert, eine Kausalitäts-Doppelfunktion einnehmen und sich selbst in luftiger höhe bestätigen, und sich selbst kausal begründen – das ist wahrhaft schöpferisch!

    So was kann sich nicht Wissenschaftler nennen – außer der Fehler wird eingesehen und zur genauer Denkschulung hergenommen.

    So wäre in einer Kröbers Krummgedankenwelt eine wahnhafte Person immer schon vor Notwehrsituationen gefeit und auch niemals Opfer von Lügen – gäbe es in der wissenschaftlichen Abbildung von Realität nicht. Kröber-Krummwelt-Realitäten.
    In solch einer Kröber-Krummgedankenwelt wären auch würgende Leute immer schon krank und zwar schwerkrank – es gäbe keine wahnhafte dennoch in aller Konsequenz bewusst-vollzogene kriminelle Handlung.

    In Kröberschen Krummwelten gibt es neben sich selbstzeugenden schöpferischen selbstbeißenden Schlangentatsachen auch Zukuntfprognosen, die Rechtfertigungs-Kausalitäten – wirklich: renommiert??? – von in die Zukunft konstruierten Eventualitäten zu faktischem Sein der Gegenwart schlägt, und befruchtet.

    Bitte – sie können Jünglingsgläubige damit verarschen – aber renommiert?

    Ach, wen juckt da noch – die Jünglinge wohl kaum – dass eine Begutachtung eine (Eigen-)Schau auf konkrete Realitäten sein soll und nicht eine Filterschau von Filter eines Filters, welcher zu Anfangs meint, juristische Handreichungen wären 1:1 selbstbefruchtende psychiatrisch-wissenschaftliche sich selbst konstituierende beschaute Realitäten.

    Wäre ich bei solch Renommierten Professor Student, oder schlimmer noch sein Kind oder seine Eltern – ich würde voller Verachtung auf den Boden spucken.

    Wahn + eine beliebige Gefährliche Tat ( der Gesetzgeber will zwar eine kausalen Zusammenhang von rechtswidriger Tat und Zustand – aber das juckt doch den nicht, der zu nicht korrekt denken kann/will) ist eben nicht schon ein schlimmer Wahn, der dann zur Tatzeit einen Zustand belegt, worin automatisch jede gefährliche tat kausal von dieser Krankheit herrührt.

    Sie haben Fieber und wehren sich in einer Bedrohungssituation- Vorsicht: ein renommierter Dummdenker schließt von der Tat auf die Schwere der Krankheit (womöglich auch auf ‚Wahn‘, weil im Fieber macht man solche Taten ja nicht…) und von dort, dieser kröberschen Ideewelt, zurück – kausal ( soll ja für ein Gutachten “’taugen““ ) – auf die Tat zurück.

    Man sollte endlich den Missbrauch und missbräuchliche Machenschaften beim Namen nennen, und solche(!) gefährlich-minderleistenden “Renommiertheiten“ ins Gefängnis stecken.

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  6. Stefan Elbel

    Ohne Untersuchung keine Diagnose. Ohne Diagnose kein Befund. Ohne Befund keine Behandlung. Ob die Taten so begangen wurden wie Mollath zur Last gelegt wurden ist Aufgabe des Gerichts.

    Die Aufgabe des Gutachters ist es doch nicht zu beweisen ob die Taten auch so begangen wurden, sondern ob der Angeklagte krank oder gefährlich ist.
    Das ist doch ohne genaue Untersuchung gar nicht möglich. Oder können Gutachter hellsehen?

    Für das Gericht muss immer noch gelten: In dubio pro reo. Beim Gutachter jedoch ist es eher im Zweifel gegen den Angeklagten. Natürlich hat das Gericht entschieden und nicht der Gutachter, dass Mollath die Taten begangen hat, aber er wurde ja freigesprochen und eben wegen des Gutachtens erst in die Psychiatrie gesteckt. Jetzt kann Prof. Kröber plötzlich ohne Begutachtung keine Diagnose der Gefährlichkeit machen, damals konnte er es aber sehr wohl – ohne wirkliche Untersuchung.

    Wann ist man krank?

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