- zur BGH-Entscheidung in Gustl Mollaths Sache,
- zu Ulvi Kulac
- zu Rudolf Schmenger
1.) Zur Sache Gustl Mollaths wurde am 8.12.2015 die Entscheidung des BGH bekannt gemacht – am gleichen Tag, an dem der Film Mollath – Und plötzlich bist du verrückt im Bayerischen Fernsehen gesendet, der Fall damit vielen Menschen im Land bildhaft vor Augen gestellt worden ist. Mit der BGH-Entscheidung wurde das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014 jetzt rechtskräftig. Auch die Anwendung des § 63 StGB durch das LG Regenburg war laut BGH „rechtsfehlerfrei“.
In Zeitungen und Blogs, u.a. im Beck-Blog http://blog.beck.de/2015/12/09/fall-mollath-bgh-verwirft-revision wurde vieles dazu wieder publiziert. Umfassend und auf den Punkt kommend der Kommentar von RA Oliver Garcia, Mannheim, der vordem schon das Verfahren gegen Mollath wiederholt in profunden Beiträgen kommentiert hat, anzuklicken unter http://blog.delegibus.com/2015/12/14/mollath-am-bgh/.
Zum Psychiater Nedopil, auf dessen Äußerungen bei Gericht wesentlich dessen Entscheidung fußt, meint Garcia: „… Die gutachterlichen Äußerungen des Sachverständigen Nedopil liefen darauf hinaus, daß er weder positiv noch negativ etwas Brauchbares über den Geisteszustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der angeblichen Tat hat feststellen können…“. Garcia zweifelt, „ob sich aus der von Nedopil in allerlei Formulierungsvarianten auf den Richtertisch abgeladenen Nichtdiagnose genug Stoff für die Anwendung … von § 20 StGB ableiten ließ…“ und folgert: „Damit ist die Annahme der Wahnbedingtheit gerade des Körperverletzungsgeschehens völlig aus der Luft gegriffen.“
Wurden Mollath weder die Körperverletzung an seiner Ex-Frau noch eine Geistesstörung wirklich nachgewiesen, geriet gerade der versuchte Nachweis letzterer zur Farce, so blieb an dem Mann doch der Makel der Gewalttat und besagter Störung hängen. Und die Vertreter des Staatswesens, die an seiner siebeneinhalb-jährigen Wegsperrung im Irrenhaus mitgewirkt haben, Psychiater, Polizei- und Finanzbeamte, Staatsanwälte, Richter, nicht zuletzt auch eine Justizministerin, blieben unbeschadet. Völlig der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen blieb der Psychiatriemißbrauch, der sich hier wie in den weiter dargestellten Fällen abspielte und das ihnen gemeinsame Wirkmoment darstellt. So funktioniert die Macht.
Am Schluß seiner o.g. tiefschürfenden Abhandlung rät auch Garcia Herrn Mollath, jetzt Ruhe zu geben, u.a. weil er sonst „in der öffentlichen Wahrnehmung Sympathien verspielen“ könne. „Irgendwann muß auch mal gut sein.“ Daß sich der BGH mit dem Problem des „’unechten Freispruchs’ gerade nicht befaßt hat“, werde hoffentlich bei den zu erwartenden nächsten einschlägigen Fällen gelöst werden. Die Hoffnung stirbt zuletzt, auch die auf den Rechtsstaat.
2.) Korrespondenz zu Ulvi Kulac
mit Gudrun Rödel, die den geistig behinderten, fast 14 Jahre lang zu Unrecht psychiatrisch internierten Ulvi mit viel Herzblut betreut und ihm zur Freiheit (in seinem Rahmen) zurückverholfen hat. Ulvi lebt glücklich und zufrieden jetzt in einem betreuten Wohnheim.
Weinberger an Rödel am 8.12.2015
… Dieser Tage ging mir ein Video zu, das Herrn Postel bei Ihrer zu Ulvis Freilassung am 31.7.2015 abgehaltenen Veranstaltung in Bayreuth in Aktion zeigt. Ich weiß nicht, ob Sie realisieren, daß und wie Sie damit zum Fortgang krummer Verhältnisse in der Psychiatrie, zur Belustigung zwar des Publikums, letztlich aber zur Zerstreuung ernsthaften Interesses der Allgemeinheit für die in psycho-justiziellen Bereich sich abspielenden Schrecknisse beigetragen und solides Bemühen um ihre Abstellung, Abstellung auch der Überheblichkeiten der hier Beschäftigten entgegenwirkten. Dachten Sie wirklich, eine „ordentliche Psychiatrie, keine Scharlatanerie„, so Gustl Mollath, voranzubringen, indem Sie dem bekannte, heute mit Mollaths Ex-Verteidiger Strate verbundenen Hochstapler und Betrüger Postel die Bühne bereiteten? Ich kann mich nur wundern. Etwas Grundsätzliches noch, aber Sie wissen es selbst: Bei aller Kritik an gar empörenden Unzulänglichkeiten darf nie außer Acht geraten, daß es Justiz wie Psychiatrie grundsätzlich braucht.
Rödel an Weinberger am 11.12.2015
… Postel hatten wir zu einem Zeitpunkt nach Bayreuth eingeladen, als eine Freilassung von Ulvi noch sehr in Frage stand. Wir mussten jede Plattform nutzen, um in die Öffentlichkeit zu kommen. Dass seine Person sehr umstritten ist, war uns sehr wohl bekannt. Er hat diese Lesung für Ulvi – ohne Honorar – abgehalten. Aber seine Darstellung (wie übrigens auch in der Sendung am Mittwoch), dass er über zwei Jahre mit als Gutachter gearbeitet und Fremdwörter verwendet hat, die es weder in diesen noch in anderen Bereichen der Medizin gibt und dass keiner gemerkt hat, dass er nur ein kleiner Postbote ist, regt schon sehr zum Nachdenken an.
Ich habe in der Sache Ulvi die Arbeit von fünf verschiedenen, zum Teil gar habilitierten psychiatrischen Gutachtern – Nedopil, Kröber, Wenske, Blocher und Leipziger – kennengelernt; sie waren alle katastrophal, ja geradezu niederschmetternd. (Sie bestätigen die Aussage im TV-Bericht vom Dienstag zum Fall Mollath (BR 8.12.2015 Mollath – Und plötzlich bist du verrückt): Einer schreibt vom anderen ab!)
Nedopil und Kröber haben die geistige Behinderung von Ulvi völlig außer Acht gelassen. Ulvi hat ihnen teilweise regelrechte Märchen erzählt; keiner von beiden hat einmal den Wahrheitsgehalt überprüft. Nedopil hat Ulvi sogar seinen Studenten bei einer Vorlesung als den Mörder von Peggy Knobloch präsentiert bzw. regelrecht vorgeführt. Nedopil hatte die geistige Behinderung von Ulvi zwar zunächst eindeutig diagnostiziert; ein behinderter Mensch auf dem geistigen Niveau eines Zweitklässlers! Als es aber um die Frage der Verhandlungsfähigkeit ging, hat er sein eigenes Gutachten über den Haufen geworfen und Ulvi für verhandlungsfähig erklärt und somit die Grundlage für den Prozess und seine Verurteilung gelegt!!!!
Blocher hat Ulvi zweimal begutachtet; in der Begutachtung nach dem Freispruch des Mordes in meinem Beisein erklärte er, dass Ulvi die ganzen Jahre in der Psychiatrie wegen des angeblichen Mordes an Peggy Knobloch untergebracht sei. Für seine anderen Handlungen hätte er höchstens ein bis zwei Jahre Therapie bekommen. Im schriftlichen Gutachten waren seine Ausführungen – zu meinem und Ulvis Entsetzen – total entgegengesetzt; er erklärte ihn plötzlich für nach wie vor gefährlich (was dieser tatsächlich nie war!).
Von Dr. Leipziger ganz zu schweigen: in den jährlichen Berichten für die Strafvollstreckungskammer wurden immer wieder Gründe erfunden, um eine Freilassung zu verhindern. So wurde festgestellt, dass Ulvi auf seiner Station immer wieder sexuell auffällig sei. Mir liegen jedoch von seinen Kameraden die Unterschriften vor, wonach dies keinesfalls zutrifft, im Gegenteil: Ulvi sei ein ganz ruhiger und lieber Zeitgenosse!
Sehr geehrter Herr Dr. Weinberger, all diese Vorkommnisse in meinen über 10 Jahre andauernden Recherchen bringen mich nicht nur zum Wundern, sondern lassen bei mir große Zweifel an der Psychiatrie aufkommen. Während meiner Besuche bei Ulvi in der Psychiatrie in Bayreuth haben sich viele Menschen Hilfe suchend an mich gewandt, die zum Teil bereits 10, 20 und sogar über 40 Jahre hinter Gittern sind ohne Lockerungen und völlig resigniert haben. Das kann und darf nicht länger hingenommen werden; dagegen vorzugehen, das war auch der Grund meines Beitritts in die GEP.
Weinberger an Rödel am 14.12.2015
… Ihre „großen Zweifel an der Psychiatrie“, die Ihnen beim Fall Ulvi kamen, steigen uns seit 40 Jahren immer wieder auf. Sie sind es, über denen wir unsere GEP (vormals DVpMP) gründeten. Ihre Aktivitäten wurden in unseren Rundbriefen regelmäßig dokumentiert. Wer aber las sie?[1]
Weil wir den Jammer in den Psycho-Fächern aufzeigten, nichts übertrieben, aber auch nichts ausließen – um Ulvi kümmerten sich andere schon, Sie vor allem -, wurden wir von unseren hohen Ordinarien und (Fach-) Kollegen über 40 Jahre ausgegrenzt bis verleumdet, von den Berufsorganisationen, Berufsverbänden, Fachgesellschaften, Ärztekammern vorneweg, wurden aber auch von der großen Schar sonstiger „Psychis“, Psychologen, Sozialarbeiter usw. heftig angefeindet. Auch viele selbsternannte „Seelenkenner“ hielten da mit. Im bekannten Fall Mollath sprang das auch auf Richter und andere Juristen über, zuletzt gar auf Mollaths Ex-Verteidiger Strate. Aus gewiß unterschiedlichen Motiven schnitten oder diffamierten uns noch strikter aber unsere Politiker und durch die Bank die Medien. Als Ankläger, als Reformer der Psychiatrie wurden und werden außer Staatspsychiatern nur 68er Chaoten, Anti-Psychiater und Hochstapler vom Schlag des Herrn Postel akzeptiert. Gegen sie hoben sich die Nedopils, Kröbers, Pfäfflins dann günstig ab. Ihnen flochten Medien[2] und Politiker Ehrenkränze. Menschen, die an Folgen von Psychomißbräuchen dahinkümmern, sind, wenn sie denn auf uns stoßen, oft erstaunt, daß es eine GEP überhaupt gibt. Ich verstehe gut, daß Sie bei so viel Indolenz im Land „jede Plattform nutzen mußten, um in die Öffentlichkeit zu kommen.“
Wohl weil es im staatlich (und überstaatlich) geordneten psycho-justiziellen Bereich meist leidlich korrekt zugeht, glauben viele, es gehe hier grundsätzlich korrekt zu. Es menschelt aber überall. Um diese Erkenntnis nicht zu breitem Protest anschwellen zu lassen, hat „das System“, so scheint es, Vorkehrungen getroffen. Offensichtlich deshalb wurden und werden ernsthafte Kritiker des Psychiatriemißbrauchs von den Medien systematisch totgeschwiegen, gegebenenfalls gar diffamiert, werden zur Ablenkung auch Pseudo-Konflikte wie die zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten forciert und hochgeschwemmt oder gar Instanzen unsinniger, antipsychiatrischer Kritik gepäppelt, auf daß der von ihnen veranstaltete Lärm alle berechtigte Kritik wie etwa Ihre, liebe Frau Rödel, übertöne.
Schön daß Sie kürzlich zu uns gestoßen sind. Es gibt viel noch zu tun.
- Zum Fall Schmenger brachte die Berliner Morgenpost, Matthias Thieme am 14.12.15 einen eindrücklichen Artikel (http://www.morgenpost.de/vermischtes/article206817657/Fuer-paranoid-erklaerte-Steuerfahnder-werden-rehabilitiert.html – modal). Mangels Genehmigung zum Nachdruck folgt hier eine inhaltliche Wiedergabe.
BM berichtete von den vier Frankfurter Steuerfahndern Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie das Fahnderehepaar Heiko und Tina Feser, die am Finanzplatz Frankfurt jahrelang erfolgreich gegen Steuerhinterzieher ermittelten, dem Staat Millionen an Rückzahlungen und den Finanzinstituten zahlreiche Strafverfahren einbrachten, dann aber mit falschen im Auftrag der Finanzverwaltung erstellten Gutachten für paranoid erklärt und zwangspensioniert wurden, so als habe alle vier mit einem Schlag die gleiche ansteckende Krankheit befallen.
Auf Druck reagierte die Ärztekammer. Sie brachte den Fall vor das Berufsgericht, das den Gutachter wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilte. Die Fahnder verklagten ihn und das beauftragende Land Hessen dann auf Schadenersatz. Jetzt, so die BM, haben sie „vor dem Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich gewonnen: Der Gutachter muss den Beamten insgesamt 226.000 Euro Schadensersatz zahlen…“ Für das Land Hessen könnte es noch teurer werden.
Mit dem Fall Schmenger und Kollegen hatten wir in der GEP nur indirekt zu tun, haben im übrigen in RB 1/10,2.9 darüber schon berichtet. Auf den Psychiatriemißbrauch als solchem verwandten die Betroffenen vorerst keine weitere Aufmerksamkeit. Wie im Fall Mollath und den anderen über die Jahre von uns dargelegten Fällen taten es die Medien ebenso wenig. Wohl begleiteten sie den hier vierfachen Skandalfall und seine Aufarbeitung bis hin zu deren jetzigem Ausgang. Mehr nicht. Schmenger ließ sich vor o.g. letzter Klage von Prof. Nedopil nachbegutachten. Er war von ihm angetan und empfahl Mollath deshalb, sich ihm unter Zeugen oder Video-Aufzeichnung zu öffnen. Was dieser aus gutem Grund ausschlug. Die Strukturen des Psychiatriemißbrauchs deckten über die Jahre nicht nur die Medien, sondern auch manche seiner Opfer ab. Schmenger aber sieht nicht so aus, als nehme er nach den erlittenen politischen Streichen die psychiatrisch gängigen hin.
[1] Rings um den Globus werden unsere Publikationen sehr wohl gelesen, vor allem in Amerika, Frankreich, Rußland und China – wahrscheinlich eher von Stellen wie der NSA. Psychiatriemißbräuche sind ja sicher weit verbreitet. Auch hierzulande werden wir fleißig gelesen. Man tut offiziell nur so, als kenne man uns nicht.
[2] Wie sollten wir nicht das Wort „Lügenpresse“ aufgreifen, wie nicht unsere Politiker“ hinterfragen, die das Psycho-System so unterhalten, wie es ist?
Das paßt alles zusamen Justitz und die Gutachter hier zu lesen Auszug davon Auch der Klinikleiter und der Richter kennen sich seit Jahren. In einer
Expertenanhörung des Bundestages zum Maßregelvollzug lobt der
Klinikleiter den Richter für seinen /“Einfallsreichtum, wenn es um
Vollstreckungsdinge geht“. /Der Richter habe einen „/therapeutischen
oder sozialen Sicherungshaftbefehl“/ eingeführt und damit der Klinik
ermöglicht /“loszulegen“, /bei Patienten, die auf Bewährung draußen
sind. Nachzulesen hier auf Seite 15, da steht auch, dass mit „loslegen“
das Medikamentieren gemeint ist:
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/16_wp/fuehrungsaufsicht/wortproto_51.pdf?__blob=publicationFile weiter auf http://behoerdenstress.de/61313-2/#comment-80343
Zu 3.
Ich frage mich, ob Schmenger und Kollegen auch erfolgreich gewesen wären, wären nicht gleichzeitig vier Beamte von der unheilbaren Paranoia befallen worden.
Mir stellt sich auch die Frage, ob 12.000€ Strafe für vier vorsätzliche Falschgutachten angemessen sind, möglicherweise überstieg das Honorar für die Gutachten diese Strafe.
Es gab in meiner Amazonsuperstandort-Gegend im Sommer einen Bericht in der HZ wonach Mitarbeitern beim Landratsamt der Optionskommune (also mit Arbeitsamt und ALG II Stelle beim Landratsamt, ganz so wie vor den Hartz Gesetzen, ohne Integration der Langzeitarbeitslosen ins Arbeitsamtsystem bzw. Unterstellung der Verwaltung des ALG 2 unter die BA) nachweislich mindestens 60.000€ hinterzogen haben. Der Fall war vor Gericht gelandet. Ergebnis: gegen eine/r der MitarbeiterInnen wurde eine Geldstrafe verhängt: 3.000€. Faktisch vielmehr eine Aufforderung, weiterzumachen, denn eine Strafe…
Insgesamt ist es typisch für Deutschland, Entschädigungen (von z. B. Justiz- oder Psychiatrieopfern) möglichst gering zu halten, dies hat lange Tradition und ist im internationalen Vergleich spätestens seit dem 1. Weltkrieg auffällig. Es hat sich offensichtlich nichts daran geändert. Denn ob 226.000€ Entschädigung für diese Dimension der Verleumdung, zumal für vier Betroffene, angemessen sind, erlaube ich mir infrage zu stellen.
Insofern wünsche ich den Frankfurter Beamten viel Kraft und kompetenten Beistand im Prozess gegen das Land Hessen und hoffe, dass deren Handlanger aus der Psychiatrie für die Zukunft zumindest vom Gutachterwesen, besser noch von jeder medizinischen Tätigkeit ausgeschlossen wird/ist.