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Aktuelle Mitteilungen

  1. zur BGH-Entscheidung in Gustl Mollaths Sache,
  2. zu Ulvi Kulac
  3. zu Rudolf Schmenger

1.) Zur Sache Gustl Mollaths wurde am 8.12.2015 die Entscheidung des BGH bekannt gemacht – am gleichen Tag, an dem der Film Mollath – Und plötzlich bist du verrückt im Bayerischen Fernsehen ge­sendet, der Fall damit vielen Menschen im Land bildhaft vor Augen gestellt worden ist. Mit der BGH-Entscheidung wurde das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014 jetzt rechtskräftig. Auch die Anwendung des § 63 StGB durch das LG Regenburg war laut BGH „rechtsfehlerfrei“.